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Autor Thema: Stadtwerke bekommen kalte Füße  (Gelesen 16625 mal)

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Offline Heinrich

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Stadtwerke bekommen kalte Füße
« Antwort #15 am: 22. Dezember 2010, 10:31:36 »
Zitat
Original von PLUS
@Heinrich, man kann, so wie es die Stadtwerke auch machen.

Nehmen Sie die Rechnungen die den Zeitraum beinhalten und rechnen Sie den Anteil für diesen Verbrauchszeitraum heraus.
Mit anderen Worten, Sie meinen, den Verbrauch anhand von Gradzahltagen zu schätzen. Dürfte für einen Laien wohl mit Schwierigkeiten verbunden sein.

Ansonsten findet sich ggf. noch eine Möglichkeit anhand der Angaben der SW in ihrer Tabelle zum Vergleichsangebot. Da sind folgende prozentuale Verbrauchsanteile angegeben:

Zitat
Jan. 07 15,6%
Feb. 07 13,0%
Mrz. 07 12,9%
Apr. 07 8,6%
Mai. 07 4,4%
Jun. 07 3,0%
Jul. 07 2,2%
Aug. 07 1,9%
Sep. 07 4,2%
Okt. 07 7,7%
Nov. 07 11,1%
Dez. 07 15,4%

Für den Gesamtzeitraum 01.01.-31.12.2007 heißt das aber auch nur, dass 100 % anzusetzen sind. ;) Den tatsächlichen Verbrauch kenne ich damit immer noch nicht und könnte allerhöchstens unterstellen, dass dieser in etwa gleich hoch wie im Vorjahr ist. Wie gesagt: \"unterstellen\".

Offline RR-E-ft

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Stadtwerke bekommen kalte Füße
« Antwort #16 am: 22. Dezember 2010, 10:46:50 »
Die Frage, in welcher Höhe derzeit Ansprüche von der Verjährung zum 31.12.10 bedroht sind, bemisst sich jedoch anders (vgl. AG Gelnhausen, Urt. v. 10.12.10).

Offline Heinrich

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Stadtwerke bekommen kalte Füße
« Antwort #17 am: 22. Dezember 2010, 10:58:57 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Die Frage, in welcher Höhe derzeit Ansprüche von der Verjährung zum 31.12.10 bedroht sind, bemisst sich jedoch anders (vgl. AG Gelnhausen, Urt. v. 10.12.10).
Und WIE anders? (Keine Sorge, ich hab das Urteil gelesen.)

Offline PLUS

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Stadtwerke bekommen kalte Füße
« Antwort #18 am: 22. Dezember 2010, 11:04:12 »
Zitat
Original von Heinrich
Mit anderen Worten, Sie meinen, den Verbrauch anhand von Gradzahltagen zu schätzen. Dürfte für einen Laien wohl mit Schwierigkeiten verbunden sein.
Ja, das ist eine legale qualifizierte Schätzung, die auch immer bei Abgrenzungen (z.B. Preisänderungen), Verwendung findet, wenn keine Ablesung erfolgt. Wenn die Daten vorliegen ist das nicht schwierig. Hilfreich ist dabei eine Tabellenkalkulation. Notfalls geht das auch von Hand.

Vielleicht ist ja auch die VZ NRW behilflich. Gibt es keine Gaspreisinitiative in der Nähe, die behiflich ist. Für eine kleine Spende wird das von vielen BI gerne erledigt.
Zitat
Original von Heinrich
Für den Gesamtzeitraum 01.01.-31.12.2007 heißt das aber auch nur, dass 100 % anzusetzen sind. ;) Den tatsächlichen Verbrauch kenne ich damit immer noch nicht und könnte allerhöchstens unterstellen, dass dieser in etwa gleich hoch wie im Vorjahr ist. Wie gesagt: \"unterstellen\".
Nein nicht \"unterstellen\", sondern anhand der Gradzahltage berechnen (Qualifizierte anerkannte Schätzrechnung). So wie es die Stadtwerke auch machen!

Offline RR-E-ft

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Stadtwerke bekommen kalte Füße
« Antwort #19 am: 22. Dezember 2010, 11:16:50 »
Es wurde weiter oben aufgezeigt, wie man die einzelnen Jahresverbrauchsabrechnungen seinen Rückforderungen zu Grunde legt und wann diese so zu Grunde gelegten Ansprüche jeweils verjähren.

Rückfoderungsansprüche \"wegen Gaslieferungen\", die 2007 erfolgten, jedoch erst 2008 zur Abrechnung gestellt wurden, verjähren erst zum 31.12.11.

Natürlich geht es um Rückzahlungen wegen Überzahlungen. Gleichwohl kommt es auf die konkreten Jahresverbrauchsabrechnungen und die auf diese geleisteten Vorauszahlungen und weitere Zahlungen an.

Dafür bedarf es deshalb keiner Schätzungen, auch nicht mit Gradtagszahlen.

Offline Heinrich

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Stadtwerke bekommen kalte Füße
« Antwort #20 am: 22. Dezember 2010, 11:29:10 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Es wurde weiter oben aufgezeigt, wie man die einzelnen Jahresverbrauchsabrechnungen seinen Rückforderungen zu Grunde legt und wann diese so zu Grunde gelegten Ansprüche jeweils verjähren.

Rückfoderungsansprüche \"wegen Gaslieferungen\", die 2007 erfolgten, jedoch erst 2008 zur Abrechnung gestellt wurden, verjähren erst zum 31.12.11.

Natürlich geht es um Rückzahlungen wegen Überzahlungen. Gleichwohl kommt es auf die konkreten Jahresverbrauchsabrechnungen und die auf diese geleisteten Vorauszahlungen und weitere Zahlungen an.

Dafür bedarf es deshalb keiner Schätzungen, auch nicht mit Gradtagszahlen.

Das ist mir auch klar. Es ging mir jedoch hier beim Zeitraum 1-12.2007 nicht um das Thema Verjährung, sondern um die Möglichkeit, das Vergleichsangebot der SW mit meinen auf den gleichen Zeitraum entfallenden Ansprüchen zu vergleichen.

Offline PLUS

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Stadtwerke bekommen kalte Füße
« Antwort #21 am: 22. Dezember 2010, 11:38:01 »
Zitat
Dafür bedarf es deshalb keiner Schätzungen, auch nicht mit Gradtagszahlen.

Ich habe das so verstanden, dass ein Vergleichsangebot für den Zeitraum 1.1.-31.12.2007 von den Stadtwerken vorliegt aber eben keine entsprechende Jahresrechnung exakt für diesen Zeitraum.  

... und Heinrich sucht jetzt nach einer Vergleichsgrundlage.

Offline Faultier

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Stadtwerke bekommen kalte Füße
« Antwort #22 am: 22. Dezember 2010, 11:45:13 »
Es ist wieder da, verbunden mit der Ankündigung, dass es morgen geschlossen wird.

Offline bolli

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Stadtwerke bekommen kalte Füße
« Antwort #23 am: 22. Dezember 2010, 13:14:08 »
Zitat
Original von Heinrich
Das ist mir auch klar. Es ging mir jedoch hier beim Zeitraum 1-12.2007 nicht um das Thema Verjährung, sondern um die Möglichkeit, das  ;)Vergleichsangebot der SW mit meinen auf den gleichen Zeitraum entfallenden Ansprüchen zu vergleichen.
Ich versuch\'s nochmal nett und freundlich.  ;)

Wenn Sie Ihre Rückforderungen berechnen wollen, müssen Sie Ihre Verbräuche und die daraus resultierenden Ansprüche des Versorgers in einem Abrechnungszeitraum Ihren Abschlagszahlungen in diesem Zeitraum gegenüberstellen. Erst zum Abrechnungszeitraum werden Abschläge und Ansprüche wegen Gasverbrauch zusammengeführt.
Sie haben am 31.12.2007 keine Ansprüche für den Zeitraum von 04.2007 bis 12.2007 gehabt, da diese Verbräuche erst in der Rechnung 2008 auftauchten und somit erst dort zu einer Forderung werden, der die Abschläge in diesem Zeitraum entgegen gesetzt werden.

Aber wem erzähl ich das. Sie wissen das sicher. Wenn dem aber so ist, so wissen Sie sicher auch, dass das Vergleichsangebot der SW niemals Ihren Forderungen entsprechen wird (nach dem, was Sie bisher hier so ausgerechnet haben, wohl SEHR weit davon entfernt ist  ;) ). Warum also wollen Sie sich die Mühe machen, einen theoretischen Vergleich von Zahlen vorzunehmen ?

Offline Heinrich

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Stadtwerke bekommen kalte Füße
« Antwort #24 am: 22. Dezember 2010, 15:31:51 »
Zitat
Original von PLUS
Ich habe das so verstanden, dass ein Vergleichsangebot für den Zeitraum 1.1.-31.12.2007 von den Stadtwerken vorliegt aber eben keine entsprechende Jahresrechnung exakt für diesen Zeitraum.  

... und Heinrich sucht jetzt nach einer Vergleichsgrundlage.

Danke! Exakt so habe ich das gemeint. :)

Offline RR-E-ft

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Stadtwerke bekommen kalte Füße
« Antwort #25 am: 23. Dezember 2010, 01:06:26 »
So mag es gemeint gewesen sein.
Den Stadtwerken wurde jedoch wohl vorgeworfen, diese würden die Berechnung der Rückforderungsansprüche und damit deren gerichtliche Geltendmachung (Bezifferbarkeit) verhindern, weil sie entsprechende Daten nicht rausrücken würden.
Und gerade dies ist nicht der Fall.
Die Stadtwerke sind - ebensowenig wie jeder andere -  dazu verpflichtet, an der eigenen bzw. gegen einen selbst gerichteten Exekution mitzuwirken.

 

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