Ich habe am 06.02.2006 meinem Versorger Stadtwerke Menden GmbH mitgeteilt, dass ich die Abrechnung 2005 aufgrund meines Widerspruchs bezüglich Preiserhöhung und Unbilligkeit § 315 BGB nicht akzeptiere und eine Gegenrechnung aufgemacht. Ich habe die Nachzahlung gekürzt sowie die Ratenzahlungen 2006 für Gas angepasst.
Nun schreibt mit der Versorger, das ich dazu nicht berechtigt bin und nennt mir das Urteil des LG Heilbronn.Außerdem schickt er mir eine Bescheinigung einer Wirtschaftsberatung, dass die Preise nicht im vollem Maße weitergegeben wurden und die Erhöhung angemessen war. Ich glaube diesem nicht, würde aber gerne wissen, wie ich mich jetzt verhalten soll. Ich möchte es eigentlich draufankommen lassen.
Viele Grüße
Lisa60