Ich hatte bereits am 18.09.2011 im Forum Flüssiggas/Vertragliches folgenden Beitrag eingestellt:
Nachdem Anfang des Jahres Widerspruch gegen die nächste Preiserhöhung (\"Die Beschaffungskosten auf den Weltmärkten sind gestiegen. \") eingelegt wurde und im Sommer eine Rückantwort mit bitte zur Rücknahme kam (\"Wir können daher den Vertrag zu den bisherigen Konditionen nicht weiterführen.\"), flatterte jetzt eine ordentliche Kündigung zu Ende Oktober ins Haus. Es wurde gleichzeitig angedroht, den Gaszähler auszubauen und mir die Kosten dafür aufzuerlegen. Für den Fall der Rücknahme meines Widerspruchs, wurde mir die Rücknahme der Kündigung versprochen.Auch ich kann mir nicht so ohne weiteres einen anderen Anbieter suchen, da ich an einer Gemeinschaftsanlage hänge.Ich bin der Meinung, die Kündigung seitens des Anbieters ist nicht wirksam, da ich trotz Widerspruch weiter meine Abschlagzahlungen geleistet habe und es sich um einen Grundversorgungsvertrag nach GasGVV handelt. Dort steht in § 19, dass eine Kündigung durch den Versorger nur möglich ist, wenn keine Pflicht zur Grundversorgung besteht. Diese besteht m.E. aber, da im Gebiet der Gemeinschaftsanlage kein anderer Versorger vorhanden ist.Wie sollte man sich hier verhalten? Komme ich hier ohne anwaltliche Hilfe weiter oder muss ich eine gerichtliche Klärung anstengen (aber \"Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand!\")? Wäre auch eine Klärung über den Bund der Energieverbraucher möglich, dort bin ich nämlich Mitglied? Für eine schnelle Antwort wäre ich dankbar, da der der Kündigungstermin bald ansteht. Danke!
Wahrscheinlich war es das falsche Forum, denn dort habe ich leider keine Antwort auf meine Frage bekommen. Da mir die Zeit weglief und ich mich nicht auf einen unsicheren Rechtsstreit einlassen konnte, musste ich meinen Widerspruch zurücknehmen.
Wie sieht es bei künftigen Preiserhöhungen aus, lohnt überhaupt ein Widerspruch? Kann eine gerichtliche Klärung mit Hilfe des Bundes der Energieverbraucher erfolgen?