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Autor Thema: Drohung Versorgungseinstellung  (Gelesen 6589 mal)

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Offline henk0011

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Drohung Versorgungseinstellung
« am: 06. Juli 2010, 15:34:38 »
Hallo liebe Mitstreiter,

ich habe eine Mahnung von der DEW trotz Unbilligkeitsrüge über die gekürzten Beträge bekommen mit der Drohung der Versorgungseinstellung falls ich nicht bis zum ... bezahle. Meine Frage ist: Kann der Grundversorger den Strom sperren auch wenn ich ab 1. Juli von einem neuen Versorger beliefert werde. Die schreiben \"Sollten Sie innerhalb unseres Versorgungsgebiet weiterhin Energie beziehen...\" was ja der Fall ist, nur ist es ein neuer Versorger, der Vertrag mit der DEW ist gekündigt.

Offline RR-E-ft

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Drohung Versorgungseinstellung
« Antwort #1 am: 06. Juli 2010, 17:31:36 »
Wenn zum 01.07. der Versorgerwechsel vollzogen wurde, kann nicht gesperrt werden. Es kann auch sonst nicht gesperrt werden, wenn nur Beträge aus strittigen einseitigen Preisänderungen offen stehen.

Möglicherweise hat man sich so verdruckst ausgedrückt, um zu suggerieren, man habe ein Druckmittel und sei deshalb nicht darauf angewiesen, strittige Beträge gerichtlich zu verfolgen.

Offline henk0011

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Drohung Versorgungseinstellung
« Antwort #2 am: 07. Juli 2010, 09:44:49 »
Ja, das dachte ich mir. Nur das Landeskartellamt meinte, die könnten das weil sie der Netzbetreiber sind. Aber die haben wohl auch nicht den richtigen Durchblick.  Hab es schon an einen Anwalt weitergegeben zwecks Unterlassungserklärung.

Danke erstmal.

Offline bolli

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Drohung Versorgungseinstellung
« Antwort #3 am: 08. Juli 2010, 08:24:01 »
Zitat
Original von henk0011
Ja, das dachte ich mir. Nur das Landeskartellamt meinte, die könnten das weil sie der Netzbetreiber sind.
Mal abgesehen davon, dass Versorger und Netzbetreiber in der Regel zwei unterschiedliche Firmen sind (die aber zu einer gemeinsamen Gruppe gehören können), wird hier möglicherweise das Wörtchen \"kann\" falsch verstanden.
Können im Sinne von \"Zugriff auf den Netzzugang haben\" ist nicht gleichbedeutend mit \"Sperren dürfen\".
Letzteres ist aber das eigentlich interessante, da nur dieses von Bestand ist, falls sich der Kunde wehrt.
Da eine einmal durchgeführte Sperre aber nur mit Aufwand wieder aufzuheben ist, empfiehlt es sich tatsächlich, frühzeitig einen Anwalt einzuschalten und bei Gericht entsprechende Maßnahmen zu veranlassen, damit die Sperre erst gar nicht durchgeführt wird.

Insofern war Ihr Weg genau der Richtige.

 

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