... Wie lange habe ich Zeit diese zu prüfen und letztendlich den fälligen Betrag anzuweisen? ...
Eine Rechnungsforderung hat spätestens am genannten Fälligkeitstermin beim Gläubiger
einzugehen, andernfalls ist man in Verzug!
Wenn Sie länger zur Prüfung brauchen, dann zahlen Sie doch "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und unter dem Vorbehalt einer Rückforderung".
... Bei ExtraEnergie steht in den AGB’s dass der volle Monat gerechnet wird. ...
In der aktuell von ExtraEnergie verwendeten AGB (für Ihren Vertrag gilt u.U. eine andere) steht in Ziff. 3.6
... Der vertraglich vereinbarte Grundpreis wird monatlich, je angefangenem Monat in voller Höhe fällig. ...
Eine Belieferung z.B. vom 28.03. bis zum 27.03. des Folgejahres sind nach meinem Verständnis exakt 12 Monate, nix mit "angefangenem Monat", denn dann hätte es ja wohl "je angefangenem
Kalendermonat in voller Höhe" heißen müssen.
Insofern könnte man unter Bezugnahme auf § 305c Abs. 2 BGB
"... mehrdeutige Klauseln - Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders" widersprechen und nicht wie gefordert zahlen. Ob sich ein Rechtsstreit wegen ein paar Euro wirklich lohnt, muss jeder für sich selbst entscheiden.