@Moin
Ein guter Anfang und eine Ermutigung für viele Gemeinden, ebenso zu verfahren. Das stärkt auch den Bürgersinn und den Zusammenhalt in der örtlichen Gemeinschaft.
Indes:
Herrn Paus muss jetzt nur noch einer sagen, dass die Verantwortlichen bei GELSENWASSER wegen der mit großem Tam Tam angekündigten Vorbehaltszahlung vor Lachen wohl nicht in den Schlaf kommen werden, weil die Gemeinde so später selbst auf Rückzahlung klagen muss mit ungünstigerer Darlegungs- und Beweislast und allen Risiken, mit denen ein Prozess für den Kläger behaftet ist.
Deshalb müssen die Zahlungen ab sofort entsprechend gekürzt werden, damit sich überhaupt ein Ergebnis erzielen lässt, GELSENWASSER gezwungen wird, die Kalkulation offen zu legen.
Weshalb sollten die das sonst tun, wenn das Geld schon in der Kasse ist ?!!!So kann die Gemeinde auch selbst den Zinsvorteil einstreichen.
Kein Versorger wird freiwillig Geld zurückzahlen, so lange es nicht durch ein durch den konkreten Kunden erstrittenes Urteil hierzu gezwungen ist.
Freiwillige Zahlungen sind schon unzulässig, weil sie eine Untreuehandlung gegenüber den Gesellschaftern besorgen ließen.
Von der Illussion, man erhielte freiwillig Geld vom Gasversorger zurück, wenn nur der Nachbar das Gasversorgungsunternehmen auf Rückzahlung verklagt und vor Gericht gewinnt, muss man sich nun schleunigst befreien.
Es ist eindeutig ein Irrglaube.
In der Wirtschaft zählt nun einmal nicht der Glaube an das Gute im Menschen.
http://www.altenberge.de/2005/default.aspDer Bund der Energieverbraucher rät nicht zu Vorbehaltszahlungen, weil diese eindeutig nur dem Versorgungsunternehmen nutzen.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt