Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: zu Beginn der Vertragslaufzeit?  (Gelesen 5745 mal)

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Offline cail

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zu Beginn der Vertragslaufzeit?
« am: 02. Februar 2014, 01:23:33 »
Guten Abend,

es hat einen guten Grund, warum ich noch um diese Uhrzeit diesen Beitrag verfasse.
Leider kannte ich dieses Forum bisher nicht und habe mich somit kürzlich beim Wechsel des Stromanbieters meiner Eltern für immergrün bzw die Almado AG entschieden, da ich in den bekannten Vergleichsportalen nichts negatives über dieses Unternehmen gelesen habe. Und ich dachte, ich hätte mich ausreichend informiert......

Naja, die Almado AG ist ja offenbar bekannt, daher möchte ich auch direkt in meinen Fall einsteigen. Dabei möchte ich betonen, dass ich mich eingelesen habe, jedoch noch verwirrter als zu Beginn bin, da anscheinend diverse Mechanismen existieren:

Den Vertrag habe ich am 13.10.2013 mit dem Wunschtermin 01.12.2013 abgeschlossen. Am 29.11 (zwei Tage vorher) habe ich die bekannte Email bezüglich des SEPA-Mandates erhalten, die ich wohl nur markiert hatte, um sie später zu lesen. Warum auch immer. Nun ist sie mir erst heute wieder aufgefallen und es hatte mich gewundert, aus welchem Grund ich ein Mandat erteilen muss, obwohl andere Anbieter nur eine Information verschicken, dass das Verfahren geändert wird - ganz ohne Unterschrift. Erst nach dem googlen bin auch darauf gestoßen, dass es sich um eine versteckte Grundpreiserhöhung handelt.

Zitat
"Dennoch können wir Ihnen bereits jetzt eine vollumfängliche Garantie auf den Grundpreis ab dem 01.12.2014 bis zum 31.12.2016 gewähren. Der monatliche Grundpreis wird in diesem Zeitraum bei 24,21 € [bisher 0€] fixiert und ist gegen jede Erhöhung abgesichert."

Soweit ich es nun verstanden habe, wird die Grundpreiserhöhung aus dem Grund festgesetzt, damit der Kunde gezwungen ist, vor Ende der Laufzeit zu kündigen und auf die Boni zu verzichten.

Frage 1: Allerdings beginnt der besagte Zeitraum einen Tag nach meiner einjährigen Vertragslaufzeit, sodass ich davon nicht betroffen bin?

Außerdem folgendes:

Zitat
"Wir werden zum 01.01.2014 sämtliche Änderungen hoheitlich festgelegter Umlagen und Abgaben, seien es Verringerungen oder Erhöhungen, an Sie weitergeben und Ihren Arbeitspreis entsprechend anpassen, der hiernach bei 22,59 Cent/kWh liegt."

Aktuell liegt der Preis bei 21,60 Cent/kWh, also eine Preiserhöhung von knapp 40 € (4000 kWh) im Jahr in meinem Fall. Kann ich somit verkraften. Dennoch wundert es mich, dass an keiner Stelle die Rede von einem Sonderkündigungsrecht ist.

Bezüglich des obigen SEPA-Mandates: Da ich die Email anscheinend vergessen hatte, habe ich dieses Mandat auch nicht erteilt, was bis zum 23.12.2013 geschehen sein sollte.

Frage 2: Habe ich nun mit Mahnungen zu rechnen oder lässt sich da mit der Almado AG reden?
Frage 3: Handelt es sich hierbei um einen Versuch mich abzuzocken? Wenn dem so sein sollte: Warum denn direkt zu Beginn der Laufzeit?

Es ärgert mich, dass heute der Sonntag ist und ich dort niemanden erreichen werden kann. Aus dem Grund hoffe ich, dass Sie mir diesbezüglich helfen können.


Vielen Dank und freundliche Grüße
« Letzte Änderung: 07. Oktober 2015, 14:15:59 von DieAdmin »

Offline sylle

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Re: zu Beginn der Vertragslaufzeit?
« Antwort #1 am: 02. Februar 2014, 08:37:57 »
Hallo, ich dachte im letzten Jahr ebenfalls, ich hätte mich genügend im Netz über diese Firma abgesichert, genau wie du.... ich bin auch eher durch Zufall auf diese Seiten gestoßen und habe mir jetzt erst Gedanken über Almado gemacht.

Ich denke, du wirst da niemanden erreichen außer einer Hotline, ging mir genauso...... :-( Auf meine E-Mail antworten die auch nicht.

Wir hatten bisher auch eigentlich noch keinen Ärger, da wir auch eigentlich nicht vorhatten zu kündigen! Jetzt bin ich jedoch stark verunsichert, da wir einen etwas größeren Guthabenbetrag erwarten zuzügl. des eigentl. Bonus. Der Abschlag dürfte in diesem Monat nicht eingezogen werden, da es der Abrechnungsmonat ist. Ende Februar stünde uns der Boni zu. Jetzt kommt noch hinzu, das wir ab Montag eine Photovoltaikanlage in Betrieb nehmen und ich hier auch gelesen habe und auch gleich in den AGBs nachgeschaut habe, dann dürfen DIE uns mit SOFORTIGER Wirkung kündigen ?! Womit dann auch unser Boni wegfallen würde.

Das sind alles Machenschaften - und das scheinbar ja bei ALLEN Billigstromanbietern - das gleiche scheint uns auch mit unserem Gasanbieter zu blühen! Ich kann nicht verstehen, daß solche Firmen hier in Deutschland überhaupt noch existieren und das man da nicht endlich einen Riegel vorschiebt.

Ich bin auch so fertig (obwohl bei uns ja noch nichts konkretes passiert ist) ich habe gestern Abend doch tatsächlich noch eine Mail an Stern TV geschickt !

Ich konnte dir jetzt wahrscheinlich nicht wirklich helfen, sorry, aber das musste jetzt mal raus ;-)

lg
sylle

Offline khh

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Re: zu Beginn der Vertragslaufzeit?
« Antwort #2 am: 02. Februar 2014, 15:48:04 »
... Soweit ich es nun verstanden habe, wird die Grundpreiserhöhung aus dem Grund festgesetzt, damit der Kunde gezwungen ist, vor Ende der Laufzeit zu kündigen und auf die Boni zu verzichten.
Frage 1: Allerdings beginnt der besagte Zeitraum einen Tag nach meiner einjährigen Vertragslaufzeit, sodass ich davon nicht betroffen bin?

Richtig, ich würde den Vertrag aber schon demnächst (frühzeitig, damit man genügend Zeit hat nachzuarbeiten, falls immergrün / almado AG [jetzt 365 AG] "Probleme macht) "zum Ablauf des Lieferjahres am 30.11.2014" per Einschreiben schriftlich kündigen.

Zur "Weitergabe" der Umlagen etc. meinen manche Versorger, dass es kein Sonderkündigungs-recht geben würde. Diese Rechtsauffassung ist aber mit den Bestimmungen § 41 Abs. 3, den übergeordneten EU-Binnenmarktrichtlinien und höchstrichterlicher Rechtsprechung wohl kaum zu vereinbaren.

Bezüglich des obigen SEPA-Mandates: Da ich die Email anscheinend vergessen hatte, habe ich dieses Mandat auch nicht erteilt, was bis zum 23.12.2013 geschehen sein sollte.
Frage 2: Habe ich nun mit Mahnungen zu rechnen oder lässt sich da mit der Almado AG reden?

Gegen die Erteilung des SEPA-Mandates spricht m.E. nichts, holen Sie das jetzt nach (obwohl eigentlich überflüssig, da SEPA-Nutzung bereits aufgrund der wohl erteilten Einzugsermächtigung umsetzbar wäre).

Zur Frage: Damit muss man wohl rechnen und sogar damit, dass die Bonusgewährung wg. angeblicher "Zahlungsunregelmäßigkeiten" verweigert wird. Wenn es dazu kommt, dann ist das nicht hinzunehmen, schließlich ist die erteilte Einzugsermächtigung jetzt sogar bis Juli 2014 nutzbar. Wenn immergrün davon keinen Gebrauch macht, dann ist m.E. der Versorger in Annahmeverzug (vgl. § 293 BGB) und nicht der Kunde in Zahlungsverzug.

Frage 3: Handelt es sich hierbei um einen Versuch mich abzuzocken? Wenn dem so sein sollte: Warum denn direkt zu Beginn der Laufzeit?

Das beantwortet sich wohl schon mit der Antwort zur Frage 2 >:(. Ansonsten kann man nur spekulieren, was dieser Anbieter mit seinen diversen "Machenschaften" bezweckt.
« Letzte Änderung: 02. Februar 2014, 15:51:51 von khh »
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Offline cail

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Re: zu Beginn der Vertragslaufzeit?
« Antwort #3 am: 02. Februar 2014, 16:08:24 »
@sylle: Das tut mir sehr Leid für dich :/ Eventuell wird es ja doch noch gut ausgehen. Solange noch nichts passiert ist und keine Möglichkeit irgendeiner Art der Absicherung zu erkennen ist, bringt es wohl nichts sich ewig darüber den Kompf zu zerbrechen. Wird schon  :) :)


@khh:
Vielen Dank für die zeitnahe und umfassende Antwort  :)

Ich habe heute mit meinen Eltern telefoniert und mir wurde gesagt, dass der Abschlag für den Januar abgebucht wurde. Die nächste Abbuchung müsste innerhalb der nächsten Woche folgen. Ich werde gleich morgen anrufen und mich vergewissern, dass dies auch (hoffentlich) geschehen wird.

Zum Verständnis: Die Kündigung, die Sie mir empfehlen, ist dazu gedacht, um genügend Zeit (hier 10 Monate) zu haben, um auf eventuelle Probleme reagieren zu können? Allerdings frage ich mich, wie es ist, wenn diese Kündigung bestätigt wird und innerhalb der nächsten Monate noch weitere Probleme auftreten, die mich dazu bewegen, ein Sonderkündigungsecht in Anspruch zu nehmen. Wäre dies dann noch möglich?

Freundlicher Gruß

Offline khh

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Re: zu Beginn der Vertragslaufzeit?
« Antwort #4 am: 02. Februar 2014, 16:23:53 »
Zum Verständnis: Die Kündigung, die Sie mir empfehlen, ist dazu gedacht, um genügend Zeit (hier 10 Monate) zu haben, um auf eventuelle Probleme reagieren zu können? Allerdings frage ich mich, wie es ist, wenn diese Kündigung bestätigt wird und innerhalb der nächsten Monate noch weitere Probleme auftreten, die mich dazu bewegen, ein Sonderkündigungsecht in Anspruch zu nehmen. Wäre dies dann noch möglich?

JA  und  JA !
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Offline cail

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Re: zu Beginn der Vertragslaufzeit?
« Antwort #5 am: 05. September 2014, 15:15:08 »
Hallo zusammen,

um kein neues Thema zu erstellen und den vergangenen Schriftverkehr in diesem Thema zu behalten, hole ich meine alten Beiträge mal hervor.

Mir wurde vor einigen Monate geraten, sofort zu kündigen, obwohl der Vertrag bis Ende November läuft. Jedoch habe ich des öfteren gelesen, dass man in diesem Fall als Selbstzahler gilt und sich eigenständig darum kümmern muss, dass das Geld auch bei dem Anbieter ankommt. In der Vergangenheit, so habe ich das den anderen Beiträgen in diesem Forum entnommen, kann das wohl zu neuen Problemen führen, sodass ich die Kündigung erst einmal bis heute aufgeschoben habe.

Nun habe ich noch ca. drei Monate Zeit, mir einen neuen Anbieter zu suchen und zu kündigen. Daher habe ich folgende Frage:

Sollte ich mich selbst um eine Kündigung bei der 365 AG kümmern, oder so wie es "üblich" ist, den neuen Anbieter damit beauftragen? Ich denke mir, dass im letzteren Fall der neue Stromanbieter mit weniger Problemen zu kämpfen haben wird, als wenn ich mich persönlich und alleinig gegen die 365 AG stelle. So erhoffe ich mir, dass die Kündigung nicht vermeintlich versehentlich übersehen wird bspw.


Vielen Dank und freundliche Grüße

cail

Offline khh

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Re: zu Beginn der Vertragslaufzeit?
« Antwort #6 am: 05. September 2014, 15:37:43 »
Sollte ich mich selbst um eine Kündigung bei der 365 AG kümmern, oder so wie es "üblich" ist, den neuen Anbieter damit beauftragen? Ich denke mir, dass im letzteren Fall der neue Stromanbieter mit weniger Problemen zu kämpfen haben wird, als wenn ich mich persönlich und alleinig gegen die 365 AG stelle. So erhoffe ich mir, dass die Kündigung nicht vermeintlich versehentlich übersehen wird bspw.

@ cail,

JA, besser selbst  "zum Ablauf des Lieferjahres am 30.11.2014" per Einschreiben-Einwurf kündigen !

Wenn ein Vertrag sich - wie hier - um 12 Monate verlängert, dann würde ich das NIE dem neuen Versorger überlassen (wie Sie hier im Forum nachlesen können, ist Letzteres speziell bei almado/immergrün/365 AG schon schief gelaufen!).

Und die Selbstzahlung ist doch keine Problem: Wenn Sie dazu aufgefordert werden, dann überweisen Sie Anfang Oktober den 11. und damit letzten Abschlag halt selbst und gut ist!

Gruß, khh
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Offline cail

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Re: zu Beginn der Vertragslaufzeit?
« Antwort #7 am: 05. September 2014, 16:19:20 »
Sollte ich mich selbst um eine Kündigung bei der 365 AG kümmern, oder so wie es "üblich" ist, den neuen Anbieter damit beauftragen? Ich denke mir, dass im letzteren Fall der neue Stromanbieter mit weniger Problemen zu kämpfen haben wird, als wenn ich mich persönlich und alleinig gegen die 365 AG stelle. So erhoffe ich mir, dass die Kündigung nicht vermeintlich versehentlich übersehen wird bspw.

@ cail,

JA, besser selbst  "zum Ablauf des Lieferjahres am 30.11.2014" per Einschreiben-Einwurf kündigen !

Wenn ein Vertrag sich - wie hier - um 12 Monate verlängert, dann würde ich das NIE dem neuen Versorger überlassen (wie Sie hier im Forum nachlesen können, ist Letzteres speziell bei almado/immergrün/365 AG schon schief gelaufen!).

Und die Selbstzahlung ist doch keine Problem: Wenn Sie dazu aufgefordert werden, dann überweisen Sie Anfang Oktober den 11. und damit letzten Abschlag halt selbst und gut ist!

Gruß, khh

Auch an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön :)

 

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