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Autor Thema: Ich suche dringend Rat: Strom und Gaszähler ausgebaut... was tun?  (Gelesen 25915 mal)

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Offline Dragomira

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Hallo!
Ich bin mittlerweile sehr verwirrt, da mir überall etwas anderes erzählt wird, also hoffe ich hier Hilfe zu finden.
Es geht um folgendes:

Am 1. August kam ein Brief vom Gerichtsvollzieher ins Haus geflattert, das am 6.8. die Zähler ausgebaut werden sollen ( Strom und Gas )
Der 1.8. war ein Donnerstag also nur 3 Tage Zeit gehabt, um etwas zu regeln, da vorher keine Rechnungen oder Mahnungen kamen.
Damit begann dann auch schon das Chaos!!!
Erst wusste niemand woraus die offenen Rechnungen bestehen, weder der GV noch der Energieversorger.
Es wurde darauf bestanden das es Altschulden einer alten Kundennummer wären bis die Zähler schließlich ausgebaut wurden.
Als wir dann nachweislich glaubhaft machen konnten das mein Freund ( auf dem der Strom und Gasliefervertrag lief ) zuvor noch keine Kundennummer bei einem Stromversorger hatte und ich auch keine offenen Schulden bei dem Stromversorger habe, war es dann plötzlich die Jahresendabrechnung.
Soweit die Kurzform der Vorgeschichte ( es ging noch weiter mit Mahnungen mit falschen Beträgen u.s.w )

Nun geht es um folgendes:

Wir haben nun vor den noch offen stehenden Betrag zu zahlen und dann den Stromanbieter zu wechseln, da es nicht das erste Mal war das unser jetziger Netzbetreiber Fehler gemacht hat die wir dann ausbügeln durften.

Habe mich bei verschiedenen Stromanbietern beraten lassen die mir sagten, das mein Netzbetreiber dafür zuständig sei nach beglichener Rechnung die Zähler wieder einzubauen.

Mein Netzbetreiber aber sagt das sie damit nichts zutun hätten und ich selbst einen Elektriker und Installateur beauftragen müsste, um neue Zähler zu bekommen.

Wem soll ich nun glauben und was soll ich nun tun?

MfG Drago

Offline desonic

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Re: Ich suche dringend Rat: Strom und Gaszähler ausgebaut... was tun?
« Antwort #1 am: 17. September 2013, 17:00:21 »
Hallo Dragomira,

also Deine Geschichte kann ich zwar jetzt nicht nachvollziehen, aber darum geht es Dir ja offensichtlich auch nicht.

Ich würde allerdings Deinem Netzbetreiber Recht geben, dass Du einfach zu einen Elektriker bzw. Heizungsmonteur gehen kannst und diese den Einbau der Zähler vornehmen bzw. veranlassen. Die Kosten für die Installation bekommst selbstverständlich Du in Rechnung.

Offline Dragomira

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Re: Ich suche dringend Rat: Strom und Gaszähler ausgebaut... was tun?
« Antwort #2 am: 17. September 2013, 17:20:40 »
Es ist auch schwer Nachzuvollziehen, da es ein riesen Chaos ist.

Es geht halt darum das mir die Stromanbieter gesagt haben das mein Netzbetreiber dazu verpflichtet sei nach beglichener Rechnung die Zähler wieder einbauen zu lassen ( uns ist schon bewusst das es auf unsere Kosten geht, egal ob Eigenverschuldung oder nicht )

Da unser Netzbetreiber aber schon einige falsche Auskünfte gegeben hat ( unter anderem Rechnungen die nichts mit unserer Kundennummer zutun haben )
und laut Kundencenter auch nicht verständlich sind, wissen wir nicht, ob diese Aussage nun stimmt oder nicht.

Offline Netznutzer

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Re: Ich suche dringend Rat: Strom und Gaszähler ausgebaut... was tun?
« Antwort #3 am: 17. September 2013, 18:05:00 »
Der Weg ist (sollte sein) folgender:
Ein Versorger hat den NB beauftragt, (sofern die Schulden nicht aus Inbetriebnahme beim NB resultierten), zu sperren. Somit ist der Auftraggeber klar. Wenn die Schuld beglichen ist, gibt der Lieferant dem NB Nachricht, dass der Zähler wieder gesetzt werden kann, da keine Schulden und somit keine Sperrgründe vorhanden sind. Somit ist der NB in der Pflicht, wieder einen Zähler zu setzen. Wenn er diese Arbeit ausgesourct hat, muss er den Auftrag erteilen. Dies hat unverzüglich zu erfolgen. Sitzt der Zähler, teilt der NB dem Lieferanten mit, dass ab XX.xx Uhr wieder geliefert wird. Will der bisherige Lieferant nicht mehr, Ersatzversorgung durch den Grundversorger. Rechnung für dich ausschliesslich über den Lieferanten, der rechnet mit dem Netzbetreiber ab.

Gruß

NN

Offline khh

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Re: Ich suche dringend Rat: Strom und Gaszähler ausgebaut... was tun?
« Antwort #4 am: 17. September 2013, 18:17:39 »
Wollen Sie (angeblich) unberechtigte Forderungen bezahlen? Wegen „Altschulden“ aus anderen, bereits beendeten Vertragsverhältnissen kann nicht gesperrt werden (dafür gibt es den Rechtsweg, Forderungen einzuklagen).
Wenn aus dem aktuellen Stromlieferverhältnis doch berechtigte Forderungen bestehen, kann das Zurückbehaltungsrecht = die Stromanschlusssperre durchgeführt werden, nicht aber eine Sperrung des Gasanschlusses.
Wenn Sie im Rahmen eines Grundversorgungsvertrages beliefert werden (oder wenn in den AGB eines Sondervertrages entsprechendes wirksam vereinbart ist), dann gilt:
Zitat
StromGVV/GasGVV § 19 Unterbrechung der Versorgung
(1) [...]
(2) Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist der Grundversorger berechtigt, die Grundversorgung vier Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassen und den zuständigen Netzbetreiber nach § 24 Abs. 3 der Niederspannungsanschlussverordnung mit der Unterbrechung der Grundversorgung zu beauftragen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt. Der Grundversorger kann mit der Mahnung zugleich die Unterbrechung der Grundversorgung androhen, sofern dies nicht außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung steht. Wegen Zahlungsverzuges darf der Grundversorger eine Unterbrechung unter den in den Sätzen 1 bis 3 genannten Voraussetzungen nur durchführen lassen, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100 Euro in Verzug ist. Bei der Berechnung der Höhe des Betrages nach Satz 4 bleiben diejenigen nicht titulierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde form- und fristgerecht sowie schlüssig begründet beanstandet hat. Ferner bleiben diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwischen Versorger und Kunde noch nicht fällig sind oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preiserhöhung des Grundversorgers resultieren.
(3) Der Beginn der Unterbrechung der Grundversorgung ist dem Kunden drei Werktage im Voraus anzukündigen.
(4) Der Grundversorger hat die Grundversorgung unverzüglich wiederherstellen zu lassen, sobald die Gründe für ihre Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der Belieferung ersetzt hat. Die Kosten können für strukturell vergleichbare Fälle pauschal berechnet werden; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisen. Der Nachweis geringerer Kosten ist dem Kunden zu gestatten.
« Letzte Änderung: 17. September 2013, 18:34:35 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Dragomira

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Re: Ich suche dringend Rat: Strom und Gaszähler ausgebaut... was tun?
« Antwort #5 am: 17. September 2013, 19:24:07 »
Erst einmal danke für die schnellen Antworten  :)

Ich gehe davon aus, das die "jetzigen" Forderungen richtig sind (muss ich auch, denn den Zählerstand kann ich ja nicht mehr überprüfen).

Es war ein langes hin und her, doch am Schluss hieß es halt Jahresendabrechnung für Strom und Gas.

Möchte auch ehrlich gesagt nur wieder Strom und Gas haben und zahle was sie wollen, damit es sich nicht noch länger hinzieht, denn bald wird es kalt.

Also kann ich es jetzt so verstehen, das die Aussage der Stromanbieter richtig war, das mein Netzbetreiber ( der auch Lieferant war ) dazu verpflichtet ist, nach bezahlter Schulden den Zählereinbau wieder zu veranlassen ( mit Zusatz Kosten die uns in Rechnung gestellt wird ) ?

Offline bolli

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Re: Ich suche dringend Rat: Strom und Gaszähler ausgebaut... was tun?
« Antwort #6 am: 18. September 2013, 07:56:38 »
Vielleicht schon mal einen Hinweis für die Zukunft: Die Lieferung von Strom und Gas sind meistens zwei (2) verschiedene Verträge. Nur in wenigen Fällen sind diese wirklich rechtlich miteinander verkoppelt. Ihr Anbieter führt Sie oft unter einer Kundennummer und erstellt ggf. auch eine Rechnung, aber muss die beiden Energiesorten trennen. Sie können schließlich auch von verschiedenen Liferanten beliefert werden. Natürlich versucht Ihr Lieferant bei Streitigkeiten seinen Druck zu erhöhen und greift dabei leider auch oft zu unlauteren Mitteln. Schließlich bezhalen Sie eher wenn Sie weder Strom noch Gas haben. Da lebt es sich halt sehr ungemütlich. In solchen Notsituationen hilft oft ein Anwalt besser, da er sich (hoofentlich) auskennt und schnell reagieren kann.
Darüber hinaus ist Ihr Netzbetreiber NICHT auch Ihr Lieferant für Ihre Energie. Das sind zwei rechtlich selbständige Firmen, auch wenn man Sie was anderes glauben machen will. Diese Trennung ist gesetzlich vorgeschrieben.

Ansonsten sehe ich es wie Netznutzer: Wenn Ihr Lieferant den Ausbau beauftragt hat, muss er auch den Wiedereinbau beauftragen. Tut er dieses nicht, würde ich ggf. auch hier zum Anwalt gehen.

Und noch ein Tipp zu Schluß: Notieren Sie sich REGELMÄßIG Ihre Zählerstände, am besten monatlich. Das hilft Ihnen nicht nur, einen Überblick über den Energieverbrauch zu haben sondern versetzt Sie auch nachträglich in die Lage, Auskunft über Zählerstände zu bestimmten Zeitpunkten geben zu können.

@khh
Das Kind ist hier schon "in den Brunnen gefallen". Da braucht man nicht mehr die "Grundfrage" zu stellen. Dragomira sitzt nun seit 6 Wochen ohne Strom und Gas zu Hause und die Temperaturen sinken derzeit ordentlich. Da kann ich verstehen, dass Sie erstmal nur wieder Energie haben will.

Offline Dragomira

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Re: Ich suche dringend Rat: Strom und Gaszähler ausgebaut... was tun?
« Antwort #7 am: 18. September 2013, 13:19:36 »
Netzbetreiber und Grundversorger sind bei uns die ELE GmbH. ELE Verteilnetz GmbH und ELE- Emscher Lippe Energie GmbH (mit gleicher Anschrift).
Welche mir nur zur Auskunft geben das ich zwei I-Anträge ( Installationsantrag ) downloaden sollte und damit einen Elektriker und Installateur gehen soll,
oder der Elektriker und Installateur sollen den direkt stellen. Die ELE GmbH hätte mit den Wiedereinbau nichts zutun, das wäre unsere Aufgabe.

Offline khh

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Re: Ich suche dringend Rat: Strom und Gaszähler ausgebaut... was tun?
« Antwort #8 am: 18. September 2013, 17:45:54 »
@Dragomira

Veranlasst wurden die Versorgungsunterbrechungen vom Versorger ELE- Emscher Lippe Energie GmbH, insofern ist das Ihr Vertrags- und Ansprechpartner (und nicht die ELE Verteilnetz GmbH).

Wenn Sie in der Grundversorgung beliefert werden, dann gilt die oben bereits zitierte StromGVV bzw. GasGVV. Falls Sie Sonderverträge abgeschlossen haben, dann gelten die AGB. Zumindest in der aktuellen ELE-AGB heißt es
Zitat
9.3 ELE lässt die Versorgung unverzüglich wiederherstellen, sobald die Gründe für die Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der Belieferung ersetzt hat. ...

Demnach ist es nicht Ihre Sache, wegen der Zählerinstallation in irgendeiner Form selbst tätig zu werden.

Machen Sie "Druck" beim Versorger und verweisen Sie auf die Bestimmungen der Verordnungen bzw. der AGB. Setzen Sie bspw. nach Bezahlung der offenen Forderungen und der Kosten schriftlich eine Frist von 3 - 5 Tagen und avisieren Sie der ELE für den Fall der nicht fristgemäßen Versorgungs-wiederherstellung die Beauftragung eines Rechtsanwaltes und eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur!
« Letzte Änderung: 18. September 2013, 18:16:52 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
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Offline Dragomira

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Re: Ich suche dringend Rat: Strom und Gaszähler ausgebaut... was tun?
« Antwort #9 am: 18. September 2013, 19:52:57 »
@ khh  Danke für deine Antwort.

So wurde es mir auch von anderen gesagt, nur wie gesagt will die ELE mir etwas anderes erzählen.
Ich werde Ihren Rat befolgen, wenn es bei beglichener Rechnung immer noch heißt wir sollen das machen lassen,
setze ich sofort einen Brief an die ELE auf.

 

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