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Autor Thema: gerichtlicher Mahnbescheid  (Gelesen 14064 mal)

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Offline Egli1

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gerichtlicher Mahnbescheid
« am: 10. April 2012, 13:29:38 »
Gerichtlicher Mahnbescheid eingetroffen.

2006 einen Strom-Sondervertrag Entega Clever abgeschlossen und seitdem jede Menge Scherereien...

Vorausgehend wurde seit 2008 mehrfach Widerspruch eingelegt gegen die nicht nachvollziehbaren Preiserhöhungen bei Strom und gegen die Abrechnung als Clever-Ökostrom Spezial, und natürlich gegen die Abrechnungen als Ökostrom NATURpur regional ......., die Zahlungen gekürzt und jeweils das Erstellen einer korrekten Abrechnung eingefordert.

Zwischendurch fand sich diverses Werbematerial des Energieversorgers im Briefkasten: Mehrmals wurden AGB´s zugeschickt, auch neue Ergänzende Bedingungen wurden zugeschickt (hierin stiegen z.B. die Mahnkosten von vormals 5,- auf 11,- €!), und natürlich immer mal wieder ein anderes besonders tolles Stromprodukt beworben....

Widersprüche und das Kürzen der Rechnungsentgelte auf die anfänglich vereinbarten Preise führte zu viel Post des Energieversorgers im Briefkasten: In Form diverser Zahlungserinnerungen, Lastschrift-Rückläufern, außergerichtlichen Mahnungen, Mahnungen, Inkasso Mitteilungen (darin enthalten sogar eine Mahngebühr), Ankündigungen der Versorgungssperre, Bitte um Rückrufe, ...

Irgendwann 2010 war dann Wohnungswechsel, und folglich Schluss mit diesem Bezugsvertrag.
Nach der gekürzten Schlussrechnung forderte ich auf Grundlage des vereinbarten Preises die Erstattung des Restguthabens, was bis heute jedoch nicht erfolgte.

Seit Schlussrechnung 2010 fanden sich nun eine Mahnung der ENTEGA über 263 €, eine Aufforderung eines Darmstäder RA zur Zahlung von 457 € an ihn, danach nun ein gerichtlicher Mahnbescheid über 387 € mit Beantragung der Durchführung des streitigen Verfahrens bei Widerspruch in der Post.

Was wohl noch kommt?

Offline RR-E-ft

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gerichtlicher Mahnbescheid
« Antwort #1 am: 10. April 2012, 13:46:06 »
Zitat
Original von Egli1
Was wohl noch kommt?

Das hängt wohl davon ab, ob gegen den gerichtlichen Mahnbescheid fristgerecht Widerspruch eingelegt wird.
Wird kein Widerspruch eingelegt, kommt wohl ein entsprechender Vollstreckungsbescheid.
Wird gegen einen solchen auch kein Einspruch eingelegt, kommt wohl die Zwangsvollstreckung.

Offline Egli1

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gerichtlicher Mahnbescheid
« Antwort #2 am: 10. April 2012, 14:38:39 »
Widerspruch gegen den Anspruch insgesamt wurde fristgerecht eingelegt, die Abgabe des Verfahrens ans AG Darmstadt - Zivilabteilung- durch das Mahngericht mitgeteilt.

Offline Egli1

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Re: gerichtlicher Mahnbescheid
« Antwort #3 am: 28. Juli 2012, 15:39:00 »
Bis heute ist keine weitere Nachricht bei mir eingegangen.

Möglicherweise ist es der ENTEGA ja auch zu risikoreich, ev. ein Gerichtsurteil zu erreichen,
das die automatische Vertragsumstellung ihres Sondervertragskunden auf Ökostrom als nicht rechtmäßig feststellt....... oder
das die gegen die eigenen Kunden in Rechnung gestellten 11,- € Mahnkosten als deutlich überhöht abschmettert..... oder
das die Erstellung einer korrekten Abrechnung zur Aufgabe macht....
Andererseits: Sollte ein EVU nicht wirtschaftlich arbeiten? Bei  einem qualifiziert ausgearbeiteten Widerspruch unnötigerweise ein externes Inkassobüro einzuschalten und dann noch ein unnötiges gerichtliches Mahnverfahren hinterher zuschicken, wirkt eher wie ein Weg zur Gewinnminimierung....
Darf das eine Unternehmen, dessen Mutterkonzern überwiegend in städtischer bzw. kommunaler Hand ist? Da werden doch Gelder verschwendet, die eine Stadt bzw. deren Bürger eigentlich sehr gut gebrauchen könnte, oder?


« Letzte Änderung: 28. Juli 2012, 16:25:29 von Egli1 »

Offline bolli

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Re: gerichtlicher Mahnbescheid
« Antwort #4 am: 30. Juli 2012, 07:33:19 »
Es wird wohl eine ganze Reihe Kunden geben, die sich durch ein solches Vorgehen über ein Inkassobüro so beeindrucken lassen, dass ein weiteres Verfahren vor Gericht vermieden wird und daher die Kosten des Büros für widersprechende Fälle zu verschmerzen ist.  ;)

Offline Egli1

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Re: gerichtlicher Mahnbescheid
« Antwort #5 am: 15. Dezember 2012, 14:04:07 »
Ein Anwalt, der vor gerichtlichem Mahnbescheid schon mal versucht hatte, rund 460 € einzutreiben, hat inzwischen vor dem AG Darmstadt im Namen der ENTEGA Klage auf rund 260 € plus Zinsen plus RA-Kosten 39 € erhoben.

Wegen des geringen Streitwertes von unter 600 EUR wollte das Amtsgericht eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren gem. § 495a ZPO treffen, d. h. ohne mündliche Verhandlung und ohne Berufungsmöglichkeit.

ENTEGA hat allerdings dem armen Anwalt wohl gar nicht alle relevanten Unterlagen zukommen lassen. Im Schreiben des Gerichtes befinden sich jedenfalls als Beweis nur die beiden letzten von ENTEGA ausgestellten Rechnungen inkl. einer Auflistung der darin geforderten Mahnkostenanforderungen, von jeweils wucherartigen 11,- €. Eine Mahnung der Klägerin sowie ein anwaltliches Aufforderungsschreiben werden als Beweis angeboten.
Kein Bezugsvertrag, kein Hinweis auf den eingelegten Widerspruch und die Folgewiderspruchschreiben...

Nach Beratung mit einem Experten der Verbraucherzentrale und unter Zuhilfenahme des Musterschreibens des BdE ist fristgerecht Klageerwiderung eingelegt worden.



 
« Letzte Änderung: 16. Dezember 2012, 23:12:53 von Egli1 »

Offline Egli1

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Re: gerichtlicher Mahnbescheid
« Antwort #6 am: 03. Januar 2013, 12:47:15 »
Die Klage ist zurückgenommen.

Aus welchen Gründen auch immer wollte ENTEGA Privatkunden GmbH & Co. KG die Klage dann wohl doch nicht riskieren: Die beauftragten Rechtsanwälte nahmen die Klage zurück.

Nun hat der Darmstädter Versorger nicht nur die verweigerten Zahlungen nicht durchgesetzt, sondern darüber hinaus auch noch die angefallenen Gerichtskosten zu zahlen. Vorher fielen ja bereits Kosten für gerichtliches Mahnverfahren und vermutlich ja auch für den Inkassoversuch der Rechtsanwälte an.

Offensichtlich erlauben die in Rechnung gestellten Strompreise solch kostspielige Aktionen. Vielleicht ist es ja auch nur billiger als vom Amtsgericht zu erfahren, dass die treuen Kunden die nicht nachvollziehbaren Strompreiserhöhungen ja gar nicht zu bezahlen brauchen, oder/und die in Rechnung gestellten Mahnkosten nahezu dem zehnfachen des nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden entsprechen (u.a. OLG München, 28.07.2011, Az 29 U 634/11).
Das wäre allerdings sicherlich ein kleiner Leckerbissen für die Presse und die vielen Kunden und Exkunden gewesen ;) ......

So bleibt wieder ein Fall unentschieden. Tatsache ist, dass die geforderten Rechnungen nicht voll und die geforderten Mahnkosten gar nicht bezahlt wurden.

Durchhalten trotz mehrfacher Drohung mit Versorgungsperre, der Drohung des Versorgers mit gerichtlicher Geltendmachung, und trotz der mehrfachen versorgerseitigen Information mit Ergebnissen aus Gerichtsurteilen, die für diese Vertragssituation überhaupt nicht zutreffen, hat zu diesem Ergebnis geführt. Danke für Unterstützung an die Experten der Verbraucherzentrale und den BdE für anbieterunabhängige Beratung und die Bereitstellung der Informationen, besonders auch der Urteilssammlung.
« Letzte Änderung: 03. Januar 2013, 13:20:03 von Egli1 »

Offline jan_pb

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Re: gerichtlicher Mahnbescheid
« Antwort #7 am: 04. August 2013, 08:46:15 »
Hi Egli,
ich habe vor zwei Tagen ein ähnliches Mahnbescheid vom Amtsgericht Hühnfeld erhalten, wobei ENTEGA die von mir gekürzten Stromzahlungen aus 2006-2010 nicht so hinnimmt und immerhin 1000 Euro (Hauptforderung) will.

könntest du mir ein Paar Tips geben bzw. wie du genau vorgegangen bist ? Danke sehr.

 

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