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Autor Thema: Energiebezug nach (Änderungs-) Kündigung eines Sondervertrages  (Gelesen 8948 mal)

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Offline RR-E-ft

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Energiebezug nach (Änderungs-) Kündigung eines Sondervertrages
« Antwort #15 am: 22. September 2010, 11:40:40 »
Wenn betroffene Kunden massenhaft zu günstigeren Anbietern wechseln, dann verschieben sich doch dadurch gerade die Marktanteile der verschiedenen Anbieter und die bisherige Maktmacht der etablierten Versorger wird gebrochen.

Schlussendlich können die Kunden durch die laufende Wahrnehmung immer stärker zur Verfügung stehender Wettbewerbsangebote die Marktpreise selbst beeinflussen, insbesondere hochpreisige Anbieter aus dem Markt drängen.

Wenn ein anderer Lieferant das selbe Produkt qualitiativ gleichwertig zu einem günstigeren Preis anbietet, was oftmals schon der Fall ist, dann gibt es kein Argument dafür, nicht zu diesem günstigeren Anbieter zu wechseln.

Der weiterhin hochpreisige Anbieter, der sich den geänderten Marktverhältnissen nicht anpasst, trägt den aus dem Kundenverlust resultierenden Nachteil. Spätestens, wenn alle Kunden zu einem anderen Lieferanten gewechselt sind, wird er wohl vom Markt verschwinden und niemand muss sich mehr über dessen hohe Preise aufregen, allenfalls die Aktionäre und Gesellschafter, die den entsprechenden Geschäftseinbruch zu beklagen haben. Das ist Marktwirtschaft.

Wenn träge Kunden beim bisherigen ungeliebten Anbieter verharren und nur still meckern, wird sich an den Marktanteilen, der Marktmacht und der Preispolitik eher nichts ändern.

Die Kunden entscheiden grundsätzlich selbst darüber, welcher Lieferant morgen noch am Markt ist. Diese Entscheidung wird darüber getroffen, wem sie für die benötigte Leistung Energielieferung heute welchen Preis zahlen.

Ein derart aktives Gestalten durch die Wahrnehmung der eigenen Marktrolle hat nichts mit \"Einknicken\" zu tun.
Im Gegenteil ist es die effektivste Möglichkeit, sich gegen Abzocker zur Wehr zu setzen.

Also raus aus der zunehmend selbst gewählten Opferrolle!

Wenn der bisherige Lieferant einen Sondervertrag ordnungsgemäß kündigt und man zudem mit dessen angebotene Preisen nicht einverstanden ist, dann ist es doch bar jeder rationalen Vernunft, nicht zu einem anderen Lieferanten zu wechseln, der die selbe Leistung qualitativ gleichwertig zu günstigeren Preisen anbietet.

Mal im Ernst:

Bei einem Lieferantenwechsel kommt weiterhin immer der gleiche Strom oder das gleiche Gas aus der Leitung, egal ob man Ökostrom oder Biogas bestellt und vereinbart hat. Aus der Leitung kommt nun einmal immer nur das, was auch drinnen steckt.

Mag sein, dass einige der Auffasung sind, die Revolution hätte nicht zur Republikgründung führen dürfen, weil es das Ziel war, den Absolutismus weiter zu bekämpfen. Verstehen muss man das nicht.

Im übertragenen Sinne bedeuetet das:

Wer statt bisheriger Monopolpreise günstigere Wettbewerbspreise will, muss den Wettbewerb auch nutzen, an diesem als Kunde aktiv teilnehmen. Man darf nicht faul auf dem Sofa sitzen und darüber wehklagen, der bisherige Monopolist verlange ja immer noch seine überhöhten Monopolpreise.

Wer seine traditionellen Ketten endlich los ist, muss die gewonnene Freiheit nutzen und sich in dieser behaupten. Auch das ist unzweifelhaft ein beschwerlich Ding, weil es den einzelnen vor neue Herausforderungen stellt. Menschen, die vor 20 Jahren beim Ende der DaDaeR dabei waren, können das möglicherweise eher nachvollziehen. Zeiten ändern sich, manchmal sogar rasant, und dann muss man sich so gut es eben geht auf die neuen Gegebenheiten einstellen.

Offline bolli

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Energiebezug nach (Änderungs-) Kündigung eines Sondervertrages
« Antwort #16 am: 22. September 2010, 13:35:05 »
Zitat
Original von Maharik
Es geht finde ich nicht nur um Geld, sondern auch um eine Auseinandersetzung mit der noch immer bestehenden \'Markmacht\' z.B. von regionalen Versorgern wie den Stadtwerken etc.
Aus meiner Sicht sind weniger die regionalen Stadtwerke das Problem (so sie denn tatsächlich \"eigenständig\" sind) sondern viel mehr die Großen Energieversorger, die in vielen dieser Stadtwerke \"die Finger drin\" haben (Beteiligungen direkter oder indirekter Art). Hier werden dann oft auch Zulieferwege über genau diese Großversorger mit entsprechend hohen Preisen vereinbart, so das die Begründungskette auch einigermaßen stimmt.

Einige Beispiele unabhängiger Stadtwerke, die die Energie zu einem guten Teil auch fair auf dem Spotmarkt günstig einkaufen und dieses an den Verbraucher weitergeben, zeigt, dass es auch anders geht.

Offline RuRo

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Energiebezug nach (Änderungs-) Kündigung eines Sondervertrages
« Antwort #17 am: 22. September 2010, 13:52:41 »
Der KLAUS bringt\'s (leider) immer noch auf den Punkt (ab 2:20)

hier: Energieriesen
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline RR-E-ft

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Offline RuRo

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