Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: E.ON Avacon verechnet Abschläge mit Restbeträge Jahresabrech  (Gelesen 5683 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline kwade

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 18
  • Karma: +0/-0
Hallo Forum,
habe gerade wieder eine Mahnung von der E.ON Avacon erhalten. Beim genauen Nachrechnen habe ich festgestellt, daß die E.ON Avacon meine Januarabschläge mit dem Restbetrag aus der Jahreschlußabrechnung ver-
rechnet hat. Demnach habe ich jetzt keinen Abschlag für den Monat Januar 2006 geleistet. und die E.ON Avacon könnte mit Recht mahnen.
In allen meinen Einspruchsschreiben habe ich auf § 367 BGB hingewiesen.
Auf meinen Überweisungsträger habe ich genau angegeben wofür der Betrag bestimmt ist und zusätzlich § 366.1 BGB.

Schon vorher hat die E.ON Avacon einen Mahnbetrag mit Abschlagszah-
lungen verrechnet, natürlich ohne mich zu informieren. Erst nach einem Einspruch gegen meine Jahresabrechnung habe ich dieses erfahren.
Diese Eigenmächtigkeiten und auch das Hinwegsetzen über meine Angaben bzw. §§ des BGB will ich nicht hinnehmen.

Wer hat von Ihnen gleiche oder ähnliche Erfahrungen mit Avacon gemacht?

Wie würden Sie weiter reagieren?

                                                        K W

Offline Christian Guhl

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.382
  • Karma: +6/-4
  • Geschlecht: Männlich
E.ON Avacon verechnet Abschläge mit Restbeträge Jahresabrech
« Antwort #1 am: 24. Januar 2006, 20:35:04 »
Habe genau die gleichen Erfahrungen gemacht.
E.on Avacon verrechnet Restbetrag aus JVA und Mahngebühren mit den
Abschlägen. Auf Beschwerden deswegen wird nicht reagiert.
Habe der Energieaufsicht in Hannover dies mitgeteilt.
Die Antwort war nichtssagend und völlig an der Sache vorbei.
Vielleicht hat ja der Sachbearbeiter seinen letzten Urlaub bei E.on gebucht ?
Habe vor 2 Tagen nochmals an die Energieaufsicht geschrieben und darum gebeten gegen dieses ungesetzliche Tun vorzugehen.
Falls wieder nicht reagiert wird, werde mich direkt an den Min.Präs.Wulff wenden und das Bundeskartellamt einschalten.

Offline Graf Koks

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 239
  • Karma: +3/-0
E.ON Avacon verechnet Abschläge mit Restbeträge Jahresabrech
« Antwort #2 am: 25. Januar 2006, 16:53:19 »
@Kwade:

Wenn Ihr Preiswiderspruchsschreiben und auch die Abschlagszahlungen jeweils mit einer Verrechnungsbestimmung geleistet worden sind - was ich nun einmal schwer hoffe - dann ist die entgegenstehende Verrechnung Ihres GVU wirkungslos. Offenbar will man verhindern, dass einbehaltene Beträge verjähren, was allerdings mangels Fälligkeit ohnehin noch nicht geschehen wird.


M.f.G. aus Berlin
Graf Koks

Offline Harry01

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 290
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
E.ON Avacon verechnet Abschläge mit Restbeträge Jahresabrech
« Antwort #3 am: 27. Januar 2006, 20:41:35 »
@kwade

Bei mir verfahren die genauso. Ich habe auch darauf hingewiesen, daß nicht aufgerechnet werden darf. Die haben aber ihre eigene Rechtsauffassung. Ich habe mir rechtliche Schritte dagegen vorbehalten und werde, wenn die Aufrechnung nach der zweiten Jahresrechnung weiterhin erfolgt, eine entsprechende Unterlassungsklage anstreben. Ich mache es sogar so, daß ich E.ON Avacon monatlich nur das überweise, was ich im Vormoant tatsächlich verbraucht habe. Dafür \"belohnt\" mich E.ON Avacon monatlich mit Mahnungen, in denen immer und immer wieder die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens in Aussicht gestellt wird. Passiert ist in dieser Richtung aber auch bisher nichts und es wird auch nichts passieren. Auch ich habe die Energieaufsichtsbehörde eingeschaltet und auch ausgiebig mit denen telefoniert. Passiert ist aber auch bisher nichts.

Nehmen Sie es mit Humor, Sie sitzen beim derzeitigen Rechtsstand ohnehin am längeren Hebel  :)

Offline HC

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 8
  • Karma: +0/-0
E.ON Avacon verechnet Abschläge mit Restbeträge Jahresabrech
« Antwort #4 am: 18. April 2006, 20:13:32 »
hallo,

hatte das gleiche Problem. Nachdem ich einen Betrag von 28,26 Euro wegen Einspruch gem. §315 BGB, zurüchbehalten habe hagelte es Mahnungen der Fa. AVACON, zuzügl. der Drohung einer Klage.

Nach 9 Mahnungen mit jeweils 5 Euro Mahngebührerhöhung teilte ich der Fa. AVACON erneut mit, dass Mahnungen und Gebühr nur auf rechtsgültige Forderungen zulässig ist. Bei einer weiteren Mahnung werde ich Strafanzeige wegen Nötigung stellen (durch die Drohung einer Klage und der jeweiligenErhöhung der Mahngebühr werde ich zu einem Handeln genötigt -EINSCHÜCHTERUNG), des weiteren steht der Verdacht des Betruges im Raum, da sich die AVACON durch die unberechtigten Mahngebühren ein Vermögensvorteil verschaffen könnte.

Ach ja, die Energieaufsichtbehörde könnt ihr vergessen. Ich weiß zwar nicht was die so treiben aber so richtig Ahnung haben die nicht.

Aber wie Harry 01 schon mitteilte, zur Zeit sitzen wir Verbraucher am längeren Hebel :lol:
Sehr wichtig ist die Leprich-Expertise vom 22.02.06, welche durch das LG Hamburg in der Klage gegen E.ON Hanse anerkannt wurde. Darin ist eindeutig festgelegt welche Punkte das EVU für eine Billigkeitsprüfung vorlegen muss.

Nicht so eine Werbebroschüre der E.ON. Zitat: -normalerweise müssten die Preise noch Höher liegen um kostendeckend zu sein- Zitat ende

Äußert glaubwürdig bei 70% Konzerngewinnerhöhung für 2005, ein Schelm der Böses dabei denkt. :evil:

Bereite gerade Gegenklage vor. Mal sehen was daraus wird.

Mfg.

H.C.

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
E.ON Avacon verechnet Abschläge mit Restbeträge Jahresabrech
« Antwort #5 am: 18. April 2006, 20:56:06 »
@HC,

gehen Sie es doch ruhig an 8)

Lassen Sie sich doch mahnen, kostet doch nur das Geld von AVACON.

Habe ich bereits auch schon durchgemacht, Strafantrag wegen Nötigung bei der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach gegen die SW KH gestellt, Verfahren wurde eingestellt.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz