Können eigentlich auch die Preise des günstigsten Erdgasanbieters unangemessen hoch sein, fragt man sich und ist vielleicht etwas versunsichert.
Eine Antwort auf diese interessante Frage gibt die Rechtsprechung, wie sie etwa diesem Urteil entnommen werden kann:
http://www.agfw.de/fileadmin/dokumente/rec/LG_Neuruppin_050603.pdfGünstige Preise sprechen deshalb noch nicht dafür, dass die Preise im Sinne von §§ 315 BGB, 1 EnWG auch tatsächlich angemessen und \"billig\" sind.
Es kommt immer auf die Gewinne an, die das Unternehmen tatsächlich erzielt bzw. erzielen will.
Mithin kann die Frage, ob die Preise angemessen sind immer erst nach Offenlegung der Preiskalkulation entschieden werden.
Werden verschiedene Kundengruppen versorgt, kommt es auch darauf an, ob die Kosten gruppenbezogen sachgerecht verteilt wurden, nicht etwa eine Kundengruppe mit hohen Preisen gezwungen wird, die Preise für Großkunden, die abzuwandern drohen, zu subventionieren.