Original von Heinrich
Das ist mir auch klar. Es ging mir jedoch hier beim Zeitraum 1-12.2007 nicht um das Thema Verjährung, sondern um die Möglichkeit, das ;)Vergleichsangebot der SW mit meinen auf den gleichen Zeitraum entfallenden Ansprüchen zu vergleichen.
Ich versuch\'s nochmal nett und freundlich.
Wenn Sie Ihre
Rückforderungen berechnen wollen, müssen Sie Ihre Verbräuche und die daraus resultierenden Ansprüche des Versorgers
in einem Abrechnungszeitraum Ihren Abschlagszahlungen in diesem Zeitraum gegenüberstellen. Erst zum Abrechnungszeitraum werden Abschläge und Ansprüche wegen Gasverbrauch zusammengeführt.
Sie haben am 31.12.2007 keine
Ansprüche für den Zeitraum von 04.2007 bis 12.2007 gehabt, da diese Verbräuche erst in der Rechnung 2008 auftauchten und somit erst dort zu einer
Forderung werden, der die Abschläge in diesem Zeitraum entgegen gesetzt werden.
Aber wem erzähl ich das. Sie wissen das sicher. Wenn dem aber so ist, so wissen Sie sicher auch, dass das Vergleichsangebot der SW niemals Ihren Forderungen entsprechen wird (nach dem, was Sie bisher hier so ausgerechnet haben, wohl SEHR weit davon entfernt ist
). Warum also wollen Sie sich die Mühe machen, einen theoretischen Vergleich von Zahlen vorzunehmen ?