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Autor Thema: Knebelvertrag ewe wärme plus  (Gelesen 20498 mal)

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Offline chris-robby

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Knebelvertrag ewe wärme plus
« am: 25. Juni 2006, 10:09:17 »
Hallo
ich habe folgendes Anliegen meine Mutter hat im Januar 2005 eine neue Heizung bekommen von der EWE sog. Wärme Plus .
Der Vertrag wurde im November 2004 unterschrieben.
Nun verstarb meine Mutter im Mai 2005 und wir haben das Haus übernommen mit der Anlage.
Nun wollten wir aber aus diesem Vertrag raus weil für uns zuteuer, laut Aussage der EWE geht dies aber nicht weil der Wärmelieferungsvertrag aber auf den neuen Eigentümer übergeht.
Wir würden nur aus dem Vertrag rauskommen wenn wir die Anlage abkaufen ( wahnsinnig teuer ).
Meine frage ist ob dies alles rechtens ist da laufzeit 15 Jahre und eigentlich ist dies doch ein Knebelvertrag.
Ich danke euch schon einmal im vorraus
MfG
Robby

Offline RR-E-ft

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Knebelvertrag ewe wärme plus
« Antwort #1 am: 25. Juni 2006, 15:38:39 »
@chris-robby

Ein Vertrag besteht grundsätzlich nur zwischen den Vertragsparteien.
Fällt eine Vertragspartei weg, ist auch der Vertrag beendet.

So wird EWE den Vertrag auch nicht etwa mit einer Erbengemeinschaft fortsetzen wollen. Eine solche könnte über Kontinente verteilt sein und niemand könnte allein verfügen, sondern immer nur die Gesamthand.

Die Frage ist also nicht, wie man aus dem Vertrag rauskommt, wenn man in diesen ggf. nie selbst reingekommen war.

Sollte die Anlage im Eigentum der EWE stehen, kann man diese auffordern, die Anlage abzuholen und hierfür eine Frist setzen, danach ggf. Einlagerungskosten berechnen.

Ggf. sollte man den Vertrag und erbrechtliche Konsequenzen von einem Anwalt prüfen lassen.

Bitte den anderen Thread dazu löschen!!!




Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline DieAdmin

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Knebelvertrag ewe wärme plus
« Antwort #2 am: 25. Juni 2006, 18:10:21 »
Zitat
Bitte den anderen Thread dazu löschen!!!


Ist gelöscht, danke für den Hinweis  :)

Offline chris-robby

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Knebelvertrag ewe wärme plus
« Antwort #3 am: 25. Juni 2006, 21:25:58 »
Hallo
wir haben im Vertrag nocheinmal nachgesehen und dort steht das die Anlage Eigentum der EWE ist.
Desweiteren steht dort auch das der Vertrag auch auf Erben übergeht sowie auf evtl. neue Eigentümer.
Bei einer nachfrage bei der EWE sagte man uns das alles rechtens ist ( ist ja klar ) .
Also am besten einem Anwalt übergeben und wenn ja welche Fachrichtung.??
Danke im vorraus
MfG
Robby

 

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