Original von Heizoeler
Stimmt meine Ausführung soweit?
==> muss der Versorger schriftlich 6 Wochen vorher informieren??
==> Postausgang beim Versorger maßgeblich und nicht der tatsächliche Zugang beim Kunden?
==> übermäßig hohe Erhöhung durchsetzbar(+21,5%)??
Bei Sonderverträgen kommt es immer darauf an, wo und was zum Preisanpassungsrecht vereinbart ist. Meist stehen die Vereinbarungen dazu in den AGB. Also kommt es
1. darauf an, ob diese Regelungen überhaupt wirksam als Vertragsbestandteil vereinbart worden sind (§305 BGB)und
2. wenn dieses der Fall ist, ob diese Regelungen wirksam sind (§ 307 BGB). Möglicherweise sind sie eben nicht wirksam, weil z.B. intransparent oder was auch immer.
Erst danach sind die Formalien der Regelungsumsetzung zu prüfen, da sie nur dann, wenn die ersten beiden Punkte bejaht wurden, von Bedeutung sind.
Der Versorger muss nur dann 6 Wochen vorher informieren, wenn dieses in seinen AGB so festgelegt ist.
Inwieweit er die einzelne Zustellung an jeden Sondervertragskunden nachweisen muss, kann ich nicht sagen. Ich kenne aber Verfahren in anderen Bereichen, in denen
a) die ordnungsgemäße Zustellung einer Reihe anderer Schreiben gleichen Inhalts an die vorgesehenen Empfänger als fiktiver Zugangsnachweis ausreichte und
b) auch durch anderweitige Veröffentlichungen (z.B. Tageszeitungen, kostenlose \"Gemeindeblättchen\" etc.
diese Erhöhung bekannt gemacht hat. Wie gesagt, wie hoch die Anforderungen an den Zugangsnachweis gestellt werden, werden Sie wohl erst vor Gericht erfahren.
Die Erhöhung von 21% kann durchaus übermäßig sein, aber da es im Sondervertrag nicht auf die Billigkeit (Angemessenheit) der Preise ankommt, ist es nicht relevant. Ist ein Preisänderungsrecht vertraglich wirksam vereinbart und stimmen die sonstigen formalen Dinge bei der Erhöhung (Fristen etc.), können Sie nichts dagegen machen, außer ggf. von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen und sich einen anderen (günstigen) Versorger zu suchen. Einen Anspruch auf günstige Belieferung von Energie von einem von Ihnen benannten Versorger haben Sie nicht.