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Autor Thema: Alles Rechtens von EON  (Gelesen 6266 mal)

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Offline thx222

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Alles Rechtens von EON
« am: 29. Oktober 2016, 14:35:27 »
Am 27.9.2010 bekam ich von Eon die Kündigung meines Wärmepumpentarifes zugeschickt.
Den Vertrag habe ich damals am 18.10.2006 unterschrieben und der Vertrag muß 3 Monate vor Ablauf gekündigt werden. Dann hätten sie doch die Kündigung bis 18.7.2010 zuschicken müssen,oder?

("Nun hat mich Eon in die Grundversorgung Heizstrom eingestuft. Habe ihnen schrftl. Bescheid gegeben ,dass ich die Kündigung nicht akzeptiert habe und die haben mir noch nicht einmal geantwortet...

Ich muß dazu noch sagen das die Grundversorgung keine Sperrzeiten drin hat meine WP aber immernoch zu den selben Zeiten gesperrt wird...

Wie soll ich mich nun weiter verhalten?" das war 2011)

ich widerspreche jetzt noch immer der Preiserhöhung,kann ich das auch noch weiter so machen oder hat sich was im Recht geändert?
Eon hat bis jetzt immer nur die offenen Rechnungen der letzten 3 Jahre aufgeführt ,seit der aktuellen Rechnung steht auch die Forderung von 2012(also 2012,13,14,15) mit drauf. Ich gehe auch noch immer davon aus,dass sie die damalige Kündigung nicht rechtzeitig geschickt haben.
Soll ich weiterhin widersprechen bis sie mich vor Gericht zerren?

Offline Energiesparer51

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Re: Alles Rechtens von EON
« Antwort #1 am: 17. November 2016, 13:58:05 »
Hallo,

hast du denn mal in den Vertrag geschaut, was da zur (Erst-)Laufzeit drinsteht. Selbst wenn die Kündigung 3 Monate vor dem 18.10. hätte erfolgen müssen, wäre die fristgerechte Kündigung dann zum 18.10.2011 wirksam geworden. Wenn sie dich allerdings erst jetzt in die Grundversorgung schicken wollten oder geschickt haben, so haben sie ja offenbar vorher die Kündigung selbst nicht als erfolgt angesehen.

Nur meine Meinung. Keine Rechtsberatung.
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