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Autor Thema: Was haltet Ihr davon? Rückforderung wirklich aussichtslos?  (Gelesen 5428 mal)

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Offline echtgut

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Was haltet Ihr davon? Rückforderung wirklich aussichtslos?
« am: 24. November 2012, 23:19:04 »
Zitat
Für aussichtslos hält Benger den Versuch, bereits gezahltes Geld gerichtlich zurückzufordern. Denn der Kunde müsse nachweisen, dass sein Anspruch berechtigt ist, wie der Bundesgerichtshof in einem vergleichbaren Fall entschieden hat (BGH v. 5. 2. 2003 VIII ZR 111/02). Das dürfte kaum gelingen.
http://www.stern.de/wirtschaft/news/strom-und-gas-so-leicht-sparen-sie-beim-strom-536356.html

Offline Christian Guhl

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Re: Was haltet Ihr davon? Rückforderung wirklich aussichtslos?
« Antwort #1 am: 24. November 2012, 23:46:34 »
Das ist ein Bericht von 2005. Die Erde hat sich inzwischen weitergedreht !

Offline echtgut

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Re: Was haltet Ihr davon? Rückforderung wirklich aussichtslos?
« Antwort #2 am: 25. November 2012, 23:09:49 »
Ich bin mit der Materie noch nicht vertraut ...

Ich würds gerne so machen wie hier beschrieben,

http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/Geld-zurueckholen__2222/


aber ich bin kein Sonderkunde, sondern habe einen so genannten Haushalttarif (Zonentarif), so steht es jedenfalls auf dem uralten Vertrag mit der damaligen Bewag, der automatisch von Vattenfall übernommen wurde. Das hier gilt dafür wohl noch:
http://www.buzer.de/gesetz/1019/index.htm

Oder ist die Tarifbenennung "Berlin Classic" ein Indiz dafür, dass auf Sondertarif umgestellt wurde?

Wie ermittle ich denn den Preis, den ich zahlen müsste?

Ist es der Preis, der 2004 galt so wie hier beschrieben
http://forum.energienetz.de/index.php/topic,4664.30.html

Warum ausgerechnet 2004?


Offline bolli

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Re: Was haltet Ihr davon? Rückforderung wirklich aussichtslos?
« Antwort #3 am: 26. November 2012, 08:58:09 »
Tja,

bei Ihnen scheinen ne ganze Reihe Baustellen vorzuherrschen.

Zunächst einmal sollten Sie sich nochmals mit den beiden Hauptthemenkomplexen "Grundversorgung" und "Sondervertrag" beschäftigen und versuchen festzustellen, in was für einem Vertragsverhältnis Sie sich befinden. Denn davon hängt im wesentlichen die weitere Vorgehensweise sowie die mögliche Art und Höhe der Rückforderung ab.

Fakt ist aber auch, dass eine Rückforderung im Grundversorgungsbereich extgrem kompliziert ist und meines Wissens auch noch nicht geglückt ist. Das hängt zum einen damit zusammen, dass die Beweislast immer beim Kläger liegt. Und die Gegenpartei kann meist "genüsslich" auf die Argumente des Klägers warten, die dieser auch beweisen muss. Wenn SIE behaupten, der Preis in der Grundversorgung sei unbillig (nicht angemessen, § 315 BGB)), müssen SIE beweisen, dass dem so ist. Da Ihnen aber meist die internen Informationen des Versorgers über sämtliche Kostenbestandteile fehlen, dürfte das schwierig bis unmöglich werden. Behalten SIE dagegen Preisbestandteile ein, und der Versorger verklagt Sie auf Zahlung des vollen Preises, muss der VERSORGER beweisen, dass seine höheren Preise angemessen sind. Dazu muss er ggf. alle Kostenbestandteile im Rahmen eines zu erstellenden Gutachtens auf den Tisch legen. Also können Sie sich hier eher "zurücklegen". (Speziell in diesem Verfahren ist allerdings dringend die Hilfe eines Fachanwaltes mit Kenntnissen im Wirtschaftsrecht angeraten).
Im Sondervertrag wird meist nicht die Billigkeit der Preise geprüft sondern die wirksame Einbeziehung von AGB in einen Vertrag und die Wirksamkeit der darin meist enthaltenen Preisanpassungklauseln (§§ 305, 307 BGB).  In sehr vielen Fällen sind diese ÜPreisanpassungsklauseln nicht wirksam in den vertrag einbezogen oder unwirksam und somit nicht rechtens. In solchen Fällen hat eine Rückforderung gute Chancen, ist aber ebenfalls Aufwand, da meist nur über Klage zu erreichen. Bei Einbehaltung von Teilen des Preises muss hier ebenfalls der versorger die wirksame Einbeziehung und Wirksamkeit seiner Preisanpassungklausel zur Betreibung seiner Forderung beweisen, was oft nicht gelingt.

Wieviel zurückgefordert werden kann hängt zum einen davon ab, ob überhaupt schon mal dem Versorger mitgeteilt wurde, dass man mit der/einer Preiserhöhung nicht einverstanden ist und WANN das gesschah. In der Grundversorgung muss man JEDER Preiserhöhung seperat widersprechen und es wird auch nur die Billigkeit der Preiserhöhung und nicht des gesamten Preises geprüft (so lautet zumindest die bisherige Rechtsprechung des BGH). Die Rückwirkung ist nur sehr beschränkt wirksam. Beim Sondervertrag reicht zunächst ein Widerspruch, der auch auf Folgeerhöhungen Auswirkungen haben kann. Hier lautet gemäß der aktuellen BGH-Rechtsprechung die Formel, dass man auf der Basis des Preises abrechnen kann , der 3 Jahre vor dem ersten Widerspruch galt.

Wenn man in sehr alten Beiträgen nachliest, ist natürlich die neuste Rechtsprechung zu diesen Themen noch nicht berücksichtigt. Da sich in den letzten Jahren durch verschiedene BGH-Urteile einiges präzisiert hat, bringt der Lesen und der Bezug auf Dinge aus 2007 nur begrenzt etwas.


Offline echtgut

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Re: Was haltet Ihr davon? Rückforderung wirklich aussichtslos?
« Antwort #4 am: 28. November 2012, 19:53:13 »
Zitat
Zunächst einmal sollten Sie sich nochmals mit den beiden Hauptthemenkomplexen "Grundversorgung" und "Sondervertrag" beschäftigen
Habe ich. Aber ich sehe nicht, woran ich erkennen soll, ob ich nicht doch einen Sondervertrag habe.
Vielleicht weiß das ja jemand, der auch beim gleichen Versorger ist?

Offline khh

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Re: Was haltet Ihr davon? Rückforderung wirklich aussichtslos?
« Antwort #5 am: 28. November 2012, 23:25:21 »
@ echtgut,
gemäß den ältesten Beiträgen im Unterforum Vattenfall Berlin ist bzw. war der Stromtarif "Berlin Klassik" das Produkt für die Grundversorgung. Dazu siehe Beitrag/Hinweise von @ bolli ! 

Ihrer letzten Abrechnung muss doch zu entnehmen sein, zu welchem Tarif Sie aktuell beliefert werden  -  andernfalls beim Versorger nachfragen.  ::)
« Letzte Änderung: 28. November 2012, 23:37:26 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline RR-E-ft

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Re: Was haltet Ihr davon? Rückforderung wirklich aussichtslos?
« Antwort #6 am: 29. November 2012, 00:23:50 »
Es käme darauf an, ob der Versorger irgendwann einmal dazu übergegangen war, den Kunden zu anderen Bedingungen zu beliefern als zu den Allgemeinen Tarifen/ der Grundversorgung, also ob die Belieferung mal etwa zu günstigeren Preisen erfolgte als zu den als solchen veröffentlichten Allgemeinen Tarifen bzw. allgemeinen Preisen der Grundversorgung.

Sollte dies der Fall gewesen sein, wäre dadurch ein Sondervertrag begründet worden, der nicht dadurch endete, dass der Versorger den Kunden - ohne einen Sondervertrag (ordentlich) zu kündigen - wieder in die Grundversorgung einstufte und entsprechend abrechnete.

Darauf, zu welchem Tarif man aktuell abgerechnet wird, kommt es folglich nicht an. 

 

Offline echtgut

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Re: Was haltet Ihr davon? Rückforderung wirklich aussichtslos?
« Antwort #7 am: 30. November 2012, 17:28:55 »
Kann ich nicht auch unabhängig davon eine Rückzahlung verlangen, weil Preissteigerungen wegen zu später Mitteilung unwirksam waren?

 

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