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Autor Thema: Kündigung Sondervereinbarung Gas wg. Umzug  (Gelesen 3506 mal)

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Offline SteGro

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Kündigung Sondervereinbarung Gas wg. Umzug
« am: 28. September 2010, 18:18:52 »
Hallo,

erstmal vorab:

Ich ziehe Ende Oktober um und will meine 11 Jahre alte Gas-Sondervereinbarung zu diesem Termin kündigen.
Seit ca. 5 Jahren widerspreche ich den Preiserhöhungen
und habe meine Abschlagszahlungen auf dem Niveau \"eingefroren\".
Ich bestreite meinem Gasversorger auch das Recht, die Preise einseitig zu erhöhen.

Jetzt zur Problemstellung:

Gemäß Vertragsbestätigung gelten \"abweichend von den Bestimmungen der AVBGasV...eine Kündigungsfrist von zwei Monaten vor Ablauf des Abrechnungsjahres.\"
Gemäß GasGVV §20 (1) gelten bei Umzug zwei Wochen zum Monatsende.  

Kann ich mich nun zur Kündigung auf die GasGVV berufen, wenn ich andererseits als Sonderkunde die Gültigkeit der GasGVV für den Sondervertrag bestreite?

Muss ich bei der Formulierung der Kündigung etwas beachten, um mir nicht \"selbst ins Knie zu schießen\"?

Danke schonmal im voraus.

Gruß,

SteGro

Offline Cremer

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Kündigung Sondervereinbarung Gas wg. Umzug
« Antwort #1 am: 28. September 2010, 21:26:13 »
@SteGro,

wenn nicht GasGVV § 20 Abs 1
dann nach AVBGasV § 32 Abs. 3

sagt:
jeweils zweiwöchige Frist zum Monatsende
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline bjo

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Kündigung Sondervereinbarung Gas wg. Umzug
« Antwort #2 am: 28. September 2010, 21:29:19 »
Zitat
Original von SteGro

Muss ich bei der Formulierung der Kündigung etwas beachten, um mir nicht \"selbst ins Knie zu schießen\"?

SteGro

Du erwähnst nciht ob der Anbieter auch am neuen Ort verfügbar ist!?
- wenn ja Umzugsservice nutzen und weiter wiedersprechen
- wenn nein kündigen per Verivox, sprich durch den neuen Anbieter mit Wunschtermin!
=> fertig
Da läuft das mitlerweile per Datensatz ohne Nachfrage

ich hab´s mit RWe auch so gemacht :-)

Offline bolli

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Kündigung Sondervereinbarung Gas wg. Umzug
« Antwort #3 am: 29. September 2010, 08:09:26 »
Zitat
Original von Cremer
@SteGro,

wenn nicht GasGVV § 20 Abs 1
dann nach AVBGasV § 32 Abs. 3

sagt:
jeweils zweiwöchige Frist zum Monatsende
@cremer
Das ist nicht die Frage. SteGro\'s Frage lautet, ob er sich auf die Kündigungsfrist gem. AVBGasV bzw. GasGVV beziehen kann, wenn er auf der anderen Seite die Wirksamkeit dieser VO in seinem Vertragsverhältnis bestreitet.

Ich halte die Frage tatsächlich für berechtigt. Die Frage ist, ob die VO denn tatsächlich nicht wirksam n den Vertrag einbezogen wurde (also dass sie nicht vor Vertragsschluss ausgehändigt wurde). Wenn dem so ist, würde ich mal nicht von deren Wirksamkeit ausgehen.

Gleichwohl gibt es auch in einem Sondervertrag die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung. Und einer der Gründe ist meines Wissens, dass der alte Versorger am neuen Wohnort nicht mehr liefern kann (will).
Wenn doch, bleibt nur bjo\'s Hinweis mit dem Umzugsservice und ggf. ordentliche Kündigung.

Offline SteGro

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Kündigung Sondervereinbarung Gas wg. Umzug
« Antwort #4 am: 29. September 2010, 10:27:13 »
Hallo und danke erstmal für die Antworten bisher.

Als Ergänzung vielleicht noch folgende Info:

Ich ziehe als Eigentümer aus einem selbstbewohnten EFH
in eine Mietwohnung in einem MFH.
Auf den Gaslieferanten dort habe ich dann keinen Einfluss mehr.

Gruß,

SteGro

 

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