Wärmestrom setzt gewisse Dinge voraus. Wenn der Wärmestromvertrag gekündigt wird, sollte im Grunde der Zähler sitzen bleiben und einen Schwachlasttarif erhalten. So lange der Zähler von einem Lieferanten versorgt wird, und sei es durch Grundversorgung, besteht kein Grund des Ausbaus. Nur wenn es niemanden mehr gibt, der die NN-Entgelte für den Zähler bezahlt, wird dieser abgerüstet. Dies natürlich durch fachlich versierte Menschen.
Die Vergangenheit ist für die Zukunft des Zählers irrelevant.
Gruß
NN