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Autor Thema: Vertragskündigung, dennoch Gas preiswerter?  (Gelesen 8975 mal)

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Offline userD0010

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Vertragskündigung, dennoch Gas preiswerter?
« am: 19. Februar 2011, 10:27:47 »
Da kündigt ein großer Versorger und in dessen Windschatten wohl auch einige verbandelte Stadtwerke den Gas-Liefervertrag (Sondervertrag) im November 2010 zum 31.12.2010 mit der Begründung, dass auf dem Energiemarkt sowohl die rechtlichen Rahmenbedingungen als auch die Erdgaspreise in Bewegung seien und es leider nicht mehr möglich wäre, die Belieferung auf der Basis der bisher geltenden Preise und Bedingungen fortzusetzen. Deshalb würde der bestehende Vertrag zum 31.12.2010 gekündigt.
Zugleihc bietet man ein einfaches und güsntiges Nachfolgeprodukt an.
In dem Beiblatt zur Kündigung unter \"häufig gestellte Fragen\" wird behauptet, dass sich mit einem anzuerkennenden neuen Vertrag auf der Basis des Verbrauches bis 22.000 kWh der neue Vertrag günstiger oder preisgleich gstalte.
Nix da!
Die neue Belieferung im -Nichtmehr bisherigem Vertrag- zeigt eine Preiserhöung je kWh um 10 Prozent. Der Hammer ist aber die Anhebung des Grundpreises von bislang 108,00 auf 144 Euro. Die Erläuterungen dazu stellen eine Verdummung des Verbrauchers dar, denn die \"Leistungen\" im Rahmen des Grundpreises haben sich nicht verändert.

Offline RR-E-ft

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Vertragskündigung, dennoch Gas preiswerter?
« Antwort #1 am: 19. Februar 2011, 13:21:51 »
Um welchen Versorger geht es denn?

Fakt ist:

Kein Versorger kann Verbraucher verdummen, also dümmer machen als sie bisher schon sind.

Ein Versorger kann jedoch versuchen, Verbraucher zu täuschen, um diese zu Handlungen zu verleiten, die den Kunden einen Vermögensnachteil und dem Versorger einen unberechtigten Vermögensvorteil verschaffen.
Das nennt man dann aber anders.
Dumm sind allein diejenigen, die so etwas versuchen.
Es handelt sich dabei jedoch nicht nur um eine Dummheit.

Wenn die mit dem Grundpreis abzudeckenden Kosten gestiegen sind, kann im Umfang eines unvermeidbaren Kostenanstiegs auch der Grundpreis erhöht werden (BGH VIII ZR 138/07 Rn. 39, 43), wenn eine Preisbestimmungspflicht des Versorgers besteht.

Offline userD0010

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Vertragskündigung, dennoch Gas preiswerter?
« Antwort #2 am: 19. Februar 2011, 13:50:58 »
Es handelt sich um die RWE.
Die hatte einem meiner Mitstreiter -wie schon erwähnt- zum Jahresende mit den entsprechenden Argumenten gekündigt. Da bis zum Neuabschluss bei -man will es nicht glauben- einem Tochterunternehmen desselben Vereins leider ein Monat (Januar) in der Grundversorgung (in der Endabrechnung) berechnet wurde, fiel diese Differenz trotz der angekündigten gleich hohen Kosten auf.
Es müsste doch eine Begründung folgen (wir haben angefragt), warum die Grundgebühren innerhalb eines Monats bei gleichem Gas, gleichem Rechnungsformular, gleicher Sicherstellung einer Versorgung rund um die Uhr und gleicher Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Messung (sollte zwar mit der Zählergebühr bereits abgegolten sein), plötzlich angehoben wurden.

Offline PLUS

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Vertragskündigung, dennoch Gas preiswerter?
« Antwort #3 am: 19. Februar 2011, 14:23:19 »
Zitat
Wenn die mit dem Grundpreis abzudeckenden Kosten gestiegen sind, kann im Umfang eines unvermeidbaren Kostenanstiegs auch der Grundpreis erhöht werden (BGH VIII ZR 138/07 Rn. 39, 43), wenn eine Preisbestimmungspflicht des Versorgers besteht.
@h.terbeck, nur dann!  Was heute allerdings landauf landab alles mit den sogenannten Grund- und Arbeitspreisen \"abgedeckt\" wird geht schon lange nicht mehr auf die berühmte Kuhhaut. Früher wurde ja auf Pergament geschrieben und das aus einer Kuhhaut ist ziemlich groß.  ;)

PS
Wenn die politischen Verflechtungen nicht bald begrenzt werden und noch mehr \"profilierte Energiepolitiker\" die kommunalen Verwaltungsspitzen erklimmen, werden die \"Deckungsbeiträge\" nicht weniger werden:
Zitat
Auch über einen Wechsel des profilierten Energiepolitikers in die Wirtschaft haben manche munter spekuliert, gar über einen Umzug gemeinsam mit Ex-Ministerpräsident Günther Oettinger nach Brüssel. Oder nach Stuttgart als OB. Die Karriere von Werner Spec  Werner Spec wurde in Sigmaringen geboren. Dort war er nach seinem Studium der Verwaltungswissenschaften unter anderem als Stadtkämmerer und kaufmännischer Werkleiter der Stadtwerke tätig. Von 1992 bis 1996 leitete er die Stadtkämmerei in Ulm, wurde anschließend Finanzbürgermeister in Calw und 1999 dort dann Oberbürgermeister.
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Teurer Hobby-Spaß für den OB und Aufsichtsratsvorsitzenden

Offline Goetz-lebt

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Vertragskündigung, dennoch Gas preiswerter?
« Antwort #4 am: 23. Februar 2011, 14:49:35 »
Zitat
Original von h.terbeck
Es müsste doch eine Begründung folgen (wir haben angefragt), warum die Grundgebühren innerhalb eines Monats bei gleichem Gas, gleichem Rechnungsformular, gleicher Sicherstellung einer Versorgung rund um die Uhr und gleicher Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Messung (sollte zwar mit der Zählergebühr bereits abgegolten sein), plötzlich angehoben wurden.

Auf solche Angaben zur Preisgestaltung bzw. Kalkulation werden zwar bestimmt viele Kunden warten, aber freiwillig passiert da gar nichts.

Im Prinzip würden Sie solche Informationen nur über den Rechtsweg erhalten können (z.B. wenn der Versorger v. Gericht zur Offenlegung aufgefordert werden würde).
Jedoch handelt es sich um Privatrecht, also müssten Sie einen Zivilprozess gegen die RWE anstrengen (dann erstmal viel Spass mit Ihrem Rechtsschutzversicherer - ohne kann es dann richtig teuer werden).

Andere Alternativen:
- Verbraucherberatung \"mobilisieren\" (falls die Interesse haben, könnten die eine Musterklage anstrengen)
- wenn Weihnachten u. Ostern zusammenfallen, könnte das zuständige Landesministerium (z.B. für Wirtschaft) einschreiten; dies wäre dann ein Fall fürs Verwaltungsgericht

Alles sehr unbefriedigend.

Offline userD0010

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Vertragskündigung, dennoch Gas preiswerter?
« Antwort #5 am: 23. Februar 2011, 16:06:49 »
@Goetz-lebt
Zitat
Auf solche Angaben zur Preisgestaltung bzw. Kalkulation werden zwar bestimmt viele Kunden warten, aber freiwillig passiert da gar nichts. Im Prinzip würden Sie solche Informationen nur über den Rechtsweg erhalten können (z.B. wenn der Versorger v. Gericht zur Offenlegung aufgefordert werden würde). Jedoch handelt es sich um Privatrecht, also müssten Sie einen Zivilprozess gegen die RWE anstrengen (dann erstmal viel Spass mit Ihrem Rechtsschutzversicherer - ohne kann es dann richtig teuer werden).

Warum denn einen Zivilprozess anstrengen?

Die praktikabelste Lösung wurde nämlich gewählt.  Die hochgeschraubte Abrechnung der Grundgebühren wurde auf den früheren Satz gekürzt.
Wenn denn nun der Versorger die Differenz möchte, soll er doch gefälligst klagen.
Spätestens dann muss er doch begründen, warum er das Mehr haben wollte.

Die Rohre wurden nicht erneuert, die Zähler nicht ausgetauscht, die Gasflamme leuchtete und wärmte nicht stärker, das Rechnungspapier war exakt das Gleiche, sogar die Buchstaben auf den Rechnungen nicht geändert.

Warum also soll man sich Gedanken darüber machen und nach Alternativen suchen?

Offline Goetz-lebt

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Vertragskündigung, dennoch Gas preiswerter?
« Antwort #6 am: 25. Februar 2011, 20:17:10 »
Also wenn ich Ihren Eingangsbeitrag richtig gelesen habe, dann hat doch der Versorger gekündigt.
Normalerweise wird dann nach der Kündigung auch irgendwann die Versorgung eingestellt.
Wie kann da eine praktikabelste Lösung gewählt werden ?

Wenn ich weiter richtig gelesen habe, wurde Ihnen ein \"Nachfolgeprodukt\" angeboten.
Sofern Sie darauf eingegangen sind, hätten Sie auch theoretisch die neuen Ver-
tragsbedingungen akzeptieren müssen.
Dann hätte der Versorger aber (zunächst) auch eine (auf dem Papier wirksame)
Rechtsgrundlage für künftige Forderungen.
Dann wäre seine Zahlungsklage - wie so oft - ein Selbstläufer beim Amtsgericht - oder glauben Sie an die Allwissenheit eines Amtsrichters (von dem üblichen Pensum mal abgesehen) ???
Ich nur höchst eingeschränkt - daher die Alternativen.

Offline userD0010

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Vertragskündigung, dennoch Gas preiswerter?
« Antwort #7 am: 25. Februar 2011, 20:40:19 »
@Goetz-lebt
Zitat
Also wenn ich Ihren Eingangsbeitrag richtig gelesen habe, dann hat doch der Versorger gekündigt. Normalerweise wird dann nach der Kündigung auch irgendwann die Versorgung eingestellt.

Also, Sie scheinen den Eingangsbeitrag nicht richtig gelesen zu haben.

Richtig ist, dass der Versorger zum 31.12.2010 den Vertrag gekündigt hat, weil angeblich dieser Tarif nicht weiter fortgeführt würde.
Er hatte aber gleichzeitig eine frohe Botschaft im Gepäck; namlich, dass bei Unterschrift unter einen neuen Grundversorgervertrag bis 30.000 kWh der Preis zumindest gleich, in den meisten Fällen aber günstiger würde. Man müsse halt nur unterschreiben.
Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, sagten bereits unsere Altvorderen.
Deshalb wurde via Verifox ein günstigerer Anbieter herausgesucht.
Dieser bot die Versorgung ab Febr. 2011 zu einem insgesamt nahezu 30 Prozent günstigeren Tarif, fest für 1 Jahr an, ohne Vorauszahlung. (100 % Tochter des jetzigen Anbieters)
Da aber für den einen Monat (Januar 2011) gezwungener Maßen der Grundversorgertarif des bisherigen Anbieters angewandt wurde, wie die Endabrechnung auswies, fiel natürlich auch die Diskrepanz auf.
Rein vorsorglich hatten wir aber bereits drei Abschlagzahlungen zurückgehalten, um bei der Endabrechnung nicht noch unnötig große Beträge vom Versorger zurückfordern zu müssen und insgesamt auf die Jahresrechnung nur den gebilligten Preis anzuerkennen. Damit blieb zwar auf die Jahres-Endabrechnung noch immer ein Anspruch aus der Differenz des gebilligten zum abrechneten Verbrauch, aber damit lässt sich letztendlich auch noch leben.
Und es steht dem Energielieferanten ja frei, den Rest einzuklagen, wenn er möchte.
Nebenbei sei noch erwähnt, dass in der Jahres-Endbarechnung von Seiten des Versorgers nicht die gesamt geleisteten Abschlagzahlungen gutgebracht wurden, sondern ein eigenartiger Betrag, der nur auf ungerechtfertigten Umbuchungen zurückzuführen sein kann.
Aber was solls.  Er wurde aufgefordert, die Zahlen der Abschlagzahlungen genau zu erklären, wobei wir den Verdacht der unerlaubten Verrechnung bereits geäußert haben.
Ich hoffe, dass unsere Vorgehensweise nunmehr umfassend dargestellt wurde.

Offline Goetz-lebt

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Vertragskündigung, dennoch Gas preiswerter?
« Antwort #8 am: 25. Februar 2011, 21:02:09 »
Jetzt haben Sie aber doch deutlich mehr zum sachverhalt geschrieben als es der Eingangsbeitrag erahnen ließ.
Und gleich wird der Schreibaufwand größer...
Ist halt die große Gefahr bei solchen Foren, dass man schnell aneinander vorbeischreibt.

Aber das mit dem erheblich günstigeren Angebot von der eigenen Tochter im selben Tarifgebiet ist schon interessant. Darf man sich zurecht verarscht vorkommen.

Zu Ihrer zuletzt geschilderten \"Taktik\" kann ich nur anmerken, dass mir derartige \"Merkwürdigkeiten\" bei der Anrechnung von Abschlagszahlungen sehr bekannt vorkommen.
Mein alter Gasanbieter (die Entega in Darmstadt) ist ebenfalls ein solcher Spezialist gewesen. Ich kann zu diesem Thema leider nur höchst negative Erfahrungen beitragen.
Kurzversion: zwei Zivilprozesse, eine Strafanzeige gegen die Entega.

Sie werden daher vielleicht verstehen, dass ich nicht an einfache Lösungen glaube...

Offline userD0010

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Vertragskündigung, dennoch Gas preiswerter?
« Antwort #9 am: 28. Februar 2011, 21:00:54 »
@Goetz-lebt
Zitat
Aber das mit dem erheblich günstigeren Angebot von der eigenen Tochter im selben Tarifgebiet ist schon interessant. Darf man sich zurecht verarscht vorkommen.

Mit dieser praktizierten Methode haben die großen Vier doch die Kontrollinstanzen einschl. Brüssel total veralbert.
Wettbewerb war gefordert auf dem Energiemarkt.
Genau das hat man dann befolgt, wenn auch fast nur durch die Etablierung von Tochter- oder Beteiligungsgesellschaften, über die Energie halt vorläufig günstiger angeboten wird. Vorläufig wohlgemerkt.
Spätestens nach einem Jahr erfolgt eine entsprechende Preisgestaltung.

Vor Jahren tummelte sich ein gelber Stromversorger auf dem Deutschen Markt mit unschlagbar günstigen Konditionen. War halt die Tochter eines Großen.
Im Laufe von weniger als drei Jahren wurde durch diverse Umstellungen deren Preis so nahe an einen der großen Vier herangebracht, dass sich ein Verbleib dort nicht mehr lohnte.
Heute kann man dank div. Preisvergleiche sich jedes Jahr um einen neuen günstigen Anbieter bemühen, muss aber immer auf die Fallstricke in den Verträgen achten mit z.B. Mindestlaufzeit, Kündigungsfristen etc.

Wenn Ihr ehem. Versorger tatsächlich Ihre Abschlagzahlungen vertragswidrig oder gegen Ihre eindeutigen Anweisungen anderweitig \"verwendet\" hat, sind eigentlich zwei Zivilprozesse bereits zwei zuviel.
Vielleicht lag es aber auch an Ihrer oder der anwaltlichen Argumentation und Vorgehensweise.

Offline Goetz-lebt

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Vertragskündigung, dennoch Gas preiswerter?
« Antwort #10 am: 01. März 2011, 11:44:56 »
Zitat
Original von h.terbeck
Wenn Ihr ehem. Versorger tatsächlich Ihre Abschlagzahlungen vertragswidrig oder gegen Ihre eindeutigen Anweisungen anderweitig \"verwendet\" hat, sind eigentlich zwei Zivilprozesse bereits zwei zuviel.
Vielleicht lag es aber auch an Ihrer oder der anwaltlichen Argumentation und Vorgehensweise.

1) Die \"versehentliche\" Umbuchung von Abschlagszahlungen auf Kosten, die ich zumindest ggü. der Entega als fragwürdig bezeichnet und nicht anerkannt habe, war/ist auch nicht das Hauptproblem der beiden Zivilverfahren. Wenn man so will, nur ein Punkt von vielen.

In beiden Verfahren wurden bisher im laufenden Prozess v. den Anwälten Positionen zurückgenommen (Teilrücknahme).
Witzig bei solcher Prozesstaktik ist ja nur, dass zumindest im Umfang einer Klagerücknahme auch die Kosten demjenigen auferlegt werden, der die Rücknahme erklärt.
Soll heißen, dass je öfter die Entega bzw. ihre Anwälte vor Gericht eine (Teil-)Rücknahme erklären (müssen), diese auch wirtschaftlich belastet werden. Aber natürlich zahlen das nicht die Herren Rechtsverdreher oder gar die GeschäftsführerInnen der Entega aus eigener Tasche, sondern die Kunden !!!
Auch hier sind die normalen Kunden, die vom Geschäftsgebaren der Entega keinen Dunst haben, sondern nur an die schöne neue Ökostrom-Welt- Werbung glauben, die Dummen.

Es gibt noch andere Fälle (habe die Az. des Amtsgerichts), in denen die Entega genauso gehandelt hat:
Fragwürdige Kosten in Rechnung stellen (s. im Unterforum zur Entega), der Kunde moniert, zahlt aber trotzdem - zumindest teilweise - Abschläge, um dann in der nächsten offiziellen Abrechnung feststellen zu dürfen, dass ein Teil seiner Zahlungen nicht bei den Verbrauchskosten, sondern auf ebendiese sog. Kosten gebucht wurden (alles belegbar, daher keine üble Nachrede - soviel an die Adresse der sich selbst verleugnenden Geschäftsführung der Entega).

2) Sofern in Ihrem Schlusssatz etwas \"Unverständnis\" mitschwingt, so möchte ich zunächst erwidern, dass zu einem Zivilprozess immer zwei Parteien gehören. Wenn die eine (hier der Versorger) meint, die Daumenschrauben anziehen zu müssen, nur zu !
Klingt jetzt in den Ohren vieler \"politisch korrekter\" Hosenscheißer antiquiert, reaktionär usw... Aber wer mir den Fehdehandschuh zuwirft, wird die Fehde bekommen.
Vor 500 Jahren (Gottfried lässt grüßen) wäre das \"Problemchen\" schon längst gelöst.
Heute haben sich andere \"Spielregeln\" etabliert (die leider auch weniger Fun bringen), also spiele ich zunächst diese Spielchen mit....

Nebenwirkungen, wie versuchte Zwangsvollstreckung sind dabei einkalku- liert - man muss halt vorbeugen.

Offline Tomkol

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Vertragskündigung, dennoch Gas preiswerter?
« Antwort #11 am: 17. März 2011, 13:26:13 »
Ich habe einen neuen Vertrag angeboten bekommen, der neue allgemeine Versorgungsbedingungen enthielt.

Diesem habe ich nicht entsprochen und ersteinmal nicht reagiert.

Nun erhielt ich heute eine Kündigung der bestehenden Erdgasliefervertrages, weil ich den Erdgassondervertrag nicht unterzeichnet habe. Sie kündigen zum 30.4.11 und ich darf die beiliegenden Unterlagen, wenn ich es nur versäumt hätte, bis zum 15.4.11 nachholen.

Wie verhalte ich mich?
Keine Umbuchung gehabt.
Ich hatte mich mit denen wegen einer Abschlagserhöhung auseinandergesetzt. Sie war unnachvollziehbar und wurde von uns abgelehnt. Eine Rechtsschutz habe ich soweit dann auch nicht.

Sie schreiben auch, das sie uns weiterbeliefern würden. Nach den Preisen der Grundversorgung. Das ist dann wohl der oben schon erwähnte Grundpreis von 144 Euro, oder?
Wo gehts denn hier zum Kartellamt?

Offline userD0010

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« Antwort #12 am: 17. März 2011, 13:55:50 »
@Tomkol
Ihr bisheriger Erdgas-Sondervertrqg enthält doch Kündigungsfristen.
Diese gilt es zu prüfen und ggf. zu beachten.
Wenn Ihnen Ihr Versorger und gekündigt hat, sollten Sie abwägen, ob ein Wechsel zum Vertragsablauf nicht sinnvoll ist nach Vergleich der Preise der günstigsten Anbieter mit dem generösen Angebot ihres bisherigen Lieferanten.
Wenn Sie allerdings nichts unternehmen, fallen Sie per 01. Mai 2011 in die Grundversorgung.
Man wird Ihnen in der Grundversorgung evtl. einen nahezu gleichen Preis je kWh anbieten, Sie sollten aber darauf achten, dass der Grundpreis  sich ändert.

 

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