ich bin nicht sicher, ob man bei einem Sondervertrag gegen die Preishöhe an sich Einspruch einlegen kann. Mein Brief vom 5.06.05 lautete: hiermit widerspeche ich Ihrer erhöhten Gas-/Strompreisforderung u. zahle den geforderten Betrag unter Vorbehalt u. ohne Anererkennung .... Ich werde einen neuen Musterbrief hinschicken u. selbst die Abschläge kürzen.
Ist es denn OK, wenn von der nächsten Abbuchung, auch die bisher nicht ausgeführten Kürzungen eingerechnet werden.?
In dem neuen Musterbrief, bezieht sich der Widerspruch auf die Erhöhung der Gaspreise.( Allerdings habe ich die Frage, ob ich gegen die Preishöhe an sich oder die Preiserhöhung widersprochen habe,nicht ganz verstanden); danke für die Hilfe