Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Mittelständler verlangen niedrigere Stromsteuer  (Gelesen 4146 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline kamaraba

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.017
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.faire-energiepreise.de
Mittelständler verlangen niedrigere Stromsteuer
« am: 04. Juli 2012, 22:19:10 »
Zitat
Berlin - Die Strompreise in Deutschland steigen. Darunter leiden nicht nur Privathaushalte, sondern auch Unternehmen. Besonders kleine und mittlere Firmen verlangen nun eine Entlastung vom Staat.

Quelle:
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.Faire-Energiepreise.de

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Mittelständler verlangen niedrigere Stromsteuer
« Antwort #1 am: 04. Juli 2012, 23:52:51 »
Wer als Mittelständler mit seinen Produkten im internationalen Wettbewerb steht, der kann  wohl seine Erzeugnisse nicht wegen der in D gestiegenen Energiepreise verteuern, ohne erhebliche Wettbewerbsnachteile zu erleiden.

Der eigentliche Skandal ist, dass die wenigen Großunternehmen den Strom so günstig wie wohl noch nie beziehen, von den - trotz Atomausstieg- drastisch gesunkenen Großhandelspreisen profitieren und zudem nun sogar vollständig von den Netzentgelten befereit werden.

Der Mittelstand soll diese Zeche mitzahlen.

Offline Netznutzer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.524
  • Karma: +4/-4
Mittelständler verlangen niedrigere Stromsteuer
« Antwort #2 am: 05. Juli 2012, 00:22:52 »
So kann der \"Mittelstand\" immerhin nachvollziehen, warum die Verbraucher seine qualitativ hochwertigen aber eben auch teuren Produkte meiden, und bei TEDI und LIDL einkaufen (müssen). Denen geht\'s noch schlechter als dem \"Mittelstand\", die müssen auf alles auch noch zusätzlich Umsatzsteuer bezahlen.

Gruß

NN

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Mittelständler verlangen niedrigere Stromsteuer
« Antwort #3 am: 05. Juli 2012, 00:41:31 »
Die Verbraucher zahlen keine Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer zahlen die Energieversorger und schlagen diese auf ihre Peise drauf.
Es wäre wirklich angezeigt, den Umsatzsteuersatz für Energielieferungen an Haushaltskunden herabzusetzen.
Ob eine solche Umsatzsteuersenkung dann jedoch an die Verbraucher weitergegeben wird, steht bekanntlich wieder auf einem anderen Blatt.

E.ON will schließlich auch bei einer Gasbezugspreissenkung aufgrund des Deals mit Gazprom von den Verbrauchern höhere Gaspreise kassieren.
Und es waren die Großkunden, die E.ON Ruhrgas unter Druck gesetzt haben sollen, so dass diese gestiegene Erdgasimportpreise nicht abwälzen konnte.
Großkunden sind auch Ferngasgesellschaften und Stadtwerke.
Solche Großkunden haben jedoch gegenüber den Verbrauchern die Gaspreise gleichwohl erhöht und wollen diese weiter erhöhen.

Kurzum:

Gesunkene Kosten für die Energieversorger führen leider nicht automatisch und zwangsläufig zu niedrigeren Energiepreisen für Haushaltskunden.

Offline userD0003

  • Gelöschte User
  • Forenmitglied
  • Beiträge: 527
  • Karma: +0/-0
Mittelständler verlangen niedrigere Stromsteuer
« Antwort #4 am: 05. Juli 2012, 13:09:37 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Die Verbraucher zahlen keine Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer zahlen die Energieversorger und schlagen diese auf ihre Peise drauf.
Es wäre wirklich angezeigt, den Umsatzsteuersatz für Energielieferungen an Haushaltskunden herabzusetzen.
Ob eine solche Umsatzsteuersenkung dann jedoch an die Verbraucher weitergegeben wird, steht bekanntlich wieder auf einem anderen Blatt.
Das ist dringend angezeigt und da die Umsatzsteuer gesondert auf den Rechnungen auszuweisen ist, sehe ich keine Möglichkeit einer Nicht-Weitergabe.

Allerdings hat auf meine diesbzgl. Anfrage Ende Mai d.J. bei den Bundestags-Parteien die SPD mit dem gleichen Nicht-Argument geantwortet.
Die derzeitigen Regierungsparteien und die Grünen haben sich in Stillschweigen gehüllt - im Hinblick auf anstehende Wahlen sollte man sich das vielleicht merken!

Offline Energiesparer51

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 929
  • Karma: +4/-0
Mittelständler verlangen niedrigere Stromsteuer
« Antwort #5 am: 09. Juli 2012, 14:48:27 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Die Verbraucher zahlen keine Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer zahlen die Energieversorger und schlagen diese auf ihre Peise drauf.
...

Ich habe da eine andere Sichtweise. Der Verbraucher zahlt selbstverständlich Umsatzsteuer. Die ist auch in seiner Stromrechnung als \"Mehrwertsteuer\" ausgewiesen. Beim Stromhändler ist die Umsatzsteuer hingegen nur ein durchlaufender Posten, so dass er nach meiner Sichtweise keine Umsatzsteuer \"zahlt\". Er führt nur die dem Kunden in Rechnung gestellte Umsatzsteuer an das Finanzamt ab.
Trau keinem Pseudowissenschaftler!

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Mittelständler verlangen niedrigere Stromsteuer
« Antwort #6 am: 09. Juli 2012, 15:31:45 »
Der Energieversorger hat die in der Rechnung aufgeführte Mehrwersteuer selbst dann an das FA abzuführen, wenn der Kunde seine Rechnung überhaupt nicht bezahlt.

Offline Energiesparer51

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 929
  • Karma: +4/-0
Mittelständler verlangen niedrigere Stromsteuer
« Antwort #7 am: 09. Juli 2012, 15:52:20 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Der Energieversorger hat die in der Rechnung aufgeführte Mehrwersteuer selbst dann an das FA abzuführen, wenn der Kunde seine Rechnung überhaupt nicht bezahlt.

Das soll ja durchaus vorkommen aber die meisten Rechnungen werden wohl am Ende doch bezahlt, vielleicht in einer korrigierten oder vom Gericht festgesetzten Höhe. Dann wird auch die alte Rechnung storniert und eine neue ausgestellt. Auch in diesem Fall zahlt nach meinem Verständnis der Stromkunde.

Was mit Rechnungen passiert, die niemals bezahlt werden weiß ich ehrlich gesagt nicht so genau. Die Forderungen müssen ja dann wohl irgendwie abgeschrieben werden. Was dann mit der ursprünglich geforderten und auch schon abgeführten Mehrwertsteuer geschieht dürfen Sie gern noch erklären, auch wenn es nicht der Regel- sondern der Ausnahmefall sein dürfte.
Trau keinem Pseudowissenschaftler!

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz