Hallo Herr Fricke,
bei einer unserer Versammlungen wurde folgende Frage gestellt:
\"Ich bin erst später innerhalb des Abrechnungsjahres Kunde bei dem entsprechenden Energieversorger geworden, kann ich jetzt auch noch Widerspruch gegen die Preiserhöhung, die am Anfang des Abrechnungsjahres erfolgt ist, einlegen ?\"
Das Abrechnungsjahr ging in diesem Fall vom 01.01. bis zum 31.12. eines Jahres. Die erste Preiserhöhung war im Januar, die zweite Preiserhöhung im Oktober des Abrechnungsjahres.
Die Abschläge des Gasversorgers waren trotz der Preiserhöhungen bisher jedoch noch nicht angepasst worden.
Der Verbraucher war erst im April zu diesem Gasversorger gewechselt.
Wie ist hier die Rechtslage ?
Mit freundlichen Grüßen aus dem Münsterland
Bernd Ahlers