Bei richtig ausgelegten Heizungsanlagen, in denen an allen Heizkörpern Thermostatventile sitzen, oder bei Fußbodenheizkreisen mit jeweils eigenem Mischkreis, ist ein hydraulischer Abgleich, der für einen gelichmäßigen Durchfluss bei überall voll geöffneten Verntilen sorgen soll, völlig überflüssig.
Die Situation völlig geöffneter Thermostatventile tritt eigentlich nie ein.
Ausnahme sind natürlich krasse Nutzungsfehler:
Wenn in einem Mehrfamilienhaus eine Partei meint, die Ventile alle auf 5 stellen und die Raumtemperatur durch flexibles handhaben der Fensterstellung regulieren zu müssen, dann kann sich bei hydraulisch nicht abgeglichener Heizanlage ein Fröstel-Problem (und auch Kostenproblem über den 30%-Umlageanteil) für andere Parteien ergeben.
Daher sollte man in Mehrfamilienhäusern und anderen größeren Objekten durchaus einen hydraulischen Abgleich durchführen.
In Einfamilienhäusern oder bei Zweifamilienhäusern, wo man sich einig ist, dass man eben nicht die Ventile auf 5 stellt und gleichzeitig bei Frost die Fenster öffnet, ist das schlicht überflüssig. Wenn nur Fußboden-Mischkreise dranhängen auch, da jeder Mischkreis automatisch drosselt und nie längere Zeit voll öffnet.
Und wenn doch, weil man z.B. aus dem Urlaub kommt und das haus ausgekühlt ist, muss man halt warten, bis die Räume der Reihe nach warm werden. Die Reihenfolge kann man ja beeinflussen, indem man die Thermostate in der richtigen Reihenfolge aufdreht.
Anders sieht es wieder bei Innentemperaturfühler-Anlagen mit Führungsraum aus. Da muss auch ein hydraulischer Abgleich gemacht werden, wenn die Anlage richtig regeln können soll.
Fazit: Ein hydraulischer Abgleich ist je nach Objekt mal technisch nötig, mal friedensstiftend, mal überflüssig.
ciao,
sh