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Autor Thema: Vertragsverlängerung aufgrund Fehler bei Versorgerwechsel  (Gelesen 4608 mal)

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Offline joerch

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Vertragsverlängerung aufgrund Fehler bei Versorgerwechsel
« am: 21. Dezember 2010, 20:44:40 »
Hallo,

ich bin neu hier und bitte um Hilfe / Rat bei folgendem Problem:

Im September 2010 habe ich für meinen Schwiegervater einen Versorgerwechsel von RWE zu Flexstrom bei Flexstrom beantragt. Der Zahlungsaufforderung für die Vorkasse sind wir umgehend nachgekommen. Zuvor hatten wir uns bei RWE über die Kündigungsmöglichkeit informiert und bestätigt bekommen, dass ein Versorgerwechsel zum 01.01.2011 möglich sei, soweit eine Kündigung 2 Monate vor diesem Datum erfolge.

Einige Zeit später teilte uns Flexstrom mit, dass der Wechsel aufgrund Vertragsbindung von RWE nicht zugelassen worden sei. Wir klärten das erneut mit RWE, man sagte uns das könne nicht sein und ein Wechsel sei möglich.

Zwischenzeitlich zahlte und Flexstrom die gezahlte Vorkasse zurück. Wir erklärten Felxstrom, dass RWE gesagt hat ein Wechsel sei möglich. Flexstrom stellte den Auftrag erneut ein und wir zahlten erneut.

Nun kam nach 3facher Nachfrage (über Wochen hinweg) die Meldung von Flexstrom, dass aufgrund Vertragsbindung ein Wechsel nicht möglich sei. Eine weitere Erklärung gab es trotz Nachfrage nicht.

Wie soll ich weiter vorgehen, welche Rechte hat ein Schwiegervater? Kann RWE nun auf ein weiteres Jahr Laufzeit bestehen, da die Kündigungsfrist mittlerweile um ist? Wer zahlt meinem Schwiegervater den entstandenen Schaden?

HILFE !!!

Ich bin bereit zu einem Rechtsstreit, man muss sich ja nicht alles bieten lassen???

Gruß und Danke vorab für die Antworten, Jörg

Offline RR-E-ft

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Vertragsverlängerung aufgrund Fehler bei Versorgerwechsel
« Antwort #1 am: 21. Dezember 2010, 20:51:11 »
Es gab da wohl einen Sondervertrag mit RWE mit besonders  langer Kündigungsfrist (2 Monate).

Wurde dieser Vertrag nun fristgerecht gekündigt (möglicherweise durch Flexstrom in Vollmacht), so besteht er nach dem Vertragsbeendigungszeitpunkt nicht mehr.

Sollte in diesem Falle kein neuer Vertrag mit Flexstrom zustande gekommen sein, der Schwiegervater Haushaltskunde sein, hätte er Anspruch auf Grundversorgung durch RWE (§ 36 EnWG), sonst nur auf Ersatzversorgung (§ 38 EnWG) durch RWE und zudem einen Rückforderungsanspruch gegen Flexstrom. Ersatzversorgung endet mit Abschluss eines Versorgungsvertrages, spätestens nach drei Monaten. Grundversorgung kann mit Monatsfrist zum Monatsende gekündigt werden.

Im Übrigen sollte man mit Schwiegervater und dessen Portemonaie bzw. Rechtschutzversicherung den Weg zu einem Anwalt suchen. Vorher vielleicht Gedanken machen, um welche Beträge (Reichtümer) man sich ggf. eigentlich sreiten möchte und wie hoch die Prozesskosten dafür anfallen können http://www.prozesskostenrechner.de

Es stellt sich die Frage, welcher Schaden überhaupt entstanden ist und wer für diesen ggf. einzutreten hat, diesen zu vertreten hat (der Schwiegersohn?).

Zitat
Original von joerch
Ich bin bereit zu einem Rechtsstreit, man muss sich ja nicht alles bieten lassen???

Mal lieber nicht mit dem Schwiegervater in der Weihnachtszeit. ;)

Offline joerch

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Vertragsverlängerung aufgrund Fehler bei Versorgerwechsel
« Antwort #2 am: 21. Dezember 2010, 21:04:46 »
Zuerst einmal Danke für die Rückmeldung.

Solche Fälle kommen doch sicher öfter vor, gibt es da kein Standardverfahren?

Ich habe bei RWE gefragt (per Mail) welche Unterlagen dort vor liegen, um zu klären wer Schuld ist. Bisher leider keine Antwort.

Was mache ich, wenn ich auf diesem Wege nicht herausfinde, ob Flexstrom überhaupt versucht hat zu kündigen?

Muss Flexstrom mir den Schriftverkehr dazu mit RWE geben?

Ich muss ja was ind er Hand haben... bevor ich zum Anwalt gehe...

Sorry für die vielen Fragen, ic bin echt sauer auf die Versorger und deren \"Kundenservice\".

Gruß, Jörg

Offline RR-E-ft

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Vertragsverlängerung aufgrund Fehler bei Versorgerwechsel
« Antwort #3 am: 21. Dezember 2010, 21:06:37 »
Man könnte meinen, es wäre die Angelegenheit des Schwiegervaters und dieser habe sich darum zu kümmern.
Wer sagt denn, dass Schwiegervater immer noch einen Sondevertrag mit langer Kündigungsfrist hat und nicht etwa bereits mit Monatsfrist zum Monatsende neu kündigen kann, um sich zumindest ab 01.02.11 anderweitig beliefern zu lassen?
Die Kündigungsprozeduren der Lieferanten erfolgen wohl in elektronischer Form. Nicht anzunehmen, dass da ein E-Werk- Beamter sitzt und \"Genehmigt.\" oder \"Abgelehnt.\" auf Formulare stempelt.
Wie hoch soll denn der Schaden überhaupt sein, um den man ggf. jahrelang (möglicherweise durch alle Instanzen) prozessieren möchte?
Betreibt Schwiegervater eine private Stahlhütte mit Elektrohochöfen?

Offline bolli

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Vertragsverlängerung aufgrund Fehler bei Versorgerwechsel
« Antwort #4 am: 22. Dezember 2010, 07:24:12 »
Ich vermute aber mal eher, dass der Sondervertrag weiter besteht, da RWE bisher noch nicht mitgeteilt hat, dass der Vertrag gekündigt ist und um Zählerablesung zum 31.12.2010 gebeten hat. So ist\'s bei mir schon mehrfach bei Versorgerwechseln gewesen.

Ansonsten wird\'s wohl schwierig mit dem Nachweis, ob ggf. gekündigt ist und wer den Fehler gemacht hat. Ob sich da ein Rechtsweg lohnt, muss aber eher bezweifelt werden. Da stellt sich wohl eher die Frage, was für einen Sondervertrag insbesondere seit welcher Zeit hat man mit RWE und ist eine wirksame Preisanpassung vereinbart. Bei älteren verträgen ist dieses ja eher nicht der Fall.  ;)

Wenn nicht, kürzt man ggf. auf den Vertragsanfangpreis und spart sich sein Geld auf diese Weise.  ;)

Offline Cremer

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Vertragsverlängerung aufgrund Fehler bei Versorgerwechsel
« Antwort #5 am: 22. Dezember 2010, 10:18:29 »
@joerch,

welchen Tarif hat denn der Schwiegervater beim RWE gehabt?

Ist/war es ein Sondertarif?
MFG
Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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Vertragsverlängerung aufgrund Fehler bei Versorgerwechsel
« Antwort #6 am: 22. Dezember 2010, 10:40:03 »
In Anbetracht der langen Kündigungsfrist und der automatischen Verlängerun um jeweils ein Jahr muss es sich um einen Sondervertrag handeln, bei dem es für Preisänderungen nach Vertragsabschluss auf die wirksame Einbeziehung einer wirksamen Preisänderungsklausel ankommt.
Um welchen Sondertarif es sich dabei handelt, ist belanglos.

Ferner kommt es nicht darauf an, welchen Tarif man bei RWE einmal hatte, sondern welchen man jetzt hat. Und das wiederum  lässt sich ganz einfach bei RWE erfragen.

Offline joerch

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Vertragsverlängerung aufgrund Fehler bei Versorgerwechsel
« Antwort #7 am: 22. Dezember 2010, 14:14:05 »
Habe heute mit RWE gesprochen.

Nach wirklich langem Telefonat und hin und her hat sich von RWE jemand verplappert und damit eingestanden, dass RWE Schuld ist. Die haben an Flexstrom die falsche (eine viel zu lange) Vertragslaufzeit gemeldet, weshalb Flexstrom verständlicher Weise nicht mehr wollte.

Laut RWE geschah das versehentlich (und das gleich zweimal !?!)...

Zuerst wollte man mir sagen, dass ich nun Pech gehabt habe und erst im September 2011 aus dem Vertrag könne (bzw. mein Schwiegervater).

Da bin ich etwas ungemütlich geworden und habe angedeutet, dass ich das nicht einsehe und zu einem Rechtsstreit bereit bin.

Nachdem ich dann mit einem Vorgesetzten verbunden wurde, hat man die Schuld eingestanden und eine Lösung versprochen. Man akzeptiert die Kündigung und im schlimmsten Fall würde ich für den Januar in die Grundversorgung fallen, könne aber die Mehrkosten zurück verlangen.

Bin mal gespannt, man will sich noch seitens RWE mit Flexstrom in Verbindung setzen und versuchen, den Wechsel bis zum 31.12.2010 hin zu bekommen.

Danke für eure Hilfe, hoffe meine Rückmeldung ermutigt einige hier auch nicht zu schnell aufzugeben.

Offline RR-E-ft

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Vertragsverlängerung aufgrund Fehler bei Versorgerwechsel
« Antwort #8 am: 22. Dezember 2010, 14:36:46 »
Die Vorredner wollten zum Ausdruck bringen, dass Schwiegervater womöglich bei Fortbestand eines nicht wirksam gekündigten Sondervertrages ohne wirksam einbezogene oder unwirksame Preisänderungsklausel besser gefahren wäre, weil er dann bis zur Vertragsbeendigung durch RWE nur den bei Vertragsabschluss tatsächlich vereinbarten Preis für die Stromlieferungen der RWE schuldet und dieser maßgebliche Preis möglicherweise niedriger liegt, als der von Flexstrom angebotene Preis. Über den daraus resultierenden Schaden, bewirkt erst durch die  nun doch noch wirksame Vertragsbeendigung zum 31.12.10  könnte Schwiegervater dann mit Schwiegersohn vortrefflich streiten. Unter o.g. Annahmen fährt RWE durch die Akzeptanz der Kündigung deutlich besser, Schwiegervater entsprechend schlechter.

 

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