Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Ärger mit RS wegen Almado und Kosten Schlichtung  (Gelesen 7746 mal)

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Offline JulFach

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Ärger mit RS wegen Almado und Kosten Schlichtung
« am: 19. September 2014, 08:48:44 »
Hallo,
auch ich habe meinen Bonus nicht erhalten, wegen Gewerbes (Ernährungsberatung, aber hauptsächlich vor Ort beim Patienten). Übliches langes hin und her, wobei mir dann 40% angeboten wurden. Das habe ich abgelehnt und bin zur Schlichtungsstelle, woraufhin mich almado verklagt hat (auch das wohl üblich). Der Richter hat dann einen Vergleich vorgeschlagen, dem ich zugestimmt habe (auch 40%, ok hätte ich einfacher haben kommen, aber ich war es jetzt leid).
Das Problem - meine Rechtschutzversicherung kündigt mir nun regulär. Kann das in Zusammenhang mit dem Verfahren stehen?
Zweites Problem: Muss ich damit rechnen, dass ich jetzt was bei der Schlichtungsstelle bezahlen muss?
Danke schon ganz lieb!
Julia

Offline Beatzekatze

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Re: Ärger mit RS wegen Almado und Kosten Schlichtung
« Antwort #1 am: 19. September 2014, 09:13:49 »
Hallo,

bzgl. Ihrer Rechtsschutzversicherung muss man sagen, dass es nicht unbedingt üblich ist, aber in jeden Falle Recht. Man sollte wissen, dass beide Vertragspartner (Versicherer und Versicherter) grundsätzlich die Möglichkeit haben, den Versicherungsvertrag nach einem Schadens- oder Leistungsfall zu kündigen.

Von diesem Recht hat die Versicherung entsprechend hier Gebrauch gemacht. Vermutlich war es nicht das erste Mal das Sie die genutzt haben und eventuell liegen die Zeiträume eng aneinander. Normalerweise kündigt ein Versicherer nicht beim Ersten Schaden/Leistung. Daher sollte man sich grundsätzlich immer überlegen, ob man die Versicherung wegen solcher Kleinigkeiten bemüht. Für 40,- Euro vor Gericht, sollte man abwägen. Wenn man sonst Leistungsfrei gewesen ist, kann man das durchaus machen, aber wenn man sonst schon Fälle gehabt hat, denkt sich die Versicherung halt auch, dass der Versicherungsnehmer wegen jedem "Kleinkram" die Versicherung in Anspruch nehmen möchte und das ist halt wirtschaftlich nicht von Vorteil....
Von der Schlichtungsstelle werden Sie keine Rechnung erhalten.

Offline khh

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Re: Ärger mit RS wegen Almado und Kosten Schlichtung
« Antwort #2 am: 19. September 2014, 11:02:18 »
Hallo,
auch ich habe meinen Bonus nicht erhalten, wegen Gewerbes (Ernährungsberatung, aber hauptsächlich vor Ort beim Patienten). Übliches langes hin und her, wobei mir dann 40% angeboten wurden. Das habe ich abgelehnt und bin zur Schlichtungsstelle, woraufhin mich almado verklagt hat (auch das wohl üblich). Der Richter hat dann einen Vergleich vorgeschlagen, dem ich zugestimmt habe (auch 40%, ok hätte ich einfacher haben kommen, aber ich war es jetzt leid). ...

Hallo Julia,

den Vergleichsvorschlag des Richters (40 % des Bonus) kann ich nicht nachvollziehen. Hat Ihr Anwalt substantiiert vorgetragen, dass die für Ihren Vertrag geltende AGB (so vermute ich jedenfalls) in Ziff. 9 Abs. 4 besagt - Zitat "Der Bonus und Frei-kWh werden ausschließlich Haushaltskunden (Standardlastprofil H0) gewährt. Für gewerblich genutzte Abnahmestellen besteht bei Privatstromtarifen kein Bonusanspruch" ?

Da Sie gemäß der gesetzlichen Begriffsbestimmung in § 3 Nr. 22 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) mit Ihrem Kleingewerbe (Ernährungsberatung, aber hauptsächlich vor Ort beim Patienten) zweifelsfrei Haushaltskunde sind (und es sich i.S.d. Gesetzes folglich NICHT um eine gewerblich genutzte Abnahmestelle handelt), hätte Ihr Bonusanspruch m.M.n. zu 100 % gegeben sein müssen !?

Gruß, khh
« Letzte Änderung: 19. September 2014, 11:35:28 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline EviSell

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Re: Ärger mit RS wegen Almado und Kosten Schlichtung
« Antwort #3 am: 19. September 2014, 13:16:34 »
...
Das Problem - meine Rechtschutzversicherung kündigt mir nun regulär. Kann das in Zusammenhang mit dem Verfahren stehen?
...

Hatten Sie ein Rechtsschutzversicherungpaket für Gewerbetreibende? Für den Strombezug ist es rechtlich noch ungeklärt, ob sich dass an den Lastprofil oder an dem Status "Gewerbe" orientiert. Bei Leistungsangeboten in den Versicherungspaketen befindet sich diese Trennung "Privat" oder "Gewerbe". Wer fürs Gewerbe Vetragsrecht braucht und hat nur ein  private Versicherung für Vertragsrecht hätte darauf dann auch keine Anspruch.

Allerdings zeigen die hier im Forum auftretenen Fälle, dass es lebensfremd ist, die Arbeitswelt (und somit Vertragswelt) noch ausschließlich so zu trennen. Soll man stundengenaue Journale führen, wann der PC (Stromverbrauch) privat oder eben gewerblich für Büroarbeiten genutzt wird, wenn dieser in einer privaten Wohnung steht?
« Letzte Änderung: 19. September 2014, 13:56:39 von EviSell »
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Offline khh

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Re: Ärger mit RS wegen Almado und Kosten Schlichtung
« Antwort #4 am: 19. September 2014, 14:34:40 »
... Für den Strombezug mag es rechtlich noch ungeklärt sein ob sich dass an den Lastprofil oder an dem Status "Gewerbe" orientiert. ...

Allerdings zeigen die hier im Forum auftretenen Fälle, dass es lebensfremd ist, die Arbeitswelt (und somit Vertragswelt) noch ausschließlich so zu trennen. Soll man stundengenaue Journale führen, wann der PC (Stromverbrauch) privat oder eben gewerblich für Büroarbeiten genutzt wird, wenn dieser in einer privaten Wohnung steht?

Wieso sollte es rechtlich ungeklärt sein oder warum soll man stundengenaue Journale führen müssen, wenn gemäß der maßgeblichen Strom-AGB festgelegt ist
Zitat
Der Bonus und Frei-kWh werden ausschließlich Haushaltskunden (Standardlastprofil H0) gewährt. Für gewerblich genutzte Abnahmestellen besteht bei Privatstromtarifen kein Bonusanspruch.

und das EnWG bestimmt
Zitat
§ 3 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieses Gesetzes bedeutet
[...]
22. Haushaltskunden
Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10 000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen,

[...]
also jeder Endverbraucher "Haushaltskunde" ist (somit keine gewerbliche Abnahmestelle), der nicht mehr als 10.000 kWh verbraucht oder bei einem höheren Verbrauch die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt kauft ?

Sollte es irgendwelche Zweifel bei der Auslegung der AGB-Klausel geben, so geht das bekanntermaßen allein zu Lasten des Verwenders/Versorgers (vgl. § 305c Abs. 2 BGB) !

Und bei RS-Versicherungen ist es (wie von @Beatzekatze bereits geschrieben) nach den ARB üblicherweise nun mal so, dass beide Parteien den Vertrag nach einem Schadensfall kündigen können.
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Offline Beatzekatze

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Re: Ärger mit RS wegen Almado und Kosten Schlichtung
« Antwort #5 am: 19. September 2014, 14:39:53 »
@EviSell,

mir erschließt sich Ihre Erklärung bzgl. der RS ebenfalls nicht.

Da der Vertrag gekündigt wurde, kann es sich nur um einen Privat RS gehandelt haben. Denn wenn sie einen RS für selbständige hätte, dann hätte der hier überhaupt nicht geleistet. Somit hätte der Versicherer kein Recht den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

Offline EviSell

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Re: Ärger mit RS wegen Almado und Kosten Schlichtung
« Antwort #6 am: 19. September 2014, 15:38:37 »
@Beatzekatze,

der Zusammenhang zur Art, welches RS-Paket abgeschlossen wurde: Möglicherweise ist das Vetragsabschluss (RSV) älter, als der Gewerbebetrieb "mit Büro zu Haus". Und das JulFach eine gewerbliche RSV oder private hätte, ist dem Eröffnungsbetrag nicht zu entnehmen.
Da kann durchaus möglich sein, dass die Versicherungsgesellschaft aus Kulanz das gezahlt hat, aber die Reißleine zog. Textpassagen aus dem Kündigungsschreiben sind nicht zitiert worden. Da lässt ohne nähere Aussagen von JulFach nur mutmaßen.

Bei den vielen Fällen, die hier im Forum auftauchen, weil der Bonus wegen dem "Gewerbe" nicht gezahlt wurden, wundert mich, dass diese Kunden beim Abschluss des Vertrages darüber nicht stolberten. Inwieweit haben sie dann die vereinbarten Leistungen ihres RSV-Pakets im Kopf?

Ich wollte hier den Denkanstoß geben, dass solche Betroffene, ihr RSV-Paket prüfen und bevor sie sich an die Schlichtungsstelle wenden im Zweifel bei ihrem Versicherer nachfragen, ob ein solcher Rechtsstreit abgedeckt ist.

Die RSV-Zusage braucht man zwar nicht für die Schlichtungstelle, aber dann, wenn sich die 365AG in dem Fall entscheidet, den Klageweg zu beschreiten und das Schlichtungsverfahren eingestellt wird. Denn 14 Tage nach Eintreffen der Klageschrift können da sehr kurz sein, noch dazu wenn man das ohne Anwalt (davon ist abzuraten) bestreiten will.

----

Die Frage nach der PC-Nutzung (als Stromverbraucher in der Wohnung, die auch gewerblich erfolgt) kann da durchaus eine Relevanz bekommen.

Und nochmal: Ich bleib dabei, es ist noch nicht rechtlich geklärt (Solang noch nicht ein Urteil ab 2. Instanz oder höher vorliegt), auch wenn manche Nicht-Juristen hier gebetsmühlenartig meinen, es wäre anders.

Prozesse kann man auch verlieren, damit sollten diejenigen rechnen, und für den Fall (Prozesskosten) abgesichert sein.
« Letzte Änderung: 19. September 2014, 16:02:43 von EviSell »
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Offline khh

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Re: Ärger mit RS wegen Almado und Kosten Schlichtung
« Antwort #7 am: 19. September 2014, 19:23:18 »
Die Frage nach der PC-Nutzung (als Stromverbraucher in der Wohnung, die auch gewerblich erfolgt) kann da durchaus eine Relevanz bekommen.
Und nochmal: Ich bleib dabei, es ist noch nicht rechtlich geklärt (Solang noch nicht ein Urteil ab 2. Instanz oder höher vorliegt), auch wenn manche Nicht-Juristen hier gebetsmühlenartig meinen, es wäre anders.
Prozesse kann man auch verlieren, damit sollten diejenigen rechnen, und für den Fall (Prozesskosten) abgesichert sein.
[farbliche Hervorhebung durch khh]

Warum sollte das so sein, trotz eindeutiger Bestimmung des Begriffs "Haushaltskunde" im Spezialgesetz ( lex specialis) EnWG? Und warum haben die 365 AG & Co. die betreffende Klausel in der aktuell verwendeten AGB geändert in - Zitat "Der Bonus und Frei-kWh werden ausschließlich Haushaltskunden in Privattarifen bei ausschließlich privater Nutzung der Abnahmestelle gewährt." ?

Können Sie IHRE Meinung auch mit etwas mehr als "Prozesse kann man auch verlieren" unterlegen? Dass Betroffene sich anwaltlich beraten und ggf. vertreten lassen sollten oder dass eine vorhandene RS-Versicherung hilfreich ist, stellen doch auch "manche hier gebetsmühlenartig meinende(!) Nicht-Juristen" deutlich heraus ::) !
« Letzte Änderung: 19. September 2014, 19:27:38 von khh »
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Offline EviSell

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Re: Ärger mit RS wegen Almado und Kosten Schlichtung
« Antwort #8 am: 19. September 2014, 19:46:34 »
Wer sich als Selbständiger in seiner Privatwohnung ein Büro (Zimmer mit PC-Zeugs, Schreibtisch, Schränke, Renovierung, anteilige Heiz- und evtl Mietkosten) einrichtet, um von dort aus geschäftlichen Dinge zu erledigen (Kundentelefonate, Angebotserstellung, Geschäftskorrespondenz etc.) kann diese Kosten unternehmisch (bilanziell) geltend machen.

Ebenso genießt dieser Preisvorteile, die viele Händler gegenüber Gewerbekunden einräumen. (Beispielsweise Büromaterial, Telefontarife)

Wer all diese Vorteile aus der gewerblichen Tätigkeit nutzt, kann u.U. vor Gericht nicht überzeugen, warum er plötzlich privat ist. Noch dazu, wenn diese Privatwohnung auch als offizielle Geschäftsadresse genutzt wird.

Und in solch einer Wohnung ist eben nicht der gesamte Stromverbrauch ausschließlich privat. Der Computer, Drucker, Licht in dem Zimmer verbrauchen ebenso Strom, so das ein Anteil der Jahresverbrauchsmenge auf das Gewerbe entfällt. Und wenn dieser Anteil womöglich sich in der eigenen Kostenkalkulation für die eigenen Kunden wiederfindet, wirds dann noch ärger.


« Letzte Änderung: 19. September 2014, 19:53:27 von EviSell »
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Offline Didakt

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Re: Ärger mit RS wegen Almado und Kosten Schlichtung
« Antwort #9 am: 19. September 2014, 20:27:50 »
Wer sich als Selbständiger in seiner Privatwohnung ein Büro (Zimmer mit PC-Zeugs, Schreibtisch, Schränke, Renovierung, anteilige Heiz- und evtl Mietkosten) einrichtet, um von dort aus geschäftlichen Dinge zu erledigen (Kundentelefonate, Angebotserstellung, Geschäftskorrespondenz etc.) kann diese Kosten unternehmisch (bilanziell) geltend machen.

Ebenso genießt dieser Preisvorteile, die viele Händler gegenüber Gewerbekunden einräumen. (Beispielsweise Büromaterial, Telefontarife)...

Woher wissen Sie, dass dies vorliegend in diesem Ausmaß in Frage steht? Im Eröffnungsbeitrag ist darüber nichts zu lesen!

Ohne nähere Kenntnis von Klageschrift und Klageerwiderung ist es unangebracht, diesen Fall an sich und auch das Prozessergebnis zu bewerten.   

Offline khh

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Re: Ärger mit RS wegen Almado und Kosten Schlichtung
« Antwort #10 am: 19. September 2014, 20:29:03 »
... Und in solch einer Wohnung ist eben nicht der gesamte Stromverbrauch ausschließlich privat. ...

Richtig, und daher dürfte bei Verträgen, für welche die aktuell (seit Aug. 2013 ?) verwendete AGB-Klausel mit der Formulierung "ausschließlich private Nutzung" gilt, wohl kein Bonusanspruch bestehen (es sei denn, ein Gericht bewertet diese Klausel als "überraschend" und damit unwirksam gemäß § 305c Abs. 1 BGB).

Aber für Verträge, die jetzt das 1. Lieferjahr bereits hinter sich haben, gilt m.W. generell die alte bereits mehrfach zitierte AGB-Klausel (was jeder Betroffene selbst zu prüfen hat), wo es bzgl. des Bonus eben NICHT auf "ausschließlich private Nutzung" ankommt! Ob das jedes (Amts)Gericht auch so sieht, kann selbstverständlich niemand garantieren.   
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Offline khh

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Re: Ärger mit RS wegen Almado und Kosten Schlichtung
« Antwort #11 am: 19. September 2014, 20:38:53 »
Ohne nähere Kenntnis von Klageschrift und Klageerwiderung ist es unangebracht, diesen Fall an sich und auch das Prozessergebnis zu bewerten.

Vielleicht antwortet @JulFach ja noch auf die in Antwort #2 von mir gestellte Frage ?
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Offline EviSell

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Re: Ärger mit RS wegen Almado und Kosten Schlichtung
« Antwort #12 am: 20. September 2014, 08:41:00 »
...
Woher wissen Sie, dass dies vorliegend in diesem Ausmaß in Frage steht? Im Eröffnungsbeitrag ist darüber nichts zu lesen!
...


@Didakt, ich habe nicht behauptet, dass es im konkreten Fall von JulFach alles aufgeführte so ist. Das es aber um eine private Wohnung handelt,das leite ich ab aus dem Umstand, wenn die Verbrauchstelle eine ausschließlich gewerblich genutzte Räumlichkeit wäre, würde die Gewerblichkeit nicht in Frage stehen. In solch einen Fall hätte sicherlich gleich die Schlichtungsstelle mangels Zuständigkeit den Schlichtungsantrag zurückgewiesen.

Und wer effektiv und in Ruhe von zu Hause solche Büroarbeiten erledigen will, kommt um ein separates Zimmerlein nicht drumrum.

Ohne nähere Kenntnis von Klageschrift und Klageerwiderung ist es unangebracht, diesen Fall an sich und auch das Prozessergebnis zu bewerten.   
...

Das sollten Sie da wohl eher an khh und an sich selber richten. khh hat ja damit begonnen. Ich habe da lediglich erwidert. Da er wieder mal so tat, als wäre das ein 100%- Durchmarsch vor Gericht. Was er inzwischen erfreulicherweise  relativiert.
« Letzte Änderung: 20. September 2014, 18:54:32 von EviSell »
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Offline khh

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Bonusverweigerung bei geringfügiger gewerblicher (Neben-)Tätigkeit
« Antwort #13 am: 23. Februar 2015, 10:31:18 »
Lt. Meldung vom 26.01.2015 hat die Verbraucherzentrale NRW die 365AG abgemahnt  -  http://www.vz-nrw.de/almado !

Auszug:
Zitat
Seit einiger Zeit beruft sich die 365AG verstärkt auf Bonusausschlussgründe wie etwa, dass der Kunde ein Gewerbe betreibe ... keinen Anspruch auf den Bonus habe. Diese Ausschlüsse finden sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und sind nach Meinung der Verbraucherzentrale NRW überraschend und unwirksam. Zwar kann die freiwillige Gewährung eines Bonus beschränkt werden, z. B. auf verschiedene Personengruppen. Dies muss möglichen Kunden aber bei Vertragsabschluss von vornherein transparent mitgeteilt werden und darf sich nicht erst aus dem Kleingedruckten ergeben. Die Verbraucherzentrale NRW hat die 365AG daher unter anderem wegen der Verwendung einiger Bonusausschlussklauseln abgemahnt. Beanstandet wird auch die Klausel unter Ziffer 9 Absatz 4: "Der Bonus- und Frei-kWh werden in Privatkundentarifen ausschließlich Haushaltskunden bei ausschließlich privater Nutzung der Abnahmestelle gewährt." (AGB vom Stand Dezember 2014) Danach würden auch Kunden vom Bonus ausgeschlossen, die zum Beispiel ein kleines Arbeitszimmer für eine geringfügige berufliche (Neben-) Tätigkeit nutzen und die die steuerrechtlich als "gewerbliche Tätigkeit" gelten mag. Der Begriff der Haushaltskunden umfasst aber nach seiner gesetzlichen Definition in § 3 Nr. 22 EnWG alle Personen, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt kaufen, also auch den Stromverbrauch für solche untergeordneten Nebentätigkeiten.
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