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Autor Thema: Neues EEG Umlage Wälzungsmodell - Papier der SPD Fraktion  (Gelesen 63573 mal)

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Offline RR-E-ft

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Re: Neues EEG Umlage Wälzungsmodell - Papier der SPD Fraktion
« Antwort #180 am: 26. Juli 2013, 15:44:06 »
Mit dem EEG räumt der Staat den Betreibern regenerativer Stromerzeugungsanlagen jedenfalls die aufgezeigten wirtschaftlichen Vorteile ein, die sie sonst nicht hätten.  Ohne die Einräumung/ Verschaffung dieser wirtschaftlichen Vorteile für Betreiber regenerativer Stromerzeugungsanlagen kraft Gesetzes durch den Staat gäbe es jedenfalls schon keinerlei zu deckende Differenzkosten.

Die Verringerung des Stromverbrauchs durch Stromkunden (Letztverbraucher) verringert die so staatlich verursachten Differenzkosten nicht, sondern könnte durch sinkende Börsenpreise unter sonst gleichen Bedingungen sogar zu steigenden Diffrenzkosten führen. Die Differenzkosten werden dann allenfalls auf eine geringere an Letztverbraucher gelieferte Stromabsatzmenge verteilt, was nach dem bisherigen § 37 Abs. 2 EEG eine höhere EEG- Umlage zur Folge hätte.

Wenn der Staat einzelnen Wirtschaftssubjekten wie hier den Betreibern regenerativer Stromerzeugungsanlagen wirtschaftliche Vorteile einräumt, dadurch Kosten verursacht werden wie vorliegend die Differenzkosten, dann sollten solche Kosten grundsätzlich aus Haushaltsmitteln gedeckt werden, solche Kosten also nicht ohne Rücksicht auf deren Leistungsfähigkeit Bevölkerungsgruppen auferlegt werden, die insoweit gar keine besondere Finanzierungsverantwortung trifft.

Ich meine, die Stromkunden trifft schon keine besondere Finanzierungsverantwortung hinsichtlich der Förderung einzelner Stromerzeugungsarten. Das gilt für die regenerative Stromerzeugung wohl ebenso wie für die Kohleverstromung.


Zitat
BVerfGE 91, 186 unter C II 2 a):

Die Ausgleichsabgabe belastet private Haushalte ebenso wie gewerbliche Verbraucher, die private ebenso wie die öffentliche Hand. Gemeinsam ist den Abgabeträgern nur der Stromverbrauch. Die bloße Nachfrage nach dem gleichen Wirtschaftsgut aber formt die Verbraucher nicht zu einer Gruppe, die eine Finanzierungsverantwortlichkeit für eine bestimmte Aufgabe träfe. Die Nachfrage mag Anknüpfungspunkt für eine Verbrauchsteuer sein, taugt aber nicht als Grundlage für eine besondere Finanzierungsverantwortlichkeit, die den Nachfrager für eine bestimmte struktur-, arbeitsmarkt- und energiepolitische Sicherung in Pflicht nimmt.

Der Kreis der Stromverbraucher ist somit nahezu konturenlos und geht in der Allgemeinheit der Steuerzahler auf. Die mit einer Sonderabgabe eingeforderte Finanzverantwortung findet keine homogene Gruppe vor, deren gemeinsame Interessenlage eine besondere Sachnähe zur Kohleverstromung begründete. Die Art der Stromproduktion ist für die Stromverbraucher unerheblich; ihr paralleles Interesse zielt eher auf die Sicherheit der jeweils individuellen Versorgung als Reflex der allgemeinen Versorgungssicherheit. Die Sicherstellung der Strom- oder Energieversorgung aber ist ein Interesse der Allgemeinheit, das deshalb als Gemeinlast - durch Steuer - finanziert werden muß.
« Letzte Änderung: 26. Juli 2013, 16:16:22 von RR-E-ft »

Offline superhaase

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Re: Neues EEG Umlage Wälzungsmodell - Papier der SPD Fraktion
« Antwort #181 am: 26. Juli 2013, 16:50:06 »
Mit dem EEG räumt der Staat den Betreibern regenerativer Stromerzeugungsanlagen jedenfalls die aufgezeigten wirtschaftlichen Vorteile ein, die sie sonst nicht hätten.  Ohne die Einräumung/ Verschaffung dieser wirtschaftlichen Vorteile für Betreiber regenerativer Stromerzeugungsanlagen kraft Gesetzes durch den Staat gäbe es jedenfalls schon keinerlei Differenzkosten.
...
Wenn der Staat einzelnen Wirtschaftssubjekten wie hier den Betreibern regenerativer Stromerzeugungsanlagen wirtschaftliche Vorteile einräumt, dadurch Kosten verursacht werden wie vorliegend die Differenzkosten, dann sollten solche Kosten grundsätzlich aus Haushaltsmitteln gedeckt werden, solche Kosten also nicht ohne Rücksicht auf deren Leistungsfähigkeit Bevölkerungsgruppen auferlegt werden, die insoweit gar keine besondere Finanzierungsverantwortung trifft.

Ich meine, die Stromkunden trifft schon keine besondere Finanzierungsverantwortung hinsichtlich der Förderung einzelner Stromerzeugungsarten. Das gilt für die regenerative Stromerzeugung ebenso wie für die Kohleverstromung.
Gleiches gilt für Katalysatorenhersteller, die durch den Staat mittels Abgasvorschriften (Gemeinwohlaufgabe Umweltschutz) einen wirtschaftlichen Vorteil eingeräumt bekommen, den sie sonst nicht hätten.
Autokäufer, die auch kein Interesse an niedrigen Abgaswerten der Autos haben, trifft somit nach dieser Logik auch keine besondere Finanzierungsverantwortung hinsichlich der Herstellung von Katalysatoren. Der Staat hätte nach dieser Logik auch die Kosten für die Katalysatoren in den Kraftfahrzeugen aus Steuermitteln zu finanzieren.
Ebenso gilt dies alles für die Rauchgasentschwefelungsanlagen der Kohlekraftwerke und viel weitere Beispiele, die schon genannt wurden.

Diese Logik auf die Müllentsorgung angewendet offenbart die darin enthaltene Fehleinschätzung:

Vor langer Zeit hat jeder seinen Müll einfach in den Wald oder den nächsten Fluss gekippt. Das war zwar nicht umweltfreundlich, aber billig. Dann gab es eine öffentlich organisierte Entsorgung ausschließlich auf Mülldeponien. Das wurde später auch als nicht umweltgerecht eingestuft.

Der Staat hat das per Gesetz aus Umweltschutzgründen "verbessert" und organisiert über die Kommunen eine umweltgerechte Müllentsorgung - auch über das Duale System. Durch diese ganzen Gesetze und Regelungen hat der Staat nun den Entsorgungsunternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil verschafft, den sie sonst nicht hätten. Und das nur aufgrund der Gemeinwohlaufgabe Umweltschutz.

Dazu würde nun das BVerfG doch nicht folgendes sagen:
Zitat
Die Müllgebühren und die Umlage des Dualen Systems belasten private Haushalte ebenso wie gewerbliche Verbraucher, die private ebenso wie die öffentliche Hand. Gemeinsam ist den Kostenträgern nur der Konsum und der daraus resultieren Müllanfall. Die bloße Nachfrage nach den gleichen Wirtschaftsgütern aber formt die Verbraucher nicht zu einer Gruppe, die eine Finanzierungsverantwortlichkeit für eine bestimmte Aufgabe träfe. Die Nachfrage mag Anknüpfungspunkt für eine Verbrauchsteuer sein, taugt aber nicht als Grundlage für eine besondere Finanzierungsverantwortlichkeit, die den Nachfrager für eine bestimmte umweltpolitische Sicherung in Pflicht nimmt.

Der Kreis der Verbraucher ist nahezu konturenlos und geht in der Allgemeinheit der Steuerzahler auf. Die mit einer Sonderabgabe ("Grüner Punkt", Müllabfuhrgebühren) eingeforderte Finanzverantwortung findet keine homogene Gruppe vor, deren gemeinsame Interessenlage eine besondere Sachnähe zur umweltgerechten Müllentsorgung begründete. Die Art der Müllentsorgung (jeder kippt seinen Müll in den nächsten Wald ./. die Müllabfuhr und das Duale System entsorgen den Müll umweltgerecht) ist für die Konsumenten unerheblich; ihr paralleles Interesse zielt eher auf die Sicherheit der jeweils individuelle Müllentsorgung als Reflex der allgemeinen Entsorgungssicherheit (die durch "jeder kippt seinen Müll in den Wald" erfüllt ist). Die Sicherstellung der umweltgerechten Müllentsorgung aber ist ein Interesse der Allgemeinheit, das als Gemeinlast - durch Steuer - finanziert werden muss.

Niemand fordert aber die Finanzierung der Müllentsorgung aus Steuermitteln. Im Gegenteil gibt es die Müllabfuhrgebühren und die Kosten des Dualen Systems (Grüner Punkt), die als Umlage auf die einzelnen Produktverpackungen aufgeschlagen werden. Beides absolut verbrauchsabhängig gestaltet.
Würde das BVerfG also die kommunalen Müllabfuhrgebühren und die Umlage des Grünen Punkts auf die Konsumgüterpreise als verfassungswidrig einstufen?
Wohl kaum.

An dieser analogen Übertragung auf die Müllentsorgung kann man erkennen, dass dieser Teil der Begründung des Kohlepfennig-Urteils des BVerfG nicht wirklich nachvollziehbar, wohl eher schlicht falsch ist.
Auch Verfassungsrichter können sich verrennen und irren.
Das Kohlpfennigurteil mag insgesamt richtig sein, die Begründung ist in diesem Teil aber mehr als zweifelhaft.
Es kann daher auch als zweifelhaft angesehen werden, ob das BVerfG heute nochmal so begründen würde.

Dass den Stromverbraucher hingegen keine Finanzierungsverantwortung für eine bestimmte struktur-, arbeitsmarkt- und (allgemeine?) energiepolitische Sicherung trifft, die nicht nur mit dem Stromverbrauch zusammenhängt, ist hingegen sicher nachvollziehbar und gerechtfertigt. Das hätte als Begründung des Kohlepfennig-Urteils wohl auch ausgereicht.

Ich meine, die Stromkunden trifft schon eine besondere Finanzierungsverantwortung hinsichtlich aller mit der Stromerzeugung zusammenhängenden Kosten, inklusive der aus Umweltschutzgründen und Gründen der Stromversorgungssicherheit als notwendig erachteten Auflagen wie der Rauchgasentschwefelung oder der zwangsweisen Einspeisung einzelner Stromerzeugungsarten trotz höherer Kosten.
Das gilt für die regenerative Stromerzeugung wohl ebenso wie für die Kohleverstromung (Rauchgasentschwefelung).
« Letzte Änderung: 26. Juli 2013, 17:14:09 von superhaase »
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Re: Neues EEG Umlage Wälzungsmodell - Papier der SPD Fraktion
« Antwort #182 am: 26. Juli 2013, 17:31:17 »
Gleiches gilt für Katalysatorenhersteller, die durch den Staat mittels Abgasvorschriften (Gemeinwohlaufgabe Umweltschutz) einen wirtschaftlichen Vorteil eingeräumt bekommen, den sie sonst nicht hätten..
.. und die Hersteller von Gebots- und Verbotsverkehrsschildern erst. Ohne StVO bräuchte man die Schilder gar nicht.
Niemand fordert aber die Finanzierung der Müllentsorgung aus Steuermitteln. Im Gegenteil gibt es die Müllabfuhrgebühren und die Kosten des Dualen Systems (Grüner Punkt), die als Umlage auf die einzelnen Produktverpackungen aufgeschlagen werden. Beides absolut verbrauchsabhängig gestaltet.
Würde das BVerfG also die kommunalen Müllabfuhrgebühren und die Umlage des Grünen Punkts auf die Konsumgüterpreise als verfassungswidrig einstufen? Wohl kaum.
Da haben Sie Recht @superhaase, das wäre auch ein ausgemachter Blödsinn.
Merken Sie wirklich nicht mehr, wie schräg Ihre Argumentation ist. Es ist nicht zu fassen.

Den Müll in meiner Tonne habe ich verursacht. Die Milchtüte mit dem Grünen Punkt habe ich gekauft. Mit Ihrer PV-Anlage habe ich allerdings nichts zu tun. Ihren Strom will ich sicher nicht.  Von der Förderung die Sie genießen habe ich nichts, im Gegenteil. Umwelt- und Klima werden nicht besser, der Strom wird teurer, die Versorgung unsicherer.  Alles angeblich für die Zukunft von "Kindern und Enkeln". Ich glaube nicht daran, und wenn, dann ist das nochmal eine staatliche Aufgabe, die der Staat insgesamt zu finanzieren hat. Aus dem Staatssäckel! Ich glaube nicht, dass irgenwelche "Kinder und Enkel" davon einen Nutzen haben. In Wirklichkeit sind die Solaristengemeinde, die PVler die einzigen Nutzniesser von dieser staatlich verordneten Förderorgie. Die Verbraucher und die Steuerzahler werden bei dieser EEG-Energiewende die Dummen bleiben. Die Branche ist bald am Ende und der eine oder andere wird noch seinen Arbeitsplatz verlieren. Die Profiteure haben dann längst ihre Schäfchen ins Trockene gebracht.

Hinweis aus gegebenem Anlass: Die Zitate sind Ausschnitte, sie geben nicht den vollständigen Beitrag wieder. Gegebenenfalls kann im  Originalbeitrag, falls vom Autor oder Admin nicht gelöscht oder geändert, nachgelesen werden auf was sich die Antwort insgesamt beziehen kann.

Offline Energiesparer51

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Re: Neues EEG Umlage Wälzungsmodell - Papier der SPD Fraktion
« Antwort #183 am: 26. Juli 2013, 17:49:33 »


Den Müll in meiner Tonne habe ich verursacht. Die Milchtüte mit dem Grünen Punkt habe ich gekauft. 

Es ist zwar richtig, dass Sie die gekauft haben, aber daran, dass Milch fast nur in solchen Pappverpackungen angeboten wird und nicht mehr lose in der Milchkanne sind eine ganze Reihe von Ursachen veantwortlich. Ich sehe die steigende Müllproduktion, speziell beim Verpackungsmüll nicht primär druch den Verbraucher verursacht.

Trau keinem Pseudowissenschaftler!

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Re: Neues EEG Umlage Wälzungsmodell - Papier der SPD Fraktion
« Antwort #184 am: 26. Juli 2013, 18:14:32 »
Den Müll in meiner Tonne habe ich verursacht. Die Milchtüte mit dem Grünen Punkt habe ich gekauft.
Es ist zwar richtig, dass Sie die gekauft haben, aber daran, dass Milch fast nur in solchen Pappverpackungen angeboten wird und nicht mehr lose in der Milchkanne sind eine ganze Reihe von Ursachen veantwortlich. Ich sehe die steigende Müllproduktion, speziell beim Verpackungsmüll nicht primär druch den Verbraucher verursacht.
@Energiesparer51, das hat jetzt mit dem Thema nichts zu tun. Was mit Dosenpfand und Co. beabsichtigt war und was daraus entstanden ist ist bekannt. Sie müssen sich schon an die Befürworter und Akteure wenden.  In meinem Haushalt wird übrigens Milch in Mehrwegflaschen gekauft.

Offline Stromfraß

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Re: Neues EEG Umlage Wälzungsmodell - Papier der SPD Fraktion
« Antwort #185 am: 26. Juli 2013, 18:22:30 »
In diesem Thread wurde schon viel geschrieben, was mit dem eigentlichen Thema nichts zu tun hat.
Eine Mülldiskussion mag zwar auch interessant sein, aber gehrt das wirklich hierher?
Es ist schon ein Kreuz, was alles Gemeinschaftsaufgaben oder Gemeinwohlaufgaben sind und wie diese zu finanzieren sind.
Was ich insgesamt feststelle: wenn sich der Staat vor der Finanzierung drücken kann, macht er dies.
Er macht es mitunter so geschickt, dass es die meisten gar nicht merken, was sie da wieder "aufgedrückt" bekommen und denken womöglich, die "Bösen" haben wieder an der Stellschraube gedreht.
Besonders interessant wird es dann, wenn man zusätzlich für den "Nachbarn" auch noch einen Teil der Kosten übernimmt, weil er sich drücken kann oder einen Antrag zu laufen hat und diesen -welch Wunder- auch bewilligt bekommen hat.

Offline RR-E-ft

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Re: Neues EEG Umlage Wälzungsmodell - Papier der SPD Fraktion
« Antwort #186 am: 26. Juli 2013, 23:13:33 »
Müll- Diskussionen bedarf es hier nicht.

Die Stromkunden trifft keine besondere Finanzierungsverantwortung hinsichtlich der wirtschaftlichen Vorteile, die der Staat den Betreibern regenerativer Stromerzeugungsanlagen mit dem EEG einräumt/ verschafft.

Die Stromkunden trifft keine besondere Finanzierungsverantwortung dafür, dass Betreiber regenerativer Stromerzeugungsanlagen ihren erzeugten Strom garantiert absetzen können, zumal zu garantierten Vergütungen, die über dem Marktpreis (Großhandel/ Erstabsatzmarkt für erzeugten Strom) liegen.
 
Weder eine Stromabsatzgarantie für Betreiber regenerativer Stromerzeugungsanlagen noch eine garantierte Vergütung für Betreiber regenerativer Stromerzeugungsanlagen über Marktpreis sind notwendige Voraussetzung für eine Stromversorgung, an denen die Stromkunden ein Interesse haben.

Das wird wohl allein daran deutlich, dass die Stromversorgung der Stromkunden nach wie vor vom Staat auch dann gewährleistet sein muss, wenn den Betreibern regenerativer Stromerzeugungsanlagen der Absatz nicht (mehr) staatlich garantiert wird und den Betreibern regenerativer Stromerzeugungsanlagen auch keine Vergütung über Marktpreis (mehr) staatlich garantiert wird.   

Schließlich kann es im Wettbewerb grundsätzlich schon keine Stromabsatzgarantie für Betreiber bestimmter Stromerzeugungsanlagen geben, noch können Betreiber bestimmter Stromerzeugungsanlagen im Wettbewerb höhere Preise als den Marktpreis durchsetzen.

Immerhin die Betreiber konventioneller Stromerzeugungsanlagen stehen untereinander im Wettbewerb, haben keinerlei staatliche Stromabsatzgarantie und keine Möglichkeit, im Wettbewerb höhere Preise als den Marktpreis durchzusetzen.
Stromerzeugungsanlagen, deren Stromgestehungskosten über dem Marktpreis liegen, werden deshalb aus dem Markt gedrängt.

Dies gilt insbesondere auch dann, wenn deren hohen Stromgestehungskosten etwa auch durch staatlich vorgeschriebene Rauchgasentschwefelungsanlagen, Kohlendioxid- Zertifikate oder besondere Brennelementesteuern begründet sind.

Der Staat garantiert den Betreibern konventioneller Stromerzeugungsanlagen gerade nicht, dass deren staatlich veranlassten Investitionen in Rauchgasentschwefelungsanlgen etc. pp. durch Stromabsatz zu bestimmten Preisen tatsächlich abgedeckt oder amortisiert werden. Liegen die Stromgestehungskosten dieser konventionellen Stromerzeugungsanlagen deshalb staatlich veranlasst über dem Marktpreis, so werden diese Stromerzeugungsanlagen gleichwohl im Wettbewerb aus dem Markt gedrängt.

Die nunmehr entgeltlich vom Staat zugeteilten Kohlendioxid- Verschmutzungsrechte zielen zB. gerade darauf ab.
Denn die Idee hinter dem Zertifikatehandel besteht gerade darin, die konventionelle Stromerzeugung, die mit hohen CO2- Emissionen verbunden ist, im Preiswettbewerb gegenüber Stromerzeugungsanlagen mit geringeren CO2- Emissionen zu benachteiligen.

Auch die Betreiber regenerativer Stromerzeugungsanlagen werden sich einem solchen Wettbewerb stellen müssen.

Soweit der Staat die Betreiber regenerativer Stromerzeugungsanlagen durch Gesetz vorübergehend noch von einem solchen Wettbewerb ausnimmt, ihnen deshalb noch die genannten wirtschaftliche Vorteile verschafft, trifft die Stromkunden diesbezüglich keine besondere Finanzierungsverantwortung.

Nur dadaurch, dass der Staat die Betreiber regenerativer Stromerzeugungsanlagen durch Gesetz vorübergehend noch von einem solchen Wettbewerb ausnimmt, ihnen deshalb die genannten  wirtschaftliche Vorteile verschafft, entstehen überhaupt nur die abzudeckenden Differenzkosten, die deshalb grundsätzlich aus Haushaltsmitteln zu decken sind.

Nur ganz am Rande- weil auch deutlich neben dem Thema liegend- sei angemerkt, dass der Staat wohl auch keinen Hersteller von Katalysatoren durch Gesetz vom Wettbewerb ausnimmt, indem er ihm gesetzlich den Absatz seiner Produkte - zumal zu garantierten, über Marktpreis liegenden Vergütungen - gesetzlich garantiert. Es ist deshalb vielmehr davon auszugehen, dass auch die Hersteller von Katalysatoren untereinander in einem Preis- und Verdrängungswettbewerb stehen.

In einem solchen Preis- und Verdrängungswettbewerb stehen die Betreiber regenerativer Stromerzeugungsanlagen in Deutschland  als Stromproduzenten bisher noch nicht, weil sie vom Staat durch das EEG - verbunden mit hohen Differenzkosten- noch von einem solchen Wettbewerb ausgenommen werden.
« Letzte Änderung: 27. Juli 2013, 00:30:43 von RR-E-ft »

Offline Stromfraß

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Re: Neues EEG Umlage Wälzungsmodell - Papier der SPD Fraktion
« Antwort #187 am: 27. Juli 2013, 08:34:14 »
Zitat
In einem solchen Preis- und Verdrängungswettbewerb stehen die Betreiber regenerativer Stromerzeugungsanlagen in Deutschland  als Stromproduzenten bisher noch nicht, weil sie vom Staat durch das EEG - verbunden mit hohen Differenzkosten- noch von einem solchen Wettbewerb ausgenommen werden.
Das ist ja so gewollt und in bestimmten Grenzen auch nachvollziehbar.
Es ist eben nicht so, dass der Markt allein alles richtet.
Die Frage ist eigentlich nur, wann sich die Erneuerbaren tatsächlich dem freien Wettbewerb" stellen müssen.

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Re: Neues EEG Umlage Wälzungsmodell - Papier der SPD Fraktion
« Antwort #188 am: 27. Juli 2013, 09:20:26 »
Zitat
In einem solchen Preis- und Verdrängungswettbewerb stehen die Betreiber regenerativer Stromerzeugungsanlagen in Deutschland  als Stromproduzenten bisher noch nicht, weil sie vom Staat durch das EEG - verbunden mit hohen Differenzkosten- noch von einem solchen Wettbewerb ausgenommen werden.
Das ist ja so gewollt und in bestimmten Grenzen auch nachvollziehbar. Es ist eben nicht so, dass der Markt allein alles richtet. Die Frage ist eigentlich nur, wann sich die Erneuerbaren tatsächlich dem freien Wettbewerb" stellen müssen.
Manoman @Stromfraß, was für ein gemischter Brei wieder. Der von Ihnen zitierte Satz ist voll gültig und Punkt.

Ist Ihr Beitrag jetzt eine neue Erkenntnis, die der Forengemeinde gerade noch gefehlt hat? Der "Markt" richtet alleine nicht alles, deshalb haben wir ja als Wirtschaftsordnung die soziale Marktwirtschaft und nicht die totale Marktwirtschaft. Wie die Praxis aussieht, ja, das ist in machen Bereichen eine andere Frage. Nichts ist vollkommen! ;)

Diese EEG-Planverwaltungswirtschaft richtet aber überhaupt nichts. Man braucht da keine Studie und kein Gutachten mehr, man muss sich nur die Ergebnisse ansehen.

... und "Die Frage ist ... ". Diese Frage ist lange bekannt, es fehlt alleine die Antwort. Es wird höchste Zeit nicht nur für die Antwort, sondern für die Tat. Man kann aktuell die Politiker fragen. Es ist bald Wahltag. Farbe bekennen jetzt!

Die gemachte Zeche steuerfinanzieren. Weg mit diesem EEG. Ein Schaden im dreistelligen Milliardenbereich wurde angerichtet. Schädlich, unsozial, rechtswidrig ist diese Energieplanverwaltungswirtschaft. Es reicht, subventioniert wurde mehr als genug. Dieser EEG-Anschub bis zur Beerdigung wird in die Geschichte eingehen.

Offline superhaase

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Re: Neues EEG Umlage Wälzungsmodell - Papier der SPD Fraktion
« Antwort #189 am: 27. Juli 2013, 11:00:13 »
@RR-E-ft:

Die Frage, ob sich die erneuerbaren Energien untereinander oder allgemein einem Wettbewerb stellen oder nicht, geht an der Frage, ob die EEG-Differenzkosten aus der Staatskasse zu finanzieren sind, schlicht vorbei.

Bei einer Steuerfinanzierung der Differenzkosten wäre zudem erst einmal zu klären, welche Basis man für die Differenzkosten zugrundelegt. Der aktuelle Börsenpreis kann es ja nicht sein. Schon eher ein Börsenpreis zu einem Zeitpunkt vor der Börsenpreissenkung aufgrund der Einspeisung erneuerbarer Energien. Wer legt dan Basispreis fest und in welcher Höhe für welchen Zeitraum? Wer zahlt den Rest, und wie?

Ein Unterschied zwischen EEG-Differenzkosten und CO2-Zertifikatekosten lässt sich allenfalls dahingehend feststellen, dass die Zertifikate eine künstlich herbeigeführte Verteuerung der Strompreise bewirken, deren Geldertrag größtenteils nicht einmal zu CO2-Vermeidunginvestitionen in der Stromerzeugung dient, sondern über den Zertifikateauktionen dann ganz woanders hinfließt und dem Stromsystem entzogen wird. Diese "Finanzierungsverantwortung" trifft den Stromkunden schon zehnmal nicht.
Bei den EEG-Differenzkosten werden die Preiserhöhungen immerhin vollständig für CO2-Vermeidungsinvestitionen im Stromsystem genutzt. Diese Finanzierungsverantwortung lässt sich dem Stromkunden jedenfalls viel eher zuordnen.

Eine vertiefte Diskussion über Müll oder Katalysatoren oder die anderen von mir schon angeführten Beispiele will ich auch nicht führen, aber diese Beispiele zeigen, wie unzutreffend die Aussage ist, alle Gemeinwohlaufgaben hätte der Staat über Steuern zu finanzieren. Das Verursacherprizip hat einen sehr hohen Stellenwert - auch in der Rechtsprechung anerkannt (siehe aktuelles Urteil des OLG Düsseldorf zur Netzentgeltbefreiung).

Ansonsten ist zu dem Thema "ist Steuerfinanzierung der Energiewende gerechter als Verursacherprinzip" wohl nichts neues an Argumenten mehr zu erwarten. Wir drehen uns schon mehr oder weniger nur noch im Kreis.
« Letzte Änderung: 27. Juli 2013, 14:11:44 von superhaase »
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Offline Stromfraß

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Re: Neues EEG Umlage Wälzungsmodell - Papier der SPD Fraktion
« Antwort #190 am: 27. Juli 2013, 12:18:01 »
Zitat
Ansonsten ist zu dem Thema "ist Steuerfianzierung der Energiewende gerechter als Verursacherprinzip" wohl nichts neues an Argumenten mehr zu erwarten. Wir drehen uns schon mehr oder weniger nur noch im Kreis.

Wir drehen uns schon seit längerem im Kreis.
An sich brauchen wir das Thema hinsichtlich der Steuerfinanzierung ohnehin nicht zu diskutieren, denn es steht nicht an.
Insofern ist das eine mehr oder minder theoretische Debatte.
Bei anderen Fragen ist es zu diesem oder jenem Sachverhalt auch nur ein Meinungsaustausch. Diejenigen, die zu entscheiden haben, lesen hier im Forum nicht und bilden sich ihre Meinung sowieso nach anderen Kriterien. Da geht es nicht um Gemeinwohl oder "was interessiert mich mein Geschwätz von gestern", sondern um Machtgewinn oder -erhalt oder ähnliche "Kleinigkeiten". Was interessiert da eine EEG-Umlage von 2, 3,5 oder 6 Ct.?
Da sind diejenigen, denen der Strom abgeschaltet wird, weil sie ihn nicht mehr bezahlen können (ja, manche auch nicht wollen), nur unangenehme Randthemen. Dass es auch immer mehr werden, die tanken, ohne zu bezahlen, ist nur eine Zahl in der Kriminalitätsstatistik und die Zahl derjenigen, die ihren Strom vor dem Zähler abnehmen, habe ich bisher noch nicht gelesen, aber die gibt es auch. Nur nicht darüber nachdenken, warum das so sein könnte ...

 

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