@ forum
soeben erhalte ich das Antwortschreiben der EWE -
wie üblich mit \"Bestätigung\" usw...
Hier steht dann: \"Wie bereits erläutert, ist der Grund für die ERhöhung des Erdgaspreises die Steigerung bei den vertraglich vereinbarten Einkaufspreises fürEWE . Diese Steigerung resultiert aus der weltweit wachsenden Nachfrage nach Energie.
Wir bitten um Verständnis, dass wir auf Ihre rechtlichen Ausführungen an dieser Stelle nicht weiter eingehen und verweisen inhaltlich auf unser Schreiben vom 15.12.2004...
Sie werden verstehen, dass wir der vielfach geforderten Offenlegung unserer Kalkulation nicht nach kommen können - da kein Unternehmen aus Wettbewerbsgründen seine Kalkulaton offenlegt.
Im Bereich Energie sorgt das Kartellamt übergreifend für alle Kunden dafür dass kein Missbrauch erfolgt.
Demzufolge fand auf Einladung des Bundeskartellamtes ein informelles Gespräch zwischen EWE und Bundeskartellamt u.a. wg. der Erdgaspreiserhöhung zum 1. Sept. 2004 statt.
In diesem sind alle Fragen des Amtes zu dessen Zufriedenheit beantwortet worden - sodass dieses die Erdgaspreiserhöhung unseres Unternehmens betreffend, keinen Anlass für ein weiteres Tätigwerden sieht.
Das Amt hat uns schriftlich bestätigt, dass kein Preismissbrauchsverfahren gegen EWE eingeleitet wird und EWE im Quervergleich nach wie vor einer der absolut günstigsten Anbieter ist....
Im Weiteren hat EWE das Bundeskartellamt imVorfeld über die Preiserhöhung zum 1. Aug. 2005 informiert. in dem Gespräch hat EWE dem Bundeskartellamt die Notwendigkeit der Preisanpassung dargelegt. Das Amt erkennt an, das EWE die Bezugskostensteigerungen nicht voll an ihre Kunden weitergibt.
Dies bestätigt undere ERachtens, dass die Preisanpassung nichtmissbräuchlich und nicht unbillig im Sinne des § 315 BGB ist.
die Stornierung u. Neuberechnung Ihrer Jahresrechnung vom 9.7. 2005 werden wir auf Grund des o.G. Hinweises nicht vornehmen......\"
Sollte man nicht doch Widerspruch einlegen?
Biene