Hallo,
man möchte weg von der Fristenmonatsregelung, hin zu dynamischeren Prozessen. Wer am 25.07.2010 einen Liefervertrag geschlossen hat, und am 01.08.2010 erst zur Netznutzung durch seinen neuen Lieferanten angemeldet wird, erhält erst am 01.10.2010 Strom vom neuen Anbieter. Dieser Vorgang ist dem Gesetzgeber/Regulierer und auch den Lieferanten zu lang. Daher kann es sein, dass man den Fristenmonat streicht, und pauschal sagt, ab dem Eingang der Netznutzungsanmeldung muss nach 3 oder 4 Wochen der neue Lieferant liefern.
Gruß
NN