Die beabsichtigte Mehrerlösabschöpfung wurde vom OLG Düsseldorf nicht bestätigt:
http://www.energate.de/news/84752http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/wirtschaft/571899.htmlWenn man es recht betrachtet, ist VET von dieser Regelung jedoch frühestens in der nächsten Regulierungsperiode betroffen, so dass bisher wohl noch keine Beschwer besteht.
Demnach ist darüber erst im Hauptsacheverfahren zu entscheiden.
Jetzt ist zu fragen, wie die unberechtigten Mehrerlöse anders abzuschöpfen sind.
Eigentlich kommen nur Rückforderungsansprüche der Netznutzer nach §§ 812, 315 BGB in Betracht.