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Autor Thema: Vermiedene Netznutzungsentgelte  (Gelesen 3630 mal)

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Vermiedene Netznutzungsentgelte
« am: 31. Oktober 2005, 20:38:21 »
Anlagenbetreibern von dezentralen Stromerzeugungsanlagen wie Mini-BHKW (etwa www.ecopower.de ) stehen vermiedene Netznutzungsentgelte zu.

Hierzu schreibt der entsprechende Verband im aktuellen Newsletter:

Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. - B.KWK
 
Mit dem neuen Energiewirtschaftsgesetz und der daran angehängten
Strom-Netzentgeltverordnung wurde erstmals ein gesetzlicher Anspruch auf Erstattung der durch dezentrale Stromeinspeisung vermiedenen
Netznutzungsentgelte (VNNE) an die Betreiber der dezentralen Anlagen
geschaffen. Für die praktische Anwendung durch die Netzbetreiber hat der
Verband kommunaler Unternehmen (VKU ) eine detaillierte Umsetzungshilfe erstellt.  

Der B.KWK hat diese Arbeitsgrundlage geprüft und ist zu dem
Ergebnis gekommen, dass sie sachgerecht ist. Er empfiehlt allen
KWK-Anlagenbetreibern, die Berechnung der VNNE  auf dieser Basis zu
akzeptieren.
 
Die VKU-Umsetzungshilfe entspricht den Forderungen des B.KWK, soweit diese in der Netzentgeltverordnung berücksichtigt wurden. In der Verordnung selbst ist allerdings die Festlegung unbefriedigend, dass bei dezentralen Einspeisungen ohne Lastgangmessung grundsätzlich nur die Vermeidungsarbeit, nicht jedoch die Vermeidungsleistung zu berücksichtigen ist. Dies ist objektiv nicht sachgerecht, da auch solche Anlagen einen Beitrag zu vermiedener Leistung erbringen, der - analog zum Stromverbrauch - über ein Standardeinspeiseprofil berücksichtigt werden müsste.
 
Abgesehen von diesem für Kleinanlagenbetreiber ärgerlichen Fehler erscheint die gesetzliche Regelung der VNNE Im Großen und Ganzen jedoch sachgerecht. Dass dies gegen massive Widerstände erreicht wurde, ist nicht zuletzt auf ein vom B.KWK Anfang 2003 in Auftrag gegebenes Gutachten zurückzuführen, in welchem die Fehlerhaftigkeit der VNNE-Regelung in der damals geltenden Stromnetz-Verbändevereinbarung (VV II plus) nachgewiesen wurde.

Das Gutachten hatte ermittelt, dass den dezentralen Stromeinspeisern jährlich 200 bis 400 Millionen Euro ungerechtfertigt vorenthalten wurden.



\"Sag mir, wo die Gelder sind - Wo sind sie geblieben.....?!\"

 

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