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Autor Thema: BVerfG zu Nachforderung von Kommunalabgaben  (Gelesen 3047 mal)

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Offline Wolfgang_AW

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BVerfG zu Nachforderung von Kommunalabgaben
« am: 09. April 2013, 13:25:44 »
Verjährungsfristen müssen klar geregelt sein

Zitat
Öffentliche Abgaben - etwa für Entwässerungskanäle - dürfen nicht unbegrenzt lange im Nachhinein erhoben werden. Dies hat das BVerfG in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss entschieden. Die Richter erklärten eine Bestimmung des bayerischen Kommunalabgabengesetzes für nichtig, nach der unter bestimmten Umständen Beiträge praktisch unbegrenzt im Nachhinein erhoben werden konnten. Dies verstoße gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit.

BVerfG - Pressemitteilung Nr. 19/2013 vom 3. April 2013

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW
 
„Es hat sich bewährt, an das Gute im Menschen zu glauben, aber sich auf das Schlechte zu verlassen.“

(Alfred Polgar)

 

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