hallo,
- auf keinen Fall zahlen das wäre eine Anerkennung der Lage!
- alles schriftlich per Einschreiben!
- nicht telefonieren, keine Zeugen!
- falls aktuelle Musterschreiben verwendet wurden Geld zurückfordern!
= > Aufrechnungsverbot!
Terminüberweisungen
- Name, Kundennummer,
- Verwendungszweck z. B. Abschlag GAS juni/08, unter Vorbehalt
Wenn sich die Kundennummer ändert, was soll´s die Jahresrechnung ist entscheidend. Da muß die Summe der Abschläge stimmen, anderenfalls
Rechnung zurückweisen.
Das die Kundennummer sich ändert ist deren Problem, man hatg pünktlich auf ein Konto überwiesen und Name ist bekannt!
gegen die Sperrandrohung vorgehen, wie steht hier im Forum!
zuständige Kartellbehörde schriftlich informieren!