Original von Maharik
..mein \'Ursprungsvertrag\' sagte, dass \"jeder, der seine Primärenergie mit Gas deckt und mehr als 10.000 kWh abnimmt\" zu einem Sondervertrag beliefert wird. Der \'Tarif\' und damit der Preis sind an den Tarif \'andere Tarife\' gebunden, der wiederum mit dem \'Haushaltstarif\' gekoppelt war. (Haushaltstarif damals 4,9 Pf, Anderer Tarif 4,2 Pf).
Es gab drei \'Sonderabkommen\' nämlich S I bis 30.000 kWh, S II bis 50.000 kWh und darüber Sonder Maxi.
Damit hätten Sie ja schon mal Ihre vereinbarten Vertragsanfangspreise, je nach Verbrauchshöhe im jeweiligen Abrechnungsjahr !
Original von Maharik
Dies galt bis zum 1.4.2008. Bis dahin wurden die fünf Tarif (Kleinverbrauch, Haushalt = Anderer Bedarf, S I, S II und S Maxi) im Preisblatt veröffentlicht.
Im späteren Verlauf findet eine Umbennenung statt und alle fünf Tarife laufen unter Naturgas Optimo.
Am 1.4.2008 wird ein neues Preisblatt veröffentlicht. Darin stehen nur noch
noch drei Tarif: Kleinverbraucher ( bis 3000 kWh) und Vollversorgung (3000 bis 100000 kWh) und \'Leistungspreistarif\' über 100000 kWh.
Der Versorger hat die Versorgungsbedingugen geändert: Wer über 10.000 kWh abnimmt hat keinen Anspruch mehr auf einen \'Sondervertrag\', sondern ist in der Vollversorgung (Grundversorgung) oder muss einen anderen Vertrag (mit den neuen AGB) abschließen. Der Tarif \'Optimo\' - den die Stadtwerke 27 Monate später offiziell \'auslaufen\' lassen, ist abgeschafft.
Nochmal, was der Versorger schreibt, ist nicht unbedingt bedeutsam, wenn er nicht auch entsprechend handelt. Wenn er den alten Vertrag nicht explizit kündigt, dürfte es ohne Einwilligung des Kunden schwierig werden, diesen in einen neuen Vertrag mit geänderten Bedingungen zu \"überführen\". Da muss man um die Meinung des Versorgers nicht unbedingt was geben.
Original von Maharik
In den neuen \'Bedingungen zum Sonderabkommen\' steht, dass der Preis, der früher an den Tarif \'Optimo midi\' (3131 - 8780 kWh) gebunden war ist an den Tarif \'Vollversorgung\' (3000 - 100000 kWh) gebunden.
Maßgeblich sind di URSPRÜNGLICHEN Vertragsbedingungen, sofern kein wirksamer neuer Vertrag geschlossen wurde.
Original von Maharik
Die Stadtwerke behaupten Vollversorgung sei früher \'Opimo midi\' gewesen. Sie tauschen die Namen aus und behaupten, damit dennochdie Inhaltsgleichheit zu wahren.)
Was sich nun Vollversorgung nennt und was irgendwie anders genannt wird, ist solange zweitrangig, wie Sie Ihren Ursprungsvertrag weiterhin haben und dieser nicht gekündigt ist. Grundversorgung lässt sich in der Regel daran erkennen, dass NUR die gesetzlichen Vorschriften gelten, insbesondere kein Kündigungsrecht vereinbart ist und keine Laufzeit. Gibt aber noch ein paar andere Punkte.
Original von Maharik
Unter der Hand läuft der Tarif Optimo midi weiter, obwohl es den offiziell nicht gibt.
...
Obwohl der Tarif nicht mehr existiert, werden munter neue \'Sonderabkommen\' sprich AGB über fast zwei Jahre gedruckt (für wen, da der Tarif ja nicht mehr angeboten wird?) und in die Schublade gelegt.
Für Altverträge läuft dieser Vertrag mit diesem AGB weiter bis diese Verträge sämtlich gekündigt sind. Solange auch nur EIN Kunde solch einen Altvertrag hat, läuft auch dieser \"Tarif\" weiter, auch wenn er NEUKUNDEN nicht mehr angeboten wird. Das hat nichts mit \"unter Hand laufen\" zu tun.
Original von Maharik
In den Rechnungen tauchen neue Tarifnummern auf (über Jahre wurde der Tarif als 2020 in den Preisblättern veröffentlicht und in den Rechnungen ausgewiesen, nun steht dort 20201).
Wichtig ist nicht der Tarifname sondern der angesetzte Preis. Entspricht dieser nicht dem vereinbarten, darf man halt nicht bezahlen wenn keine wirksame Preisanpassungsklausel vorliegt oder man meint, der Versorger hätte keinen Anspruch auf den höheren Preis. Und hat man dieses doch zu unrecht getan, kann man ggf. immer noch zurückfordern, was aber halt mehr Aufwand ist als einzubehalten. Dafür wird man nicht bei Einbehaltung vom Versorger beklagt. Alles geht nicht.
Original von Maharik
Die Altverträge laufen weiter weil der Versorger abwarten will, wie die Verfahren um die Preiserhöhungen ausgehen. Gleichzeitig sammelt er Forderungen, weil ja in den Rechnungen diese Preise weiter berechnet werden. Die Forderungen steigen also Jahr um Jahr, je länger der Versorger den schon beendeten Tarif nicht kündigt. Dies kann ggf. bitter sein für die, die nicht kürzen, sondern über Jahre unter vorbehalt gezahlt haben.
Wie sich bei den unwirksamen Preisanpassungsklauseln in Sonderverträgen ja gezeigt hat, muss ein festhalten an den alten Verträgen nicht unbedingt von Vorteil für den Versorger sein. Informierte Kunden kürzen ihre Rechnungen und der Versorger muss erstmal sehen, wie er ans Geld kommt. Stellt ein Gericht Jahre später fest, dass die Zahlungsverweigerung zu Recht erfolgte, sieht der Versorger sein Geld nicht wieder. Und ist eine große Gruppe von Kunden betroffen und ER hat nicht rechtzeitig für neue, klarere und vor allem rechtskonforme Vertragsbedigungen gesorgt, indem er seine alten Verträge gekündigt hat, muss er sich dieses Nichtreagieren zurechnen lassen und kann diesbezüglich nicht auf \"Unzumutbarkeit\" plädieren.
Original von Maharik
Parallel läuft das \'billigere\' Angebot mit den neuen Verträgen. Dass der Versorger für eine bestimmte Zeit diese Schiene fahren kann, ist schon klar. 2008 gab es in gewisser Weise von beiden Seiten ein gleiches Interesse: Die Gasrebellen wollten klären, ob die Preise \'billig\' waren und der Versorger wollte hier nichts ändern, solange er die Hoffnung hatte, sein Geld zu bekommen. Das war der Grund für beide, im Vertrag zu bleiben.
Zum einen hätten SIE ja durch ordentliche Kündigung in das vermeintlich günstigere Angebot wechseln können und zum anderen gilt: Maximalen Gewinn gibt es nur mit maximalem Risiko. Ersteres mit minimalem Risiko funktioniert nur sehr begrenzt.
Original von Maharik
Aber: Sie SWST hatten einen Wissensvorsprung
Der Versorger hat keinen Wissensvorsprung. Er muss genauso auf die Gerichtsurteile warten wie wir Verbraucher auch. Erst danach wissen beide Seiten wo sie dran sind.
Original von Maharik
und die Frage stellt sich, warum sie dann 32 Monate lang die höheren Preise kassiert haben,
Das haben sie nur dann gekonnt, wenn die Kunden nicht gekürzt haben. Zahlreiche Kunden bei den verschiedensten Versorgern haben dieses schon damals gemacht oder haben den Versorger gewechselt. (es gilt wieder max. Gewinn--> max. Risiko)
Original von Maharik
obwohl sie in \'gleichen Verträgen\' (mit anderem Tarifnamen) billiger liefern konnten.
Auch wenn es schwerfällt: Wenn andere Tarife (Preise) und andere AGB verwendet werden, handelt es sich
nicht um \"gleiche Verträge\".
Original von Maharik
Genau das setzt die \'Schere\' ein: Wie lange darf ein Unternehmen seine unternehmerischen Interessen dazu nutzen, um eine Gruppe von Kunden von dem \'billigen\' oder möglichen Preis auszuschließen? Ein Jahr? Drei Jahre?
Solange, wie SIE bereit sind, dieses mitzumachen. Wenn Sie der Meinung sind, sie fahren mit einem anderen Tarif (und somit anderem Vertrag) besser, kündigen sie den alten fristgemäß und schließen einen neuen, vermeintlich besseren Vertrag ab, egal bei welchem Versorger.
Da können Sie dem Versorger nicht vorwerfen, dass er versucht, solange als möglich seine hohen (überhöhten?) Preise zu kassieren.
Nochmal: Im Sondervertrag gibt es (meistens) keine \"Billigkeit\" der Preise. Diese sind vereinbart und wenn sie was zu teures vereinbaren, ist dieses Ihr Problem. Das ist wie beim Einkauf im Supermarkt. Auch zu teuer gekauft ist gekauft.
Kann man nur beim nächsten Mal besser machen, indem man sicher besser über die günstigsten Preise informiert.