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Autor Thema: Strom- und Gaspreissenkung zum 01.01.15  (Gelesen 6263 mal)

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Strom- und Gaspreissenkung zum 01.01.15
« am: 30. Oktober 2014, 22:19:48 »
In Jena wurden die Gaspreise der Grundversorgung wie in Erfurt zum 01.10.08 um 1,50 Ct/kWh (netto) erhöht.

In Erfurt wurden die Preise schon zum 01.01.09 und 01.05.09 wieder abgesenkt und seit dem stabil gehalten.

Infolge der globalen Wirtschaftskrise kam es zu einer bisher ungekannten Gas-Schwemme in Europa mit drastisch gesunkenen Gaspreisen im Großhandel und an der Börse.

In Jena erfolgte demgegenüber erst zum 01.10.10 eine Senkung um magere 0,45 Ct/kWh (netto), dem zum 01.10.11 sogar eine weitere Erhöhung um 0,60 Ct/kWh (netto) folgte! Fortan keine Senkung mehr!

Aus dem Geschäftsbericht 2012 der Stadtwerke auf Seite 32 ist eine Absenkung der spezifischen Gas- Netzentgelte bei den Standard-Lastprofil- Kunden um 0,21 Ct/ kWh (netto) ersichtlich.

Aus dem am 10.04.14 unterzeichneten Geschäftsbericht 2013 der Stadtwerke auf Seite 39 ergibt sich zudem, dass über die Jahreswechsel 2012/13 und 2013/14 jeweils auf der Basis gesunkener Einkaufspreise die Erdgaspreise stabil gehalten wurden.

Deshalb habe ich mich am 22.10.14 bei den Stadtwerken beschwert und auf die Verpflichtung zur Preisabsenkung verwiesen und darüber letztlich auch den OB als Aufsichtsratsvorsitzenden informiert.

Der Bundesgerichtshof betonte bereits im Beschluss v. 18.5.11 Az. VIII ZR 71/10, juris Rn. 11 mwN:

"Aus dieser gesetzlichen Bindung des allgemeinen Tarifs an den Maßstab der Billigkeit folgt nicht nur die Rechtspflicht des Versorgers, bei einer Preisänderung Kostensenkungen ebenso zu berücksichtigen wie Kostenerhöhungen. Der Versorger ist vielmehr auch verpflichtet, die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so zu wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen wird als Kostenerhöhungen, so dass Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden müssen wie Kostenerhöhungen. Die gesetzliche Regelung umfasst daher neben dem Recht des Versorgers zur Preisänderung auch die Pflicht hierzu, wenn die Änderung für den Kunden günstig ist."

In Anbetracht dieser Umstände erscheint eine Gaspreissenkung zum 01.01.15 mehr als verspätet.

Mit der Aussage in der heutigen "Gesunkene Bezugskosten und unser effizientes Arbeiten haben diese Preissenkung möglich gemacht. Diese Vorteile geben wir wie gewohnt gern an Sie weiter." werden die betroffenen Kunden wohl auch noch verhöhnt.

http://www.stadtwerke-jena.de/index.php?id=63&tx_ttnews[tt_news]=42051&cHash=c8343fa4f26252514f4b830536427bd2

Zitat
Wir senken unsere Strom- und Erdgaspreise

Zum 1. Januar 2015 senken wir unsere Preise für Strom und Erdgas – noch über die Senkung der staatlichen Umlagen und Abgaben hinaus. Gesunkene Bezugskosten und unser effizientes Arbeiten haben diese Preissenkung möglich gemacht. Diese Vorteile geben wir wie gewohnt gern an Sie weiter. Alle Kunden, die von den neuen Preisen profitieren, werden im November schriftlich von uns benachrichtigt. Vergleichs-Angebote anderer Energieversorger sollten übrigens kritisch betrachtet werden, da diesen noch nicht unsere günstigen Preise ab Januar zugrunde liegen.

« Letzte Änderung: 30. Oktober 2014, 22:29:50 von RR-E-ft »

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Re: Strom- und Gaspreissenkung zum 01.01.15
« Antwort #1 am: 21. November 2014, 14:53:42 »
Unter dem 14.11.14 haben die Stadtwerke an ihre Kunden Briefe vesrchickt, die erst jetzt bei den Kunden eintrudeln.

Der Gaspreis der Grundversorgung bei einem Jahresverbrauch > 2.000 kWh/ a sinkt von 8,580  Ct/ kWh (brutto) auf 8,509 Ct/ kWh (brutto) um stattliche 0,071 Ct/ kWh (brutto) bzw. 0,0597 Ct/ kWh (netto), was bei Kunden mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh eine jährliche Ersparnis von 14,20 € (brutto)  bzw. 11,93 € (netto) ausmacht, was bei einem bisherigen Jahresrechnungsbetrag in Höhe von 1.803,62 € außerordentlich ins Gewicht fällt.

Darunter verstehen die Stadtwerke offensichtlich eine bewährte Weitergabe gesunkener Einkaufspreise, nachdem bereits im Geschäftsbericht 2013 des Versorgers auf Seite 38 zu lesen war, dass seine Gaseinkaufspreise bereits über die Jahreswechsel 2012/2013 und 2013/2014 jeweils gesunken waren....
Aber nein, es werden ja angeblich nicht nur Einsparungen bei den Einkaufspreisen weitergegeben, sondern auch noch weitere Kosteneinsparungen durch Effizienzsteigerungen, alles zusammen homöopatische 0,0597 Ct/ kWh (netto).

In der Pressemitteilung der Stadtwerke vom 18.11.14, veröffentlicht unter
http://www.stadtwerke-jena.de/privatkunden/unternehmen/detail/article/stadtwerke-energie-senken-strom-und-gaspreise.html
heißt es:

Zitat
Gaskunden können im Schnitt etwa 50 Euro pro Jahr sparen, wenn sie rund 20.000 Kilowattstunden im Jahr verbrauchen.

Nun sind 14,20 € aber sicher nicht etwa 50 € im Jahr.

Gaskunden mit der PLZ 07747 erfahren durch einen aktuellen Gaspreisvergleich unter  www.verivox.de, dass sie bei einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh durch einen Lieferantenwechsel bei einer Vertragsbindung bis 12 Monate ca. 720 € im Jahr und bei einer Vertragsbindung bis 3 Monate immer noch  ca. 530 € im Jahr speren können, also deutlich mehr als die von den Stadtwerken zugedachten 14,20 €.


Stromkunden in der Grundversorgung erfahren numehr durch die Wirkung der Transparenzverordnung, dass die mit dem Grundpreis abzudeckenden Kosten

– des verbrauchsunabhängigen Grund- und Abrechnungspreises Netznutzung,
– des Messstellenbetriebs und
– der Messung

bereits zum 01.01.14 um insgesamt 5,94 EUR (netto) gesunken waren.

Der Grundpreis wurde jedoch nicht entsprechend abgesenkt, sondern der Vertrieb erhöhte seinen Anteil am Grundpreis von 49,10 EUR/ Jahr auf 55,04 EUR/ Jahr.

Obschon der Vertrieb der Stadtwerke von gesunkenen Einkaufskosten und weiteren Kosteneinsparungen durch effizienteres Arbeiten spricht, soll diese nicht unerhebliche Erhöhung des Vertriebsanteils am Grundpreis um 12,1 Prozent sogar noch weiter beibehalten werden.

Andere kommunale Grundversorger in Thüringen begnügen sich mit deutlich geringeren Vertriebsanteilen am Strom- Grundpreis:

– Stadtwerke Eisenberg 10,50 EUR/ Jahr
– Stadtwerke Nordhausen 15,38 EUR/ Jahr
– Stadtwerke Mühlhausen 17,40 EUR/ Jahr

Angebracht erscheint deshalb eine Senkung des ohnehin vergleichsweise hohen Grundpreises um um mindestens 7,07 EUR/ Jahr.

Warum der Vertrieb der Stadtwerke Jena das Drei- bis Fünffache des verbrauchsunabhängigen Vertriebsanteils anderer Grundversorger benötigt, ist nicht ersichtlich.

Sollten die Jenaer deutlich ineffiezienter als ihre Kollegen in anderen Stadtwerken arbeiten und deshalb höhere Kosten zu decken haben, so dürfen solche höheren Kosten nicht auf die grundversorgten Kunden abgewälzt werden (§§ 33 Abs. 1, 29 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 GWB).

Es ist auch nicht Sache der laut EU- Recht schutzbedürftigen Haushaltskunden des Grundversorgers, in besonderem Maße zur Konsolidierung des kommunalen Haushalts beizutragen.

Vielmehr bestehet eine gesetzliche Verpflichtung des Grundversorgers zu einer möglichst preisgünstigen, effizienten Versorgung der Haushaltskunden zu verbraucherfreundlichen Bedingungen (§ 36 Abs. 1 iVm. §§ 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 EnWG).


« Letzte Änderung: 21. November 2014, 16:53:53 von RR-E-ft »

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Re: Strom- und Gaspreissenkung zum 01.01.15
« Antwort #2 am: 23. November 2014, 00:21:15 »
Man kann mehr als sauer werden, wenn die Stadtwerke Energie die Preise der Grundversorgung wie beabsichtigt nur in homöopathischen Dosen senken wollen, dazu aber in der Lokalpresse an diesem Wochenende  in halbseitigen Anzeigen verkünden "Und deutlich gesunkene Preise. Das passt!"

Das passt nicht!

Im veröffentlichten Geschäftsbericht 2013 der Stadtwerke Energie (von den Geschäftsführern unterzeichnet Mitte April 2014) ist nachzulesen, dass die Gaseinkaufspreise bereits über die Jahreswechsel 2012/13 und 2013/14 gesunken waren.

Wir wir wissen, müssen sie dabei erheblich gesunken sein, da man die Passage sonst wohl nicht nach den Grundsätzen von Wahrheit und Klarheit in den Geschäftsbericht hätte aufnehmen dürfen.

Gesunken waren aber auch bereits zum 01.01.12 verbrauchsunabhängige Kosten der Netznutzung wie sie auch zum 01.01.15 weiter erwartet werden.

Eine deutliche Gaspreissenkung in der Grundversorgung hatte man deshalb schon lange erwartet, auch wegen der Rechtspflicht zur Weitergabe gesunkener Kosten an grundversorgte Kunden (vgl. BGH, B. v. 18.5.11 Az. VIII ZR 71/10, juris mwN).

Der BGH betonte bereits seit April 2008 immer wieder:

"Aus der gesetzlichen Bindung des allgemeinen Tarifs an den Maßstab der Billigkeit folgt nicht nur die Rechtspflicht des Versorgers, bei einer Preisänderung Kostensenkungen ebenso zu berücksichtigen wie Kostenerhöhungen. Der Versorger ist vielmehr auch verpflichtet, die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so zu wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen wird als Kostenerhöhungen, so dass Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden müssen wie Kostenerhöhungen. Die gesetzliche Regelung umfasst daher neben dem Recht des Versorgers zur Preisänderung auch die Pflicht hierzu, wenn die Änderung für den Kunden günstig ist (BGH, Urteile vom 29. April 2008 - KZR 2/07, aaO; vom 13. Januar 2010 - VIII ZR 81/08, WM 2010, 481 Rn. 18 mwN)."

Ich hatte die Geschäftsführung der Stadtwerke persönlich daran erinnert.

Man konnte deshalb gespannt sein, wie gerechnet wird.

Am 18.11.14 verlautbarten die Stadtwerke Energie unserer Lichtstadt sodann, die Gaspreise würden deutlich gesenkt.

Gaskunden könnten bei einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh ca. 50 EUR im Jahr einsparen, ließ man den neuen Vertriebsleiter dabei verkünden.

Bei Lichte betrachtet ergibt sich etwas ganz anderes:
Einem grundversorgten Gaskunden bringt die Preissenkung bei einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh im Jahr homöpathische 14,20 EUR (brutto) bzw. 1,18 im Monat, mit Vorsteuerabzug ca. 1 EUR/ Monat bei einem bisherigen Jahresrechnungsbetrag über 1.803,62 €.

Auch wenn man es nicht mit dem Rechnen hat, sind das doch erkennbar deutlich weniger als die genannten 50 € im Jahr und selbst 50 € wären keine deutliche, sondern eine mickrige Preissenkung !

Allein eingetretene Kostensensenkungen bei den verbrauchsunabhängigen Kosten der Netznutzung in Höhe von mindestens 11,03 €/a seit 01.01.13 und von weiteren 3,01 €/a ab 01.01.15 will man wohl nicht durch die Senkung des verbrauchsunabhängigen Grundpreises an die grundversorgten Kunden weitergeben, was den betroffenen Kunden schon allein eine Ersparnis von 14,04 €/ a (netto), mithin 16,70 € (brutto) pro Jahr erbringt.

Gleichwohl lässt man in halbseitigen Anzeigen der Stadtwerke Energie in der Lokalpresse die Menschen glauben machen "Und deutlich gesunkene Preise. Das passt!". Womöglich muss man sehr viel Geld in die Hand nehmen, um jemanden zu finden, der dazu textet, dass es sich um deutlich gesunkene Preise handele, die angeblich passen.

Bei Preissenkungen haben die Stadtwerke Energie auch sonst mehr als eine lange Leitung:

In Erfurt wurden die Gaspreise wie in Jena zum 01.10.08 um 1,50 Ct/ kWh erhöht, sodann jedoch zum 01.01.09 und 01.05.09 wieder abgesenkt und seitdem konstant gehalten!

In Jena wurden die Gaspreise danach erst zum 01.10.10 um 0,45 Ct/ kWh gesenkt, jedoch zum 01.10.11 wieder um 0,70 Ct/ kWh erhöht.
Einem grundversogten Gaskunden mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh sollten dadurch gegenüber 09/08 Mehrkosten von mehr als 350 € im Jahr entstehen.

Ein Vergleich der Gaspreise der Grundversorgung 2014 in Jena und Erfurt beim Abnahmefall 20.000 kWh/a und deren Kalkulationsgrundlagen bringt schließlich ganz erhebliche Differenzen zu Tage:

                    Jena                    Erfurt                                    Abweichung

AP (netto)                            7,210 Ct/ kWh          6,006 Ct/ kWh                    1,204 Ct/ kWh bzw. 16,7 %
davon
AP Netz                                1,707 Ct/ kWh             1,412 Ct/ kWh
KA                                         0,330 Ct/ kWh            0,330 Ct/ kWh
Erdgassteuer                        0,550 Ct/ kWh            0,550 Ct/ kWh

Vertrieb (Rest)                      4,623 Ct/ kWh             3,714 Ct/ kWh               0,909 Ct/ kWh bzw. 24,48 % !!!

GP (netto)                               73,63 €/a                       100,20 €/a
davon:
GP Netz                                   18,94 €/a                        18,62 €/a
MSB                                         14,70 €/a                        10,73 €/a
MDL                                            4,57 €/a                         3,63 €/a
ABR                                            4,48 €/a                        12,00 €/a

Vertrieb (Rest)                         30,94 €/a                        55,22 €/a

Jahreserlös                               1.339,63 €                   1.125,38 €                                     214,25 € bzw. 19,03 %

davon
Jahreserlös Vertrieb                    955,54 €                       798,00 €                                    157,54 € bzw. 19,74 %
Jahreserlös Netz                         384,09 €                       327,38                                         56,71 € bzw. 17,14 %

In Jena ist die Grundversorgung Gas im konkreten Abnahmefall um ca. 20 % teurer, ohne dass eine sachliche Rechtfertigung ersichtlich wäre.
Die Abweichung des Vertriebsanteils beim Arbeitspreis beträgt sogar ca. 25 %!

(Und trotzdem sitzen die Erfurter Kollegen der SWE Energie in einem größeren und schöneren Glaspalast.)

Hinzu kommt bei Lichte betrachtet:

Da nach dem vorläufigen Preisblatt Netznutzung Gas zum 01.01.15 voraussichtlich der verbrauchsunabhängige Grundpreis Netz in Jena sinkt,
erhöht sich durch die Nichtweitergabe dieser Kostensenkung die entsprechende verbrauchsunabhängige Vertriebsmarge um weitere 3,01 € bzw. um ca. 10 %.

                                   2014                                                             2015 (Plan)

AP (netto)                 7,210 Ct/ kWh                                               7,1504 Ct/ kWh

davon
AP Netz                    1,707 Ct/ kWh                                                 1,692 Ct/ kWh
KA                            0,330 Ct/ kWh                                                 0,330 Ct/ kWh
Erdgassteuer           0,550 Ct/ kWh                                                 0,550 Ct/ kWh
Vertrieb (Rest)          4,623 Ct/ kWh                                                 4,578 Ct/ kWh                0,045 Ct/ kWh bzw. 0,98 %

GP (netto)                   73,63 €/a                                                               73,63 €/a
davon:
GP Netz                        18,94 €/a                                                             15,93 €/a
MSB                              14,70 €/a                                                             14,70 €/a
MDL                                4,57 €/a                                                               4,57 €/a
ABR                                4,48 €/a                                                               4,48 €/a
Vertrieb (Rest)             30,94 €/a                                                             33,95 €/a                 3,01 €/ a bzw. 9,72 %

Rechnunsgbetrag 1.803,62 € (brutto) 1.789,42 € (brutto)                 14,20 € bzw. 0,787 %
Rechnungsbetrag 1.515,65 € (netto) 1.503,71 € (brutto)                  11,94 € bzw. 0,787 %

Zieht man von der "deutlichen" Ersparnis des grundversorgten Kunden mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh in Höhe von 11,94 € (netto), die nicht weitergereichte Senkung des Grundpreises Netznutzung iHv. 3,01 € ab, so hat sich der Vertrieb diese "deutliche" Preissenkung effektiv 8,93 € im Jahr kosten lassen!!!!

Gut, hinzu kommen noch die Kosten für die briefliche Mitteilung und die wohl irreführende Werbung mit angeblich passenden, deutlichen Preissenkungen.
Aber die zählen ja nicht in so einem Fall.

Für teure Werbung "Und deutlich gesunkene Preise. Das passt!" in diesem Fall viel Geld auszugeben, erscheint nicht nur nicht angemessen für ein kommunales Unternehmen, insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass schon zum 01.01. 2013 an die nichtsahnenden Kunden gesunkene verbrauchsunabhängige Netzkosten wohl nicht weitergegeben wurden, zB. das von 13,17 €/a auf 4,48 €/a um 8,69 €/a gesunkene Abrechnungsentgelt und die von 6,82 €/a auf 4,57 €/a um 2,25 €/a gesunkenen Kosten der Messdienstleistung, zusammen allein 10,94 €/a, aber auch die um 0,37 Ct/ a gesunkenen Kosten des Messtellenbetriebs.

Mit der verkündeten homöopathischen Pressenkung, enthält man den grundversorgten Kunden deshalb wohl eine weitere Senkung des verbrauchsunabhängigen Grundpreises in Höhe von mindestens 11,03 €/ a vor, die man ihnen wohl bereits zum 01.01.13 hätte weitergeben können und müssen, statt sie wohl über zwei Jahre zur weiteren Erhöhung der verbrauchsunabhängigen Vertriebsmarge zu verwenden.

Es sieht deshalb so aus, als solle der verbrauchsunabhängige Vertriebsanteil am Grundpreis seit der letzten Neubestimmung des Allgemeinen Preises zum 01.10.2011 von ca. 20 €/a auf nunmehr ca. 34 €/a um 14 €/a bzw. 70 % erhöht werden, obschon die Beschaffungskosten gesunken und auch sonst Kosteneinsparungen durch effizienteres Arbeiten eingetreten sein sollen, die man vorgeblich in „bewährter Weise“ an die Kunden weitergeben möchte.

Die betroffenen Kunden konnten davon aufgrund der intransparenten Preisgestaltung nichts erfahren.

Sie waren und sind darauf angewiesen, dass der Grundversorger von sich aus seine Rechtspflicht erfüllt und Kostensenkungen mindestens nach gleichen Maßstäben preiswirksam werden lässt, wie Kostenerhöhungen.

Die Kunden müssen unbedingt darauf vertrauen, dass die in den Verbrauchsabrechnungen stillschweigend enthaltene Erklärung, dass der kommunale Grundversorger seiner Rechtspflicht zur Weitergabe gesunkener Kosten entsprochen hat, zutreffend ist.

Nur aus einem entsprechenden Vertrauen heraus werden die Verbrauchsabrechnungen vorbehalt- und widerspruchslos von den Kunden beglichen. Erteilte Einzusgsermächtigungen dürfen auch nur dazu verwandt werden, lediglich zutreffend ermittelte Preise und Rechnungsbeträge abzubuchen. Wäre den betroffenen Kunden ein entsprechender Irrtum bewusst geworden, hätten sie wohl ihre Vermögensverfügungen nicht - wie allzuoft geschehen - so getroffen.

Schließlich soll gerade die Grundversorgung den schutzbedürftigen Haushaltskunden eine Versorgung zu angemessenen Preisen gewährleisten.

Verantwortlich dafür ist der Grundversorger, der die Allgemeinen Preise der Grundversorgung gem. § 36 Abs. 1 EnWG so gestalten soll, dass sie den Haushaltskunden eine möglichst preisgünstige, effiziente Versorgung zu verbraucherfreundlichen Bedingungen gewährleisten (vgl. §§ 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 EnWG).

Und bei so einem Grundversorger wie den Stadtwerken Energie gibt es Verantwortliche, die die Verantwortung dafür tragen (müssen), dass den betroffenen grundversorgten Kunden angemessene Preise gewährleistet werden.

Die erhebliche Preis- und Kostenabweichungen allein zum Grundversorger in Erfurt sollte wohl eigentlich die zuständige Kartellbehörde genug veranlassen, in eine entsprechende Prüfung einzutreten.

Die beabsichtigte Preissenkung kann den Kunden aus all den Gründen nicht genug sein.
Es sollte deshalb schnellstmöglich nochmals eine Neukalkulation der Allgemeinen Preise der Grundversorgung vorgenommen werden.
« Letzte Änderung: 23. November 2014, 03:01:06 von RR-E-ft »

 

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