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Autor Thema: Energen Süd lebt noch !!!  (Gelesen 11737 mal)

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Offline bolli

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Energen Süd lebt noch !!!
« am: 07. März 2013, 08:23:53 »
Wie ich jetzt hörte, lebt die EnS anscheinend doch noch. Nachdem man die Schlussrechnung und ein weiteres Aufforderungsschreiben im letzten Jahr noch vom IV Pluta erhalten hatte, bekam man nunmehr im Februar ein Schreiben von der EnS, man möge die offene Forderung in Höhe von xxx,- €, die sich aus einer bestrittenen Preisanpassung Ende 2011 und der sich daraus ergebenden Preisdifferenz bis zum Lieferende wegen der Insolvenz Ende Februar ergibt, bitte umgehend zahlen. Man hätte sonst damals bei der Preiserhöhung kündigen müssen, wie es das Schreiben der EnS vorsah. Der Widerspruch gegen die Preiserhöhung gegen diese Preisänderung wegen fehlendem Preisanpassungsrecht sei deshalb nicht zulässig gewesen.
Und nachdem dann wohl innerhalb der Frist von 14 Tagen nach dem EnS-Schreiben die Restforderung immer noch nciht bezahlt wurde, trat nun der IV Herr Pluta wieder auf den Plan und verschickte eine letzte Mahnung mit Androhung eines gerichtlichen Mahnverfahrens mit erheblichen Kosten zu Lasten des Kunden.
Mir scheint der IV Pluta kommt derzeit nicht unbedingt seiner Pflicht zur Erhöhung der Insolvenzmasse nach, wenn er bei einigermaßen aussichtslosen Fällen auch noch gerichtliche Maßnahmen einleitet (so er dies denn tut). Aber das ist ja bei ihm das Schöne: Es ist nicht sein Geld. ER wird seinen Anteil sicher haben.  :D

Offline Stromfraß

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Re: Energen Süd lebt noch !!!
« Antwort #1 am: 07. März 2013, 12:01:32 »
Interessant, obwohl ich so ein Schreiben nicht erhalten habe. Immerhin war ich bis Ende 2011 noch Kunde bei EnS.
Aber vielleicht betrifft die "Preisanpassung" erst das Jahr 2012, d.h. 2 Monate bis zur Insolvenz?

Was nun die Frage der "Erhöhung der Insolvenzmasse" anbelangt, ist es schwierig, ein Urteil abzugeben. Sind die Forderungen berechtigt oder nicht? Sind die Forderungen strittig und ein Teil der Kunden bezahlt, hat sich die Sache u.U. bereits rentiert. Ansonsten bleibt ja ohnehin die Feststellung, dass sowohl die EnS als auch der IV verpflichtet sind, Außenstände einzutreiben. Das ist keine Ermessensfrage, sondern auch im Interesse der Gläubiger.

Offline speedy

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Re: Energen Süd lebt noch !!!
« Antwort #2 am: 18. März 2013, 12:54:08 »
Heute gab es bei mir ebenfalls ein letztes Lebenszeichen von EnS: Das Amtsgericht hat die Foderungsanmedung bestätigt und Herr Pluta hat die Zusatzkosten wie Porto, Telefon etc. abgelehnt. Demnach müßte ich jetzt meine Zusatzkosten einklagen, aber das werde ich nicht machen wegen 16 Euro. Mal gucken wie hoch `äh tief die Quote wird, vielleicht reichts ja für ein Eis bei mir und für nen Porsche bei Plutas ;)

Offline Stromfraß

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Re: Energen Süd lebt noch !!!
« Antwort #3 am: 18. März 2013, 13:16:15 »
Diese Bestätigung der Forderung vom Amtsgericht Ulm habe ich auch erhalten.
Bei mir wurde aber eine zusätzliche Pauschale für Unkosten in Höhe von 10,00 Euro angesetzt.
Da die Quote -wie angekündigt-  unter 10% liegen wird und frühestens 2015 zur Auszahlung kommt, mache ich mir wegen der paar Kröten keine großen Gedanken. Übrigens auch nicht darüber, ob sich der Herr Pluta einen Porsche leisten kann.
Dass ein IV mit der jeweiligen Insolvenz gut Kasse macht, ist bekannt.
Es ist allerdings auch bekannt, dass man dafür was leisten muss und nicht nur eine Bank in den Ruin treibt und dann noch fette Abfindungen kassiert. Naja, das ist nun aber wirklich ein anderes Thema.

Offline Stromfraß

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Re: Energen Süd lebt noch !!!
« Antwort #4 am: 19. März 2013, 13:26:09 »
Zitat
Meine Forderung wird von Pluta bestritten (ca. 100,00 € Überzahlung)
sowie die Einlage von 100,00 €, also sind ca. 200,00 € insgesamt weg.
Wenn die Forderung vom IV bestritten wird, gibt es nur 2 Möglichkeiten:
1. die Forderung ist nicht berechtigt oder
2. die Forderung ist berechtigt.
Im Fall 1 ist die Handlungsweise des IV klar.
Im Fall 2 wäre doch wohl was zu machen?!
Im Normalfall (so war es bei mir) gibt es eine Schlussrechnung mit einem Saldo.
Gibt es keine Schlussrechnung oder ist diese fehlerhaft, dann kann man doch dagegen vorgehen!

Was nun den Genossenschaftsanteil angeht, das ist nun wirklich nicht die Sache von Pluta.
Natürlich ist es höchst ärgerlich, wenn man sich in dieser Hinsicht verspekuliert hat.
Das ist aber bei Aktien nicht anders und ob das Geld bei der Bank besser aufgehoben ist ... - siehe Zypern (Gott sei Dank leben wir in Deutschland).

Offline bolli

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Re: Energen Süd lebt noch !!!
« Antwort #5 am: 19. März 2013, 15:20:26 »
Im Normalfall (so war es bei mir) gibt es eine Schlussrechnung mit einem Saldo.
Gibt es keine Schlussrechnung oder ist diese fehlerhaft, dann kann man doch dagegen vorgehen!
Und was machen Sie, wenn Sie einen Positivsaldo von 100,- EUR haben und kein Geld bekommen ? Bei einer insolventen Firma geht da leider nur die Anmeldung der Forderung. Neben der tatsache, dass die Frist vorbei ist, stellt sich auch die Frage, was dann da rauskommt. Nach derzeitiger Lage liegt die Quote ja wohl bei um die 10%. Dab bleibt wohl nur ärgern, wenn man nicht zumindest vorher schon 1 oder 2 Jahre von EnS beliefert wurde und so von den vorteilhaften Preisen profitiert hat. Dann tut's nicht ganz so weh.  ;)

Offline Stromfraß

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Re: Energen Süd lebt noch !!!
« Antwort #6 am: 19. März 2013, 15:49:54 »
bolli, da sind wir einer Meinung!
Bei mir geht es auch um ca. 100 Euro, von denen ich vielleicht 10 Euro wiedersehe.
Allerdings habe ich 11 Monate zu äußerst günstigen Konditionen Strom bezogen, so dass ich letztlich kein Minus gemacht habe.

Ich habe aber Energetus3/13 so verstanden, dass er eine Forderung (Positivsaldo?) hat, die der IV nicht anerkennen will. Da ist wohl noch eine Klärung vonnöten.

Offline bolli

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Re: Energen Süd lebt noch !!!
« Antwort #7 am: 14. Januar 2015, 09:25:47 »
Wie ich höre, lebt die Genossenschaft immer noch weiter oder sollte man sagen: Der Insolvenzverwalter versucht weiter zu verdienen ?

Auf jeden Fall wurde kürzlich ein Mahnbescheid zugestellt, der sich auf eine Schlußrechnung aus 2012  bezog und wo eine offene Summe, die aus einer bestrittenen berechtigten (?) Preiserhöhung herrührt, versucht wird einzutreiben. Aufgrund der Kriterien des BRH an Preiserhöhungsklauseln in AGBs von Sonderverträgen sollte einem Juristen relativ einfach ersichtlich sein, dass die entsprechende Klausel in den AGB der Genossenschaft nicht diesen Anforderungen entsprach und somit die Forderung kaum durchsetzbar sein dürfte. Trotzdem versucht man mittels Mahnbescheid noch Druck auszuüben.
Bei einem Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter, der entsprechendes Wissen haben sollte, könnte man in so einem Verhalten fast schon Vorsatz sehen. Aber die Gerichte wollen ja beschäftigt werden und VOR ALLEM: Der Insolvenzverwalter möchte ja noch ein bisschen verdienen.  8)

 

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