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Autor Thema: SWU kalkuliert mit Dummheit der Stromkunden  (Gelesen 9016 mal)

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Offline RR-E-ft

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SWU kalkuliert mit Dummheit der Stromkunden
« am: 22. März 2010, 17:42:27 »
SWU  kalkuliert mit der Dummheit der eigenen Kundschaft, die Zweijahresverträge zu den derzeit (noch) hohen Strompreisen abschließen soll. Siehste hier.


Zitat
Die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm (SWU) halten ihre Strompreise in diesem Jahr stabil. Ein derzeit günstiger Stromeinkauf verschaffe den SWU einen Spielraum. \"Davon sollen unsere Kunden profitieren\", sagt Geschäftsführer Matthias Berz.

Konkret: Derzeit können Kunden einen Zweijahresvertrag abschließen und sich für die Laufzeit den gegenwärtigen Kilowattstundenpreis festschreiben lassen. Wer bereit ist, sich bis zum 30. Juni 2012 zu binden, der sichert sich bis dahin die heutigen Konditionen in den Angeboten \"SWU Naturstrom\" und \"SWU Schwabenstrom\" und erhält darüber hinaus eine Gutschrift in Höhe von 100 Euro auf die nächste Stromrechnung, teilen die SWU mit.



Einwurf des BEE


Zitat
Hierbei ist weiterhin ein sehr niedriger Börsenpreis angenommen. Steigt dieser wieder auf das Niveau von 2008, fällt die Umlage geringer aus.  Die Höhe der EEG-Umlage hängt direkt von dieser Größe ab. Je niedriger der Strompreis an der Börse, desto höher die Umlage, die sich aus der Differenz der fixen Vergütung für regenerativen Strom und dem an der Börse erzielten Erlös für die produzierten Kilowattstunden berechnet. Eine höhere Umlage muss daher keinesfalls automatisch Strompreiserhöhungen nach sich ziehen, wenn auf der anderen Seite die Börsenpreise sinken.  „Viele Versorger haben ihre Preise zu Jahresbeginn erhöht und wieder mal den Erneuerbaren den schwarzen Peter zugeschoben. Die um ein Cent höhere EEG-Umlage sei schuld. Dabei sind die Einkaufspreise für Strom an der Börse von 2008 auf 2009 von durchschnittlich 6,6 auf 3,9 Cent pro kWh – also um 2,7 Cent – gefallen“, berichtet BEE-Präsident Schütz. „Darauf, dass diese Vorteile an die Kunden weitergegeben werden, warten die Verbraucher seit langem vergeblich.“

Derzeit steht einer Erhöhung der EEG- Umlage um 0,8 Ct/ kWh ein gesunkener Großhandelspreis für Strom um 2,5 Ct/ kWh gegenüber.
Per Saldo müssten die Stromkunden mithin entlastet werden.

Das machen nur wenige Versorger, wie etwa die EVL. Diese senkt zum 01.05.2010 die Strompreise zum zweiten Mal in Folge, gegenüber dem Vorjahr um 1,34 Ct/ kWh. Siehste hier.

Offline bolli

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SWU kalkuliert mit Dummheit der Stromkunden
« Antwort #1 am: 24. März 2010, 09:49:09 »
Na ja,

Fakt ist aber doch, dass zumindest in Sonderverträgen kaum  Aussicht auf Preissenkungen besteht, da zum einen die vereinbarten Preise nicht der Billigkeitskontrolle unterliegen und zum anderen bei den Versorgern, ähnlich dem Benzinmarkt, merkwürdige Einigkeit besteht, die Preise nicht übermäßig zu senken, selbst wenn der eigene Einkaufspreis aufgrund niedriger Einkaufspreise an der Börse möglichweise sinken sollte. Komischer Zufall.  X(

Die Gründe, die für die Nichtsenkung angeführt werden, variieren dann halt ein wenig. Mal sind es die Langfristverträge, die nicht von den derzeit niedrigen Börsenpreisen profitieren, mal sind es die EEG-Zuschläge, obwohl diese oft deutlich geringer sind als die Preiserhöhungen, manchmal auch andere Gründe, die aus Grimm\'s Märchenbuch stammen könnten.

Von daher muss man als Verbraucher eine Abschätzung vornehmen, wo ich mich in besagtem Zeitraum möglicherweise günstiger versorgen kann. Das ist nicht immer ganz einfach, ähnlich wie die Frage nach dem günstigsten Zins bei Geldanlagen. Es bleibt ein Blick in die Glaskugel, der sich aus meiner bescheidenen Sicht und Erfahrung in den letzten Jahren leider nur sehr selten allein an rationalen Gründen festmachen lässt.
Nicht unbedingt befriedigend für den Verbraucher.  :(

Offline RR-E-ft

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SWU kalkuliert mit Dummheit der Stromkunden
« Antwort #2 am: 24. März 2010, 12:22:25 »
In der Grundversorgung und bei Sonderverträgen, die das gesetzliche Preisänderungsrecht als AGB unverändert übernehmen, besteht aufgrund der gesetzlichen Bindung der Allgemeinen Tarife an den Maßstab der Billigkeit eine Verpflichtung, gesunkene Kosten über Preissenkungen weiterzugeben (BGH VIII ZR 56/08, VIII ZR 81/08].

Offensichtlich sind die Beschaffungskosten der SWU gesunken, was dieser entsprechende Gestaltungsspielräume verschafft, die nicht zu einer Erhöhung des Gewinnanteils an den Preisen benutzt werden dürfen. Dies gilt auch bei weiter sinkenden Beschaffungskosten.

Offline bolli

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SWU kalkuliert mit Dummheit der Stromkunden
« Antwort #3 am: 24. März 2010, 13:50:09 »
@RR-E-ft
Ihre erste Meldung bezoig sich auf die Dummheit der Kunden, sich möglicherweise auf den Leim führen zu lassen und sich zwei Jahre zu binden.

Bei einer zweijährigen Bindungsfrist handelt es sich zweifelsfrei nicht um die gesetzliche Grundversorgung. Auch beinhalten die AGB für die Stromversorgung derzeit wohl nicht das gesetzliche Preisanpassungsrecht gem. § 5 Abs. 2 StromGVV, so dass der Maßstab der Billigkeit der Preise bei DIESEN Verträgen wohl nicht anzulegen ist und die SWU in diesen Verträgen Preise nehmen können wie sie wollen.

Inwieweit die großmundigen Ankündigungen des Geschäftsführers Herr Berz, dass man Preisvorteile an die Kunden weitergeben wolle, auch dazu führen, dass die Grundversorgungstarife günstiger werden, kann von hier nicht beurteilt werden.
Schließlich besteht ja auch die Möglichkeit, dass die \"Nebenkosten\" des Versorgers bei grundversorgten Kunden gestiegen sind, die oben erwähnten Preisvorteile ausfressen und somit der Gewinnanteil nicht erhöht wird.  ;) .
Da kann man halt nichts machen.   8)

 

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