Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Musterbrief vom 15.7.2005  (Gelesen 8641 mal)

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Offline Gasfix

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Musterbrief vom 15.7.2005
« am: 27. August 2005, 17:46:42 »
Hallo ,

sehe ich das richtig , daß der Musterbrief vom 15.7.2005 der Neueste ist  und jetzt verwendet werden sollte , für die erneute Gaspreiserhöhung vom 1.8.2005 ?

Grüße

Gasfix

Offline RR-E-ft

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Musterbrief vom 15.7.2005
« Antwort #1 am: 27. August 2005, 18:47:11 »
@Gasfix,

die Versorger passen die Preise zu unterschiedlichen Terminen an.

Da kann es nicht für jeden Versorger und jeden Termin einen gesonderten Musterbrief geben:

vom 15.07.2005 für Bocholt,
vom 30.08. für Dresden,
vom 15.08. für Hamburg......

Bis es einenen anderen Musterbrief gibt, ist dieser eben aktuell.
Vielleicht war es wenig hilfreich, diesen mit einem Datum zu versehen.

Stimmt.


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Gasfix

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Musterbrief vom 15.7.2005
« Antwort #2 am: 28. August 2005, 10:03:01 »
Sehr geehrter Herr Fricke ,

Ihre Antwort verstehe ich leider nicht !

Ich habe auf den Seiten vom Bund der Energieversorger obengenannten Musterbrief gefunden und möchte nur wissen , ob ich den statt des letzten verwenden soll ? Ob es halt der Neueste ist , also ob der jetzt \" besser \"
( mit den neuesten Erkenntnissen der Rechtssprechung ) ist  ?
Denn der vom 17 Juli 2005  ( entschuldigung ich habe mich oben mit 15 ! 7.2005 vertippt ) hat einen etwas abweichenden Inhalt mit anderen Urteilsbezügen als der , den ich noch im April verwendet habe .

Es kann ja sein , daß es noch einen neueren Musterbrief vom BdE ( entsprechend der sich entwickelnden Rechtssprechung ) gibt , den ich aber vielleicht noch nicht gefunden habe .

Ich habe mit meiner Anfrage nicht implizieren wollen , daß für jeden Versorger und für jeden neuen Termin ein neuer Musterbrief  da zu sein hat !!!

Ich  hoffe , daß ich mich jetzt verständlicher ausgedrückt habe .


Gruß

Gasfix

Offline Cremer

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Musterbrief vom 15.7.2005
« Antwort #3 am: 28. August 2005, 18:28:54 »
@Gasfix,

ist momentan der Aktuellste, nehmen Sie diesen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Gasfix

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Musterbrief vom 15.7.2005
« Antwort #4 am: 28. August 2005, 18:59:43 »
Vielen Dank Herr Cremer !

Offline RR-E-ft

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Musterbrief vom 15.7.2005
« Antwort #5 am: 29. August 2005, 12:43:07 »
@Gasfix

Mit

\"Stimmt.\"

wollte ich Ihre Frage eindeutig beantwortet haben.

Tut mir leid, wenn das nicht eindeutig war.

Vgl. auch hier im Forum, u.a. folgenden Beitrag:

Neuer Musterbrief


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline RenateP

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Musterbrief vom 15.7.2005
« Antwort #6 am: 31. August 2005, 00:54:50 »
Hallo und guten Abend,

ich habe jetzt erst (30.08.)  die Homepage und das Forum entdeckt. Über die Erhöhung in 2004 hatte ich mich zwar geärgert, war jedoch noch zu träge. Aber nun ist Schluss und ich will mich gegen die EWE wehren. Den Musterbrief vom 17.07. hab ich bereits ausgedruckt, aber...

Unter dem Link \"gaspreise-runter.de\" bzw. Gaspreise kürzen: Aber richtig!!!... las ich, dass ich die Einzugsermächtigung widerrufen und selbst überweisen muss.  Im Musterschreiben wird davon ausgegangen, dass die Einzugsermächtigung bleibt.  Was ist richtig? Kann ich den 2-prozentigen Zuschlag auch durch eine entsprechende Anpassung des Abschlages per Einzug vornehmen? :?

Ich bitte um Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen

RenateP[/b]

Offline Cremer

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Musterbrief vom 15.7.2005
« Antwort #7 am: 31. August 2005, 12:08:11 »
@RenateP

bitte lesen Sie mal die Threads aus den letzten Wochen da ist viel dazu gesagt worden

nur in Kürze:
Sie können noch Widerspruch gegen Erhöhung nach dem Sep.2004 einlegen.
Mit alten Preisen (ohne 2% Aufschlag) neue Abschläge berechnen, Einzugsermächtigung auf diesen Betrag begrenzen (nicht zurückziehen)
Sollte das EVU nicht einverstanden sein und Ihnen die Einzugsermächtigung komplett zurückgeben, dann per Dauerauftrag (online) Abschlag leisten.

Wichtig:
Am Ende des Abrechnungszeitraumes >>>>muss<<< eine Nachzahlung vorhanden sein. Der Versorger zahlt Ihnen freiwillig kein Guthaben, welches Sie auf alter Preisbasis errechnet haben, zurück!!
Ggf. legtzten Abschlag radikal kürzen und eine Hochrechnung machen (11zu12-Abschläge) dann wissen Sie, was Sie nach >>>Ihrer<<<< Berechnung nachzahlen müssen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline BSEshop

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Musterbrief vom 15.7.2005
« Antwort #8 am: 31. August 2005, 15:53:17 »
Zitat von: \"Cremer\"
@RenateP
Wichtig:
Am Ende des Abrechnungszeitraumes >>>>muss<<< eine Nachzahlung vorhanden sein. Der Versorger zahlt Ihnen freiwillig kein Guthaben, welches Sie auf alter Preisbasis errechnet haben, zurück!!
Ggf. legtzten Abschlag radikal kürzen und eine Hochrechnung machen (11zu12-Abschläge) dann wissen Sie, was Sie nach >>>Ihrer<<<< Berechnung nachzahlen müssen.


Und wie soll ich vorgehen, wenn ich per Musterbrief im Oktober letzten Jahres Widerspruch einlegte, die Abschlagszahlungen nun aber - v.a. auch weil der Gaslieferant (primagas) den Abrechnungszeitraum verlängert hat - zu einer Überzahlung und dadurch zu einem Guthaben (meine Rechnung, alte Preisbasis) führten?

Soll ich einige der Abbuchungen vollumfänglich widerrufen, könnte bis zum 15. November (6 Wochen nach Quartalsende) alle Abbuchungen des III. Quartals (Jul-Aug-Sep) widerrufen. Leider aber nicht mehr die aus Quartal II.

Hier liegt meiner Meinung nach ein weiter Beschiss der primagas vor:

1. haben die den Abrechnungszeitraum von 1.4.04 statt bis 1.04.05 um 2 Monate bis zum 31.05.05 verlängert.
2. haben die die entsprechende Abschlußrechnung erst zum 16.08.2005 erstellt.

Erst jetzt konnte ich feststellen, dass diese Cheater meine Einsprüche gegen die Preiserhöhung ignorierten. Und wie gesagt, kann ich die Abbuchungen des 2.ten Quartals nicht mehr zurückfordern, da die durch die späte Versendung der Rechnung (31.05.2005 bis 16.08.05) mir 2,5 Monate meiner Möglichkeiten -systematisch und zielorientiert, Vorsatz? - beraubt haben.

Den Einwand auf Unbilligkeit haben die zurückgewiesen, ich solle meinen Einwand im Rahmen eines Rückforderungsprozesses geltend machen.

Was kann ich tun?

aha

Offline RR-E-ft

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Musterbrief vom 15.7.2005
« Antwort #9 am: 31. August 2005, 16:01:22 »
@BSEshop


Sind Sie sicher, dass Sie Erdgaskunde sind und aus dem Leitungsnetz Gas beziehen?

Darum geht es hier.

Ggf. zur Flüssiggasbörse wechseln.


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline BSEshop

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Musterbrief vom 15.7.2005
« Antwort #10 am: 31. August 2005, 16:18:46 »
Zitat von: \"RR-E-ft\"
@BSEshop


Sind Sie sicher, dass Sie Erdgaskunde sind und aus dem Leitungsnetz Gas beziehen?

Darum geht es hier.

Ggf. zur Flüssiggasbörse wechseln.


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt



Sorry, Sie haben Recht. Ich habe nur Flüssiggas.

Aber gelten da nicht die gleichen Regeln?

Habe Tank und Liefervertrag mit einer Firma. Macht das einen Unterschied, ob die das Gas, wann immer sie Lust haben, in deren Tank pumpen oder ob ich das Gas via Pipeline erhalte?

aha

Offline RR-E-ft

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Musterbrief vom 15.7.2005
« Antwort #11 am: 31. August 2005, 16:23:10 »
@BSEshop

Wechseln Sie in das andere Forum.
Dort werden Sie Hilfe finden.

Für Sie gelten die Bestimmungen des EnWG nicht.

Der Bund der Energieverbraucher hat jedoch gerade im Bereich Flüssiggas und Preisanpassungsklauseln viele Urteile für Verbraucher erstritten.


Gehen Sie über www.energieverbraucher.de auf die entsprechenden Seiten.


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline RenateP

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Musterbrief vom 15.7.2005
« Antwort #12 am: 01. September 2005, 02:01:24 »
Zitat von: \"Cremer\"
@RenateP

bitte lesen Sie mal die Threads aus den letzten Wochen da ist viel dazu gesagt worden

nur in Kürze:
Sie können noch Widerspruch gegen Erhöhung nach dem Sep.2004 einlegen.
Mit alten Preisen (ohne 2% Aufschlag) neue Abschläge berechnen, Einzugsermächtigung auf diesen Betrag begrenzen (nicht zurückziehen)
Sollte das EVU nicht einverstanden sein und Ihnen die Einzugsermächtigung komplett zurückgeben, dann per Dauerauftrag (online) Abschlag leisten.

Wichtig:
Am Ende des Abrechnungszeitraumes >>>>muss<<< eine Nachzahlung vorhanden sein. Der Versorger zahlt Ihnen freiwillig kein Guthaben, welches Sie auf alter Preisbasis errechnet haben, zurück!!
Ggf. legtzten Abschlag radikal kürzen und eine Hochrechnung machen (11zu12-Abschläge) dann wissen Sie, was Sie nach >>>Ihrer<<<< Berechnung nachzahlen müssen.


@Cremer

Hallo Herr Cremer,

vielen Dank, jetzt sehe ich klarer und verstehe auch so manchen Thread.

Ein Problem habe ich noch mit der Höhe der angemessenen Abschläge, denn in diese Wohnung (Altbau) zog ich erst im Juli 2004 ein. Um hohe Nachzahlungen zu vermeiden vereinbarte ich einen Abschlag, der eigentlich über dem lag, was die EWE für angemessen hielt. Aber auch der Betrag reichte insgesamt aufgrund der Erhöhung zum 01.09.2004 nicht aus. Die EWE hatte im Februar 2005 abgerechnet. Beim Strom bekam ich 25,46 € zurück und musste beim Gas 3,00 € nachzahlen. Ohne Erhöhung des Gaspreises hätte ich aufgrund meiner Berechnung ca. 60,00 € Guthaben gehabt.

Meine Frage ist nun, wie ich den Jahresverbrauch schätzen kann. Reicht es vorerst aus, den Verbrauch laut Abrechnung durch die Anzahl der Verbrauchstag zu dividieren, um den Wert dann mit 365 zu multiplizieren? Muss ich meine Berechnung der EWE schiftlich mitteilen oder reicht es aus, wenn ich die Abschläge im Service-Büro entsprechend ändern lasse?

Im Übrigen verbreite ich das Musterschreiben weiter und die Reaktionen sind sehr positiv.   :D

Ich habe unter Veranstaltungen drei Termine zu Informationsverantaltungen in der näheren Umgebung gepostet.  Oder wäre es besser gewesen, sie hier mit einem neuen Titel einzutragen?

Mit freundlichen Grüßen aus Jever

RenateP

Offline Cremer

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Musterbrief vom 15.7.2005
« Antwort #13 am: 01. September 2005, 08:18:58 »
@RenateP

Da Sie im Juli eingezogen sind, könnte man den Verbrauch von 6/12 (Juli-Dezember)auf 12/12 hochrechnen.

Allein die Tatsache, dass die Erhöhung ca. 60 € im halben Jahr ausmacht, können Sie erkennen, dass sich lohnt Widerspruch einzulegen.

Stellen Sie fest (Zähler), welchen Verbrauch Sie momentan insgesamt haben (14 Monate). Mit der Abrechnung Februar 2005(Stichtag der Ablesung 31.1.05??), Beginn des Verbrauchs 1.7.04, Stichtag 1.9.05  können Sie hochrechnen wo der Verbrauch zur nächsten Abrechnung im Februar legen wird. Dann brauchen Sie nur den monatlichen Betrag errechnen. Ich hatte auch irgendwo im Thread die prozentualen Beträge pro Monat von unseren SW KH einmal eingestellt.  Bei E.ON gab es auch die Tagesgradzahlentabelle für 2004. Dies wäre ebenso ein Maß des Verbrauchs.

Sie müssen dann die Abschläge auf den Betrag Ihres errechneten Abschlages einkürzen und der EWE die neue Abschlagshöhe mitteilen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Cremer

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Musterbrief vom 15.7.2005
« Antwort #14 am: 01. September 2005, 11:45:54 »
Hallo RenateP

Ergänzend zu meiner Antwort zuvor:

Hier der Link zu meinem Beitrag vom 19. Juli 2005 (Runterscrollen) bezgl. der monatlichen Werte bzw. Gewichtung

Zahlung zukünftige Abschlagszahlung ???
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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