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Autor Thema: Eigentümer bei Nichtanmeldung des Mieters automatisch der Strom-Vertragspartner?  (Gelesen 2920 mal)

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Offline Riven

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Hallo,

In meinem Mehrfamilienhaus haben zwei Mieter in den Jahren 2011&2012 folgenden Humbug getrieben:

Mieter 1 hat sich nicht für den Strom angemeldet und Strom bezogen. Mieter 2 hat den Strom während der Mietvertragslaufzeit abgemeldet und trotzdem weiter Strom bezogen.

Die Stadtwerke Duisburg hat Anfang 2013 Rechnungen an mich gesendet, die ich nicht gezahlt habe. Das sehe ich auch nicht ein, für den Verbrauch anderer aufzukommen, ohne einen Vertrag unterschrieben zu haben, was laut StromGVV §2 und dem Gerichtsurteil LG Itzehoe 1 S 179/08 Bedingung ist, oder durch Entnahme konkludent abgeschlossen. Ich wohnte nämlich nie in diesen Wohneinheiten. Meine schriftliche Beschwerde lehnten sie ab. Sie schlugen mir vor, das Ganze (mehrere Tausend Euro) zu zahlen, und das Geld bei den Mietern zu holen (um dem ach so großen Konzern alles leichter zu machen). Aber ein Mitarbeiter der Kundenhotline, die ich nach Erhalt der Ablehnung angerufen habe meinte, ich solle einfach eine Aufstellung dieser Zähler machen.

Jedenfalls habe ich denen im März die Aufstellungen gesendet, von welchem Zählerstand bis welchen Zählerstand wer vom jeweiligen Zähler Strom entnommen hat. Das Ganze mit Einwohnermeldeamtsbescheinigungen um zu beweisen, dass diese Personen wirklich in dem Haus gewohnt haben. Einen Monat später kam auch die Bestätigung, dass sie in der Fachabteilung gelandet sind. Seitdem höre ich gar nichts mehr. Heute habe ich selbst beim Kundenhotline angerufen. Die meinten, dass noch gar nichts geändert wurde. Der Typ am Hotline meinte, dass Eigentümer immer dafür aufkommen müssten, weil sich der Stromzähler ja in dem Haus befindet aber auf die Frage, warum kein Telefonunternehmen das gleiche mache, fand der vielleicht Unerfahrene keine Antwort.

Die Fachabteilung ist telefonisch von aussen nicht erreichbar. Wahrscheinlich ist ein Praktikant derjenige, der sich um sowas kümmert. Trotzdem finde ich es absurd. Wenn es darum geht, die Wasserrechnung des Hauses, die ja aufgrund des Bestehens eines einzigen Zählers über den Eigentümer läuft, beglichen zu haben, drohen sie bei Verspätung sofort mit Klage vor Gericht. Doch bei diesem Fall zögern sie bis ins Unendliche und kommen nicht darauf, Klage zu erheben.

Liegt es daran, dass sie nichts zum Nachweisen vorm Richter haben? Es besteht ja kein unterschriebener Vertrag. Wie stünden meine Chancen, wenn das Ganze vor Gericht kommt?

Danke!!

Offline Wolfgang_AW

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Hatten Sie nicht bereits im April mit selbem Thema einen Thread eröffnet?

Stromkosten von ehemaligen Mietern bezahlen?

Dort wurden bereits Antworten zu Ihrem Thema gegeben.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW
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(Alfred Polgar)

 

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