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Original von RR-E-ft@darkstarWer sich über nachteilige Folgen des Ausdrucks eines qualifizierten Sendeprotokolls (eine Seite) ausläst und dazu anmerkt, dass man sich mit einem solchen bis zum BGH streiten könne, hat womöglich nicht im Blick, was ein Prozess bis hin zum BGH für Schriftsätze, beglaubigte Abschriften nebst Anlagen und Abschriften, Gerichstprotokolle etc. weiter an Papier produziert.
Original von RR-E-ftMuss man das verstehen? Hat wohl auch mit dem eigentlichen Thema nichts mehr zu tun.
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