0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
... Den Kunden wäre zu empfehlen, gestützt auf die BGH-RSpr. zur Fälligkeit von Guthaben aus Abschlägen und Vorauszahlungen, sofort nach Rechnungszugang durch Mahnung Verzug herbei zu führen und das bereits ausgewiesene Guthaben einzuklagen.
Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz