Ja, es wäre wirklich interessant, warum der Antrag des Unternehmens abgelehnt wurde.
Das geschieht ja nicht aus reiner Willkür.
Da wird wohl das Unternehmen irgendetwas falsch gemacht haben, oder irgendwelche Vorraussetzungen doch nicht erfüllen?
Dass man die allzu großzügigen Befreiungen wieder auf das notwendige Maß zurückführen will, ist ja inzwischen Konsens.
Am Widerstand der Länder scheiterte nur, dass das in eine "Strompreisbremse" von Altmeier eingebunden war, die so einfach nicht machbar war, weil schon rechtlich an einigen Punkten nicht machbar.
Derzeit gibt es auch Meldungen, dass die Stahlproduktion in der EU immer weiter zurückgeht.
Vielleicht wurde deshalb die Kurzarbeit angemeldet?
Vielleicht ist es also anders herum als dargestellt:
Aufgrund der Kurzarbeitanmeldung erfüllt das Unternehmen irgendwelche Kriterien für die EEG-Befreiung nicht mehr (zu wenig Stromkostenanteil, oder zu wenig Stromverbrauch)?
Man darf auch fragen, warum das Unternehmen nicht gegen die Entscheidung klagt, wenn es die Sache für so klar hält.
"Kurzarbeit für nur 3 Monate wegen der Vorenthaltung der Befreiung" erscheint auch irgendwie unglaubwürdig.
In drei Monaten ist die Befreiung ja nicht gewährt, also warum will man dann wieder den vollen Betrieb aufnehmen, wenn es sich doch angeblich nicht mehr rentiert?
Aufgrund der allzu knappen Meldung kann man nur sagen: Man weiß es nicht.
Es ist also nicht angebracht, daraus irgendwelche Schlussfolgerungen in Bezug auf das EEG oder das Bafa oder die Bundesländer un die Politiker zu ziehen.