Original von Pedro
Da sind ja einige Versorger schon etwas weiter. Zum Beispiel die Gas- und Wasserwerke Grevenbroich GmbH.
Zitat aus den ab 1. 10 10 geltenden Geschäftsbedingungen:
Die wesentlichen Anderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
...
Die Bindung der Gaspreise an die Heizölpreisentwicklung entfällt .
Na ja, die Kopplung an den Ölpreis dürfte seit den BGH-Urteilen vom März diesen Jahres im Endkundenverhältnis ja auch weitestgehend von Tisch sein. Daher die AGB-Änderung, die man nun auch als \"Türöffner\" für neue Verträge nutzen möchte. Bekanntes Muster.
Original von Pedro
Diese Entwicklung wird hier als Grund für eine Gaspreissenkung genannt, zumindest für die Kundengruppe, die gleichzeitig die neuen AGB anerkennt. :evil:
Andere Versorger begründen die zum 1.10.10 angekündigte Preiserhöhung eben mit der Ölpreisbindung.
Letzteres wird aber meist im Zusammenhang mit den Zulieferverträgen begründet, die ja aus Versorgungssicherheitsgründen eine längere Laufzeit haben (angeblich) und daher nicht auf die Spotmarktpreise reagieren können.
Komischerweise gilt diese Begründung aber immer nur in die eine Richtung. Wenn nämlich die Spotmarktpreise anziehen, werden auch DIREKT (natürlich zur nächsten Heizperiode) die Gaspreise angepasst, was bei Langfristverträgen, die ggf. früher zu tieferen Preisen abgeschlossen wurden, nicht nötig wäre. Ich kenne dafür nur einen Begriff, den meine Oma (allerdings in anderem Zusammenhang) immer verwendet hat:
\"Alles Lug und Betrug.\"