unter 11 kW Leistung oder bei Brennwertgeräten braucht der Schorni nicht kommen, um die Abgasverluste nach der 1. BimschV zu kontrollieren - vielleicht kommt er trotzdem ganz gerne, dann sollte man sich das überlegen, ob man Ihn gerne öfters im Haus hat. Denn die Abgaswegeprüfung und die Schornsteinreinigung ist dennoch fällig, Intervall je nach Landesverordnung in der Regel zweijährlich. Merke: Der schwarze Mann ist hartnäckig! Aber gutwillig, solange man ihn bezahlt.