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Autor Thema: ENERGIE EWE kündigt Rückzahlung an, wenn ......  (Gelesen 4681 mal)

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Offline biene

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ENERGIE EWE kündigt Rückzahlung an, wenn ......
« am: 02. November 2005, 14:07:37 »
Gleichbehandlung für alle Kunden
ENERGIE EWE kündigt Rückzahlung an, wenn Kartellamt neuen Gaspreis kippt
VON HANS DRUNKENMÖLLE
 
WESTERSTEDE/OLDENBURG - Die Oldenburger EWE AG will allen Gaskunden überhöhte Rechnungsbeträge zurückerstatten, wenn das Bundeskartellamt die jüngste Preiserhöhung rückgängig machen sollte. Die Verrechnung erfolge in diesem Fall unabhängig davon, ob Kunden der Erhöhung schriftlich widersprochen haben oder nicht, versicherte der EWE-Vorstandsvorsitzende Dr. Werner Brinker bei einer Informationsveranstaltung für Kommunalpolitiker in Westerstede. Dabei verteidigte Brinker die seit August wirksame Preiserhöhung von 14,2 Prozent erneut als „angemessen“: Der Einkaufspreis für Gas sei in den vergangenen zwei Jahren um 1,1 Cent pro Kilowattstunde gestiegen. Die an die Verbraucher weiter gegebene Erhöhung betrage jedoch nur 0,88 Cent. Der Einkaufspreis wird sich laut Brinker Anfang 2006 um weitere 0,5 Cent erhöhen.



Dieses stammt aus der NWZ-Zeitung:
http://www.nwz-online.de/nwz/index_2590.php?imgaddi=/nwz-bilder/klein/2005/11/02/&showid=784601&navpoint=1



Gruß Biene


na jetzt bin ich wirklich gespannt!!!

Offline RR-E-ft

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ENERGIE EWE kündigt Rückzahlung an, wenn ......
« Antwort #1 am: 02. November 2005, 14:36:03 »
@Biene

Solche Ankündigungen gab es von anderen Versorgern bereits vor einem Jahr. So war es zum Beispiel bei E.ON Westfalen Weser.

Es wurde eindringlich davor gewarnt, sich nicht selbst zur Wehr zu setzen, sondern auf irgend etwas zu hoffen.

Die sog. Eingriffsschwelle des Bundeskartellamtes ist viel höher als Unbilligkeit im Sinne des § 315 BGB, verlangt nämlich eine erhebliche Überschreitung des sog. wettbewerbsanalogen Preises um mindestens zehn Prozent.

Ein solcher Preis wäre sogar schon kartellrechtswidrig und verboten und hätte die Grenzen der Billigkeit längstens überschritten.

Zudem sind die Prüfmaßstäbe des Kartellrechts und der Billigkeitskontrolle von Energiepreisen vollkommen andere.

Die Kunden sollen hierdurch in einer Sicherheit gewogen werden, dass es gar nicht erforderlich wäre, sich zu wehren.


Deshalb bloß nicht vergessen, weiterzumachen und sich nicht auf vollmundige Absichtserklärungen verlassen!


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline biene

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ENERGIE EWE kündigt Rückzahlung an, wenn ......
« Antwort #2 am: 02. November 2005, 18:22:23 »
@ Fricke

Hallo Herr Fricke -

das war ein lieber Tipp - gerade heute Abend haben wir noch eine Zusammenkunft - und da wird sicherlich dieser Artikel angesprochen werden!

Das Gefühl hab ich nämlich auch - dass man \"die Verbraucher in Sicherheit wiegen will  damit die ruhig bleiben...... vielleicht auch aus Angst - damit nicht noch mehr \"aufwachen\"?

Gruß Biene

Offline Monaco

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ENERGIE EWE kündigt Rückzahlung an, wenn ......
« Antwort #3 am: 03. November 2005, 10:43:57 »
Wenn man es sich \"leisten\" kann, bei einer \"Nichtbestätigung\" der Preise allen Kunden einen bestimmten Betrag zurückzuerstatten, dann sind im kalkulierten Preis wohl noch entsprechende \"Reserven\". Oder denke ich da zu sehr \"um die Ecke\"?

Mit freundlichen Grüßen

Monaco

Offline RR-E-ft

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ENERGIE EWE kündigt Rückzahlung an, wenn ......
« Antwort #4 am: 03. November 2005, 19:16:31 »
@Monaco

Im Falle der eines kartellrechtswidrigen Preishöhenmissbrauchs kann die Kartellbehörde die Auskehr zuviel verlangter Preise anordnen.

Es handelt sich dabei also keinesfalls um eine freiwillige Veranstaltung.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Monaco

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ENERGIE EWE kündigt Rückzahlung an, wenn ......
« Antwort #5 am: 04. November 2005, 09:00:03 »
@RR-E-ft

Wenn EWE die Preise so eng kalkuliert, dass sie kaum noch Überschüsse erwirtschaftet (oder gar die Reserven aufbraucht), wovon sollte sie dann die Rückzahlungen leisten?
Wenn EWE die Preise so knapp kalkuliert hat, dann braucht man doch keine Angst vor den Kartellbehörden zu haben!
Wenn man dann doch Gedanken an eine negative Entscheidung des Kartellamtes verschwendet, dann hat man möglicherweise doch nicht so knapp kalkuliert.
Wenn man jetzt etwas zwischen den Zeilen liest, klingt das fast wie eine \"Selbstanzeige\" der EWE.
Etwas weit hergeholt - ich weiß - aber doch auch nicht ganz von der Hand zu weisen, oder?

Mit freundlichen Grüßen

Monaco

 

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