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Autor Thema: Änderung Hausanschluss wgn. Unzumutbarkeit?  (Gelesen 5057 mal)

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Offline CL_Westerwald

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Änderung Hausanschluss wgn. Unzumutbarkeit?
« am: 23. Juli 2015, 14:30:20 »
Guten Tag an das BdE-Forum,

auf unserem 2011 erworbenen EFH BJ 1912 befindet sich ein Dachständer für den Hausanschluss Strom. Dieser wurde im gleichen Jahr aufgrund der Neuerrichtung des Daches ebenfalls neu erstellt. Was uns nicht klar war und worauf man uns auch nicht hinwies ist, dass sich an diesem Ständer zusätzlich eine Umspannstelle befindet, an der ein paar mal im Jahr Arbeiten ausgeführt werden müssen.
Erfahren haben wir dies erst, als eines Tages plötzlich 3 Monteure im Innenhof standen und begannen an die Dachrinne anzuleitern. Der Gebietsleiter meinte dann nur ganz lapidar "das müssen Sie hinnehmen ... steht im Vertrag ... dürfen sich Zugang verschaffen ...". Einen Wiederspruch hierzu schien uns bislang aussichtslos, sodass wir zunächst wohl damit leben mussten.

Da die Bautätigkeiten nach unserem Einzug Ende 2012 zunächst (vor Allem durch meine berufliche Umstellung) ruhten, war auch der Innenhof bisher nicht so nutzbar dass man sich dort dauerhaft hätte aufhalten wollen. Dieser steht aber nun vor seiner Fertigstellung und auch die Anlagen drumherum wurden so angelegt, dass dieser Innenhof als privater Rückzugsort genutzt werden soll (da Garten weiter weg vom Haus) und dementsprechend uneinsehbar ist.

Wenn aber nun weiterhin unangekündigt Wartungspersonal in unseren Innenhof "trampelt", stellt dies für uns jedoch einen Eingriff in unsere Privatsphäre dar und ist aus unserer sicht nicht zumutbar.

Daher würden wir einen Mast an der Vorderseite des Grundstückes bevorzugen, was ja auch dem Versorger letztlich die Wartung erleichtern, potentielle Beschädigungen an unserem Dach verhindert und viel Ärger beiderseits ersparen würden. Kontakt zum Versorger haben wir aufgenommen und unsere Gründe hinreichend dargelegt. Jedoch verlangt man von uns die Kosten in voller Höhe zu tragen (geschätz 3.500 - 4.000€). Dies halten wir für nicht angemessen. Zumal es in der Netzanschlussverordnung Strom steht:

Zitat
§12 Grundstücksbenutzung

(3) Der Grundstückseigentümer kann die Verlegung der Einrichtungen verlangen, wenn sie an der bisherigen Stelle für ihn nicht mehr zumutbar sind. Die Kosten der Verlegung hat der Netzbetreiber zu tragen; dies gilt nicht, soweit die Einrichtungen ausschließlich dem Anschluss des Grundstücks dienen.

Der Anschluss selbst gehört zum Leistungsverteilungsnetz, und hat zudem besagte Umspannstelle. Er dient nicht alleine der Versorgung unseres Grundstücks, sondern einiger Weiterer Grundtücke der Nachbarschaft, wodurch auch der zweite Sachverhalt gegeben sein sollte.

Da wir grundsätzlich eine rechtliche Auseinandersetzung stets als den letzten Weg betrachten, stellt sich uns die Frage, ob eine Aufforderung zu Verlegung des Anschlusses unter Bezugnahme auf die Verordnung und Darlegung der Gründe in schriftlicher Form bereits ausreichen könnten, um eine Einigung zu erzielen? Oder ist dies als ausichtslos zu erarchten?

Wir danke bereits vorab recht herzlich.
« Letzte Änderung: 23. Juli 2015, 14:36:14 von CL_Westerwald »

Offline CL_Westerwald

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Re: Änderung Hausanschluss wgn. Unzumutbarkeit?
« Antwort #1 am: 03. August 2015, 14:33:55 »
Vielen Dank, zumindest für das zahlreiche Betrachten unseres Beitrages.

Inzwischen konnten wir selbstständig eine Einigung erzielen. Ein Setzen des Mastes wäre erfolgt, jedoch würde die dafür notwenige Abspannung in den Zufahrtsbereich ragen und ist daher nicht durchführbar.

Man stellt uns nun Dachtritte zur Verfügung um eventuelle Schäden durch Begehung des Daches zu verhindern, und künftige Besuche werden entweder telefonisch oder schriftlich im Voraus angekündigt.
In Notsituationen ist ein umgehender Zugang selbstverständlich unsererseits gewährleitet.

Vielen Dank und auf Wiedersehen.

 

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