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Autor Thema: Nach Kündigung des Gasanbieters eine sehr hohe Abschlagszahlung  (Gelesen 11524 mal)

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Offline Nixzuverschenken

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Hallo zusammen, ich habe bereits die Suchfunktion benutzt aber nicht wirklich was passendes zu meinem Problem gefunden. Also versuch ich es hier mal aufs NEUE.

Ich habe mich zum 01.01.2016 für einen neuen Gasanbieter entschieden. Dieser hat meinem bisherigen Gasanbieter zum 31.12.15 gekündigt. Soweit so gut.
Bei meinem "NOCH Gasanbieter NEW" hatte ich eine Festpreisgarantie 01.01.14 bis 31.12.15......also noch bis zum Ende meines Vertrages. Die Monatliche Abschlagszahlung für Gas lag bei € 49,-. Das kommt auch so mit unserem Verbrauch ganz gut hin. Jetzt haben wir unsere Jahresabrechnung bekommen (10.2014 bis 10.2015) . Die Jahresabrechnung endet mit einer Nachzahlung / Forderung von € 17,-......also passte unserer monatliche Abschlag ganz gut. Und jetzt kommt der Punkt den ich nicht nachvollziehen kann. In der Rechnung steht ein Abschlagsbetrag für den Monat Dezember in Höhe von € 140,-  :o :o :o ?????? :o Die Abschlagszahlung für November ist in der zwischenzeit schön artig wie jeden Monat per Lastschrift vom Konto abgebucht worden, so dass meiner Meinung nach nur noch die Zahlung für Dezember fällig ist. Aber egal wie ich es dreh und rechne .......ich komme niemals auf einen Betrag von € 140,-????Auch Wenn ich am Ende noch eine Endabrechnung bekomme in der eine geringe Nachzahlung für Dezember drin ist.....
Wer kann mir helfen? Ich hoffe, die Infos die ich hier einstelle sind hilfreich genug um meine Verwirrung zu beschreiben.......
Freu mich auf eine Antwort...
« Letzte Änderung: 24. November 2015, 21:53:59 von Nixzuverschenken »

Offline bolli

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Re: Nach Kündigung des Gasanbieters eine sehr hohe Abschlagszahlung
« Antwort #1 am: 25. November 2015, 08:22:59 »
Widerrufen Sie ZÜGIG Ihre Einzugsermächtigung beim Versorger und überweisen Sie den letzten fälligen Abschlag manuell (in Höhe des bisherigen Abschlags). Schicken Sie das Ganze per Einschreiben/Einwurf an Ihren Versorger und untersagen Sie ihm den Einzug weiterer Forderungen. Ggf. (je nachdem, wann der Einzug fällig ist) können Sie das Ganze vorab auch noch als Fax schicken. Besser nicht als email, da diese dann ggf. als nicht angekommen "verschwinden".

Falls er trotzdem abbucht, geben Sie die Lastschrift bei Ihrer Bank zurück.

Darüber hinaus widersprechen Sie in diesem Schreiben auch dem erhöhten Abschlag, da in § 41 Abs. 2 EnWG u.a. festgelegt ist:
"Wird eine Vorauszahlung vereinbart, muss sich diese nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums (Anmerkung von mir: nämlich wenn dieser vorhanden ist) oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden richten.
Laut Ihrer Abrechnung war der bisherige Abschlag ausreichend und ein Erhöhungsgrund nicht ersichtlich.

Offline Nixzuverschenken

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Re: Nach Kündigung des Gasanbieters eine sehr hohe Abschlagszahlung
« Antwort #2 am: 25. November 2015, 10:05:01 »
Hallo,
vielen Dank für die ausführliche Antwort. Also lieg ich mit meiner Vermutung und meinem Gefühl da doch richtig, dass es so nicht richtig sein kann. Ich habe die Abrechnung auch nochmal genau durch gesehen. Ich kann nirgendswo eine Erklärung erkennen, in der mir die Höhe der letzten Abschlagszahlung erläutert wird.
Ich werde gleich heute ein Schreiben dazu aufsetzen. Danke

Offline Nixzuverschenken

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Re: Nach Kündigung des Gasanbieters eine sehr hohe Abschlagszahlung
« Antwort #3 am: 25. November 2015, 10:19:46 »
Hallo Bolli,
ich hab da nochmal eine Frage zu Ihrem Rat. Sie sagen ich möge nur die Höhe des letzten Abschlagsbetrag in einer manuellen Überweisung zahlen. Soll ich die in der Rechnung gestellte Nachzahlung in Höhe von € 17,- erstmal ignorieren oder soll die mit überwiesen werden?

Offline desonic

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Re: Nach Kündigung des Gasanbieters eine sehr hohe Abschlagszahlung
« Antwort #4 am: 25. November 2015, 13:15:25 »
Hallo Nixzuverschenken, Hallo Bolli,

bitte macht es Euch nicht zu einfach ohne anschließend Probleme zu bekommen. Die Berechnung der monatlichen Abschläge läuft in den meisten Fällen voll automatisch und bezieht den monatlichen Verbrauch an Hand Standardlastprofilen und die verbleibende Vertragslaufzeit mit ein. Da die Monate November und Dezember ja nun einmal Heizmonate auf Grund der Aussentemperaturen sind und der Erdgasverbrauch nicht da ganze Jahr über konstant ist könnte ich mir den Abschlag von 140€ im Dezember durchaus vorstellen. Bisher ist deine Abschlagshöhe auf einen bestimmten Jahresverbrauch und durch die Anzahl der vollen Monate berechnet wurden. Jetzt haben wir allerdings November mit 49€ und Dezember mit 140€, gesamt 189€. Idealerweise hätte der Anbieter bereits im November den Abschlag auf ca. 95€ anpassen können, was allerdings aus Überschneidungen der Bearbeitung durchaus passieren kann. Ich würde an Deiner Stelle also die Bälle flach halten, bis Mitte Februar wirst Du eh die Schlussrechnung erhalten und wahrscheinlich +/- 0,00 rauskommen.
Gruß
desonic

Offline berghaus

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Re: Nach Kündigung des Gasanbieters eine sehr hohe Abschlagszahlung
« Antwort #5 am: 25. November 2015, 15:10:30 »
In dem Zusammenhang nannte RWE den Grundversorgertarif 2013 wohl auch "RWE Klassik Erdgas (gradtag)".

Ich würde den Ball auch flach halten, wenn es sich bei NEW um einen seriösen Versorger handelt.

Ein solcher würde den hohen Abschlag auch vor dem nächsten Einzug vom Konto erklären.

Ein solcher würde auch ein Guthaben bei der Abrechnung alsbald erstatten.

Ansonsten bleibt da noch die Schlichtungsstelle oder die Drohung damit.

So macht es am wenigsten Arbeit und Aufregung.

Frage noch: Werden die 17,00 € nicht auch abgebucht, im Dezember?

berghaus 25.11.15
« Letzte Änderung: 25. November 2015, 15:14:40 von berghaus »

Offline Didakt

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Re: Nach Kündigung des Gasanbieters eine sehr hohe Abschlagszahlung
« Antwort #6 am: 25. November 2015, 18:09:21 »
Hallo Nixzuverschenken, Hallo Bolli,

bitte macht es Euch nicht zu einfach ohne anschließend Probleme zu bekommen. Die Berechnung der monatlichen Abschläge läuft in den meisten Fällen voll automatisch und bezieht den monatlichen Verbrauch an Hand Standardlastprofilen und die verbleibende Vertragslaufzeit mit ein. Da die Monate November und Dezember ja nun einmal Heizmonate auf Grund der Aussentemperaturen sind und der Erdgasverbrauch nicht da ganze Jahr über konstant ist könnte ich mir den Abschlag von 140€ im Dezember durchaus vorstellen. ....

@ Desonic, Nixzuverschenken,

des Rätsels Lösung lässt sich ja annähernd mathematisch finden:

Die zitierte Jahresabrechnung dürfte sich auf ungefähr 556,00 € belaufen (11x 49 € Abschl. + 17 € Nachzahlung).
Die durchschnittlichen Standardlastprofile betragen für November 11,50 %, für Dezember 17,50 %, zusammen ca. 29,00 %.
556,00 € x 29 % = 161,24 € Verbrauchskosten für beide Monate. Da für November bereits 49,00 € durch Lastschrift eingezogen sind, bleibt für Dezember ein Abschlag von rund 115,00 €.

Die eigene Rechnung könnte noch genauer ausfallen, wenn User @ Nixzuverschenken seinen letzten abgerechneten Jahresverbrauch in kWh sowie den zu veranschlagenden Arbeits- und Grundpreis angegeben hätte.

Also: Der veranschlagte Abschlag des EVU für Dezember ist gar nicht so abwegig!

Offline bolli

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Re: Nach Kündigung des Gasanbieters eine sehr hohe Abschlagszahlung
« Antwort #7 am: 26. November 2015, 08:13:48 »
Tut mir leid, dass ich der Argumentation nicht folgen kann. Abschläge werden auf ein Jahr berechnet, nicht einzelne Monate. Wenn ich  meinen Vertrag (Jahresabrechnung von Jan bis Dez) im Februar zum Oktober kündige kann ich meine Abschläge auch nicht reduzieren mit der Begründung, die verbrauchsstarken Monate Nov und Dez wäre ich ja nicht mehr bei dem Versorger. Der wird mir mit ziemlicher Sicherheit was anderes erzählen. Und auch unterjährig gewähre ich dem Versorger erst mal einen Kredit, der im Winter (vielleicht) abgebaut wird. Wenn nicht, habe ich ein zinsloses Darlehen an den Versorger gegeben, der dieses als Dank am Besten auch noch verspätet abrechnet.

Mit Abschlägen ist es halt so,. dass man mal gewinnt und mal verliert. In der Summe muss es sich halt ausgleichen. Insofern bleibe ich bei meiner Meinung. Letztlich muss jeder selbst wissen, wie er vorgeht. Die verschiedenen Begründungen sind ja nun genannt.

Offline Didakt

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Re: Nach Kündigung des Gasanbieters eine sehr hohe Abschlagszahlung
« Antwort #8 am: 26. November 2015, 11:28:04 »
Tut mir leid, dass ich der Argumentation nicht folgen kann. Abschläge werden auf ein Jahr berechnet, nicht einzelne Monate. ...

Ihre Argumentation bleibt Ihnen ja unbenommen. Die allgemeine Praxis der EVU ist zuweilen aber eine andere, und die ist auch nachvollziehbar.

Ich habe zum Beispiel nach Ablauf eines vollen Vertragsjahres zum 01.10.2015 einen Versorgerwechsel in der Sparte Gas vorgenommen. Der alte Versorger bezeichnete seine Jahresabrechnungen als „Turnusabrechnungen“ und rechnete immer von November bis Oktober ab. Der neue Versorger hingegen in einem anderen Rhythmus. In Sachen Abschlagszahlungen teilte er mir folgendes mit:

Zitat: „Bitte beachten Sie, dass Sie wegen des verkürzten Abrechnungszeitraumes bis zur nächsten Jahresrechnung nicht wie üblich elf Abschläge zahlen werden. Die Kosten für Ihren erwarteten Verbrauch konnten wir somit nur noch auf die verbleibenden 10 Abschläge aufteilen. Deshalb sind die einzelnen Abschlagsbeträge nun höher.“

Wo ist das Problem? Der Monatsabschlag war in meinem Fall korrekt berechnet!

Und übrigens: Die Gasversorger rechnen in der Regel vor der Heizsaison ab. Daraus folgt, dass im Rahmen der Abschlagsregelung zunächst nicht der Verbraucher dem Versorger einen Kredit gewährt, sondern umgekehrt wird ein Schuh daraus. Den Beweis trete ich gern an, wenn gewünscht.

Wenn der User @ Nixzuverschenken Ihrem Rat gefolgt ist, bin ich auf die Reaktion seines EVU sehr gespannt. Sein Vorgehen wird höchstwahrscheinlich nicht von Erfolgt gekrönt sein.

Offline bolli

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Re: Nach Kündigung des Gasanbieters eine sehr hohe Abschlagszahlung
« Antwort #9 am: 26. November 2015, 14:56:54 »
Bei meinen letzten jährlichen Wechseln erfolgten diese in der Regel im Frühjahr. Obwohl die Abrechnungsperiode auch bei mir zunächst nur bis zum Herbst ging, war die Abschlagshöhe auf das ganze Jahr (11x ) ausgerichtet und änderte sich nach der Abrechnung kaum.  8)

Darüber hinaus halte ich eine kommentarlose Erhöhung des Abschlags in dieser Höhe auch für eine Unverschämtheit, selbst wenn man sie als gerechtfertigt ansehen könnte. Wer kennt denn schon die Standardlastprofile der einzelnen Monate und ich bin mir noch nicht mal sicher, dass man die richtige Antwort aus dem Call-Center erhalten würde, so man es denn überhaupt zeitnah erreicht.

Offline berghaus

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Re: Nach Kündigung des Gasanbieters eine sehr hohe Abschlagszahlung
« Antwort #10 am: 26. November 2015, 15:29:38 »
Was kann denn passieren, wenn man in diesem Fall einfach im Hinblick auf das baldige Ende des Vertragsverhältnisses die Abbuchungsermächtigung (sofort) zurückzieht und dem Versorger dabei mitteilt, dass man den Abschlag als zu hoch empfinde und man den Verbrauch für den Monat Dezember mit der Schlussrechnung (Mitte Januar) begleichen wolle.

Es stellt sich dann die Frage, wenn der Versorger trotzdem die 140,00 € (+17,00 €)? abbucht, ob man das dann nicht so laufen lässt.

Dazu noch mal meine Frage: Sind die 17,00 € in den 140,0 € enthalten? Normal wird der Betrag doch (mit)abgebucht.

berghaus 26.11.15

Offline Didakt

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Re: Nach Kündigung des Gasanbieters eine sehr hohe Abschlagszahlung
« Antwort #11 am: 26. November 2015, 17:15:42 »
Bei meinen letzten jährlichen Wechseln erfolgten diese in der Regel im Frühjahr. Obwohl die Abrechnungsperiode auch bei mir zunächst nur bis zum Herbst ging, war die Abschlagshöhe auf das ganze Jahr (11x ) ausgerichtet und änderte sich nach der Abrechnung kaum. ...

…sicherlich mit der Folge, dass für den Abrechnungszeitraum Frühjahr bis Herbst dann im Herbst eine satte Erstattung ins Haus stand. Auch nicht schlecht, den Versorger für einen Ansparplan zu nutzen, aber nicht meine Sache.  ;)  Eine solche Abschlagsfestlegung hätte ich nicht hingenommen.

Mal im Ernst, im vorliegenden Fall wissen wir noch nicht einmal, wo der User @ Nixzuverschenken wohnt. Meine genannten Lastprofilwerte beziehen sich auf die klimatischen Verhältnisse in Südniedersachsen. Im Alpenbereich könnten die Werte noch gravierender ausfallen. In einem strengen Winter wie z. B. im Januar, November und Dezember in 2010 machten die Lastprofilwerte für diese Monate im hiesigen Bereich allein über 51 % des Jahresverbrauchs aus. Dem Versorger ist es doch nicht zu verdenken, angesichts des endenden Vertrages einnahmemäßig auf Nummer sicher zu gehen. Anderenfalls läuft er möglicherweise später seiner Nachforderung bei sehr geringen zur Verfügung stehenden Druckmitteln nach.


...Dazu noch mal meine Frage: Sind die 17,00 € in den 140,0 € enthalten? Normal wird der Betrag doch (mit)abgebucht.

berghaus 26.11.15

Als Folge der Jahresverbrauchsabrechnung wird ein Nachforderungsbetrag normalerweise nach einer Frist von 14 Tagen fällig und einzeln für sich im Lastschriftverfahren abgebucht oder er muss binnen dieser Frist überwiesen werden. Wenn es im Fall einer Banküberweisung terminlich passt, steht es dem Schuldner natürlich frei, Nachforderung und Abschlag in einer Summe zu überweisen und einen entsprechenden Verwendungszweck vorzugeben. Vorliegend ist logischerweise davon auszugehen, dass die Nachforderung von 17 € nicht im Betrag von 140 € enthalten ist.

Offline Didakt

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Re: Nach Kündigung des Gasanbieters eine sehr hohe Abschlagszahlung
« Antwort #12 am: 26. November 2015, 17:46:53 »
...Darüber hinaus halte ich eine kommentarlose Erhöhung des Abschlags in dieser Höhe auch für eine Unverschämtheit, selbst wenn man sie als gerechtfertigt ansehen könnte. Wer kennt denn schon die Standardlastprofile der einzelnen Monate und ich bin mir noch nicht mal sicher, dass man die richtige Antwort aus dem Call-Center erhalten würde, so man es denn überhaupt zeitnah erreicht.

Was ich dazu noch sagen wollte: Man kann sich die festgelegte Höhe des Abschlags auch vom Versorger begründen lassen. Das Call-Center des Versorgers ist für die Abfrage der Lastprofile auch nicht die richtige Ansprechstelle, der zuständige Netzbetreiber allerdings schon. Es bietet sich ggf. eine schriftliche Anfrage an (per E-Mail). Eine Antwort kommt garantiert!



Offline bolli

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Re: Nach Kündigung des Gasanbieters eine sehr hohe Abschlagszahlung
« Antwort #13 am: 27. November 2015, 08:20:51 »
Was ich dazu noch sagen wollte: Man kann sich die festgelegte Höhe des Abschlags auch vom Versorger begründen lassen. Das Call-Center des Versorgers ist für die Abfrage der Lastprofile auch nicht die richtige Ansprechstelle, der zuständige Netzbetreiber allerdings schon. Es bietet sich ggf. eine schriftliche Anfrage an (per E-Mail). Eine Antwort kommt garantiert!
(Formatierung durch @bolli)
Problem dabei sehe ich darin, dass 90% der Verbraucher sich wohl in der Regel nicht mit ihrem Netzbetreiber beschäftigen, da er ja nicht ihr Vertragspartner ist und meist auch nicht ihnen gegenüber auftritt (bei uns stellen sich die Mitarbeiter des Netzbetreibers beim Zählerablesen als Mitarbeiter des Grundversorgers vor, da der Name des Netzbetreibers den Verbrauchern unbekannt ist und sie so diese Mitarbeiter nicht an den Zähler lassen würden).
Aber sei's drum, es gibt wahrscheinlich gute Gründe für die eine oder andere Verfahrensweise und der TE hat jetzt einen Überblick über Begründungen und ggf. mögliche Reaktionen. Es ist an ihm, sich für eine Verfahrensweise zu entscheiden.

Offline Didakt

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Re: Nach Kündigung des Gasanbieters eine sehr hohe Abschlagszahlung
« Antwort #14 am: 27. November 2015, 11:02:51 »
...Problem dabei sehe ich darin, dass 90% der Verbraucher sich wohl in der Regel nicht mit ihrem Netzbetreiber beschäftigen, da er ja nicht ihr Vertragspartner ist und meist auch nicht ihnen gegenüber auftritt...., ..... der Name des Netzbetreibers den Verbrauchern unbekannt ist und sie so diese Mitarbeiter nicht an den Zähler lassen würden...

O.k., wir können diese Angelegenheit aus ausreichend diskutiert abhaken.

Hier nur noch ein Hinweis für den interessierten Leser: Viele Fragestellungen in diesem Forum zeugen davon, dass den Verbrauchsabrechnungen der Versorger nicht die empfehlenswerte Beachtung geschenkt wird. Neben den Verbrauchsdaten und der Kostenberechnung enthalten die Rechnungen in der Regel u. a. auch die Nummer des eigenen Zählpunktes/der eigenen Abnahmestelle, die Preisbestandteile im Rechnungsbetrag und die Vertragsdaten des Verbrauchers, hier ausdrücklich auch den Namen des Netzbetreibers und die Codenummer Netzbetreiber.
Dem Verbraucher muss im Übrigen der Netzbetreiber schon deshalb bekannt sein, weil dieser anlässlich eines jeden Lieferanten- und Wohnungswechsels den Zählerstand des genannten Stichtages beim Verbraucher abruft.

 

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