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Autor Thema: Kombiverträge Strom, Wasser, Gas  (Gelesen 6191 mal)

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Offline BerndA

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Kombiverträge Strom, Wasser, Gas
« am: 21. Juni 2005, 22:25:05 »
Hallo liebe Mitstreiter,

ich habe da noch mal eine  Frage :

wir haben hier vor Ort bei Kollegen von mir  einen Gasversorger (die Statdtwerke Münster), die einen sog. \"Kombivertrag\" für ihre Kunden erstellt haben, da die Stadtwerke außer für Gas auch noch für Wasser und Strom zuständig sind.

Kann man hier ebenfalls gemäß § 315 BGB vorgehen ? Muss man dafür zunächst die Auftrennung des Vertrages verlangen ? ( die Preise der einzelnen Energien werden getrennt aufgeführt, und dann zu einem Gesamtbetrag zusammengefasst. )

Wie erreicht man in diesem Fall, dass eine eventuell zu kündigende Einzugsermächtigung beim Gas (Stichwort Zahlungskontrolle) sich nicht auf die anderen Vertragsbestandteile Wasser und Strom auswirkt ?

Hat da jemand vielleicht einen Tipp für mich ? Vielleicht Herr RA Fricke ?

Vielen Dank schon mal im Vorraus !

Mit freundlichen Grüßen aus dem Münsterland :wink:

Bernd Ahlers

Offline Cremer

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Kombiverträge Strom, Wasser, Gas
« Antwort #1 am: 21. Juni 2005, 22:48:22 »
Hallo BerndA,

Grundsätzlich sehe ich hier die Möglichkeit gemäß § 315 auf eine oder zwei Versorgungsarten (Gas, Strom) Widerspruch einzulegen.

Ich gehe davon aus, dass in der Jahresrechnung für die drei Versorgungsarten (Gas, Strom, Wasser) die Berechnungen getrennt und umfassend in allen Details (z.B. Brennwertzahl) erbracht werden. Man kann also genau die Einzel-Berechnungen nachvollziehen.
Am Schluss werden die drei Versorgungseinzelbeträge zum Gesamtbetrag zusammengefasst.  

Auch die künftigen Abschläge müssen für jede Versorgungsart getrennt vom Versorger genannt werden.

Nur so kann und darf eine Jahresrechnung gemäß dem neuen EnWG aussehen.

Sie müßten Ihren Widersrpuch auf Gas oder Strom bzw. Strom und Gas beziehen.
Führen Sie die gekürzten Einzelbeträge für Strom und Gas auf und fassen Sie diese zu einem zu überweisenden Gesamtbetrag zusammen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline RR-E-ft

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Kombiverträge Strom, Wasser, Gas
« Antwort #2 am: 22. Juni 2005, 12:04:10 »
@BerndA

Gegen die Preiserhöhungen Strom und Gas Unbilligkeit einwenden, die entsprechenden Abschläge dafür berechnen- Achtung: eine Strategie der Versorger besteht darin, gleich zu hohe Abschläge zu fordern- und die erteilte Einzusermächtigung auf die entsprechenden Beträge beschränken.


Die Vorgehensweise ist vollumfänglich hier im Forum dargestellt.

Sie sollten sich jedoch mit den anderen Betroffenen nicht auf einen \"stillen\" Protest durch Rechnungskürzungen beschränken, sondern vor Ort aktiv werden und auch andere Verbraucher für das Thema sensibiliesieren und über die Möglichkeiten, geschildert auf der Seite www.energiepreise-runter.de aufmerksam machen.

Begehen Sie dabei nicht den Fehler, ohne Anwaltszulassung eine Rechtsberatung im Einzelfall durchzuführen.

Die Versorger reagieren immer nervöser, weil die Aktion immer größere Kreise zieht.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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