Ist es sinnvoll im Rahmen einer Klage, die aus verweigerten Zahlungen der Gaspreiserhöhungen seit 2005 auf mich zu kommt eine Gegenklage zu erheben ? Begründung wäre, dass Preiserköhungen seit dem abgeschlossenen Liefervertrag von 1993 nach Sondertarif nicht rechtens sind und somit der damals zu grunde liegende Preis anzusetzen wäre. Dies käme einer Rückforderung der daraus resultierenden Überzahlung gleich. ?( was tut man da, dem Anwalt das OK geben oder nicht.