@Arno
Das Urteil des LG Karlsruhe ist hier im Forum bereits umfassend besprochen.
Es befindet sich in der Revision vor dem BGH (Kartellsenat), ebenso wie ein Urteil des LG Heilbronn vom 19.01.2006 (VIII. Zivilsenat des BGH).
Das LG Heilbronn erklärte § 315 BGB auf Gaspreise für anwendbar, ebenso LG Mannheim, Urteil v. 16.08.2004, LG Düsseldorf, Beschluss v. 04.01.2006, LG Bonn, Beschluss vom 31.01.2006, LG Oldenburg, Beschluss vom 15.02.2006 u.a..
Das Urteil des LG Karlsruhe ist grottenfalsch.
Der BGH hatte nämlich mit Urteil vom 30.04.2003 - VIII ZR 278/02 und VIII ZR 279/02 in vollkommen parallel gelagerten Fällen der Wasserpreise monopolistischer Wasserversorger bereits entschieden, dass § 315 BGB Anwendung findet.
Mit dieser eindeutigen Rechtsprechung hat sich das LG Karlsruhe überhaupt nicht auseinandergesetzt, ebensowenig wie mit der BGH- Rechtsprechung zur Billigkeitskontrolle von Stromtarifpreisen.
Aus den Urteilen des BGH vom 18.10.2005 - KZR 36/04 und vom 07.02.2006 - KZR 8/05 und KZR 9/05 geht zudem eindeutig hervor, dass § 315 BGB nicht durch § 19 GWB verdrängt wird.
Das vom Versorger mitgeteilte Urteil des LG Karlsruhe steht somit vollkommen allein und kann nach meiner festen Überzeugung in der Revision vor dem BGH keinen Bestand haben.
Ich gehe davon aus, dass das erstinstanzliche Urteil des AG Karlsruhe vom 27.05.2005 wieder hergestellt wird. Dieses Urteil sollten Sie sich indes in der Urteilssammlung dringend ansehen.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt