Ich habe gestern in diesem Forum einen Beitrag gelesen, dass RWE sich von ihrer Beteiligung an der Londoner Wasserversorgung getrennt hat, da von staatlicher Seite per Gesetz der Gewinn auf 6% des Umsatzes gedeckelt wurde. Die Engländer eben.
Das war RWE einfach zu wenig, so wie es aussieht.
Ist eigentlich eine solche Vorgehensweise auch in Deutschland möglich? Wäre irgendwie schön, oder? Darf man Abhängigkeistverhältnisse (alleiniger Energieversorger versus Kunde) in dieser Art und Weise so ausnutzen? Ist der § 315 BGB da nicht einfach zu schwach dafür?
Na ja, weiter gehts.
Viele Grüße vom taxman aus der schönen Kurpfalz