Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Gaspreis der Gelsenwasser AG - Kommunen proben den Aufstand  (Gelesen 6676 mal)

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Offline userD0008

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Hallo,

nachstehend zur Information für alle Interessierten ein Presseartikel vom 28.07.2005, erschienen in den Westfälischen Nachrichten. Man kann nur hoffen, dass sich weitere Kommunen und Endverbraucher dem Protest anschließen und handeln.

Viele Grüße an alle Gaspreisrebellen.
Moin


Gaspreiserhöhung nicht akzeptieren

Von Uwe Renners
Saerbeck. Im Geschäftsbericht 2004 der Gelsenwasser AG wird das Münsterland als Region der leisen Töne betitelt. Damit ist es jetzt vorbei. Die Bürgermeister von Saerbeck. Altenberge, Nordwalde, Laer und Horstmar legten gestern Widerspruch gegen die geplante Erdgaspreiserhöhung in Höhe von 0,5 Cent pro Kilowattstunde zum 1. August ein. Gleichzeitig riefen sie die Bürger auf, ebenso zu verfahren. Dies, so bestätigte der Leiter des Vertriebs bei Gelsenwasser, Thilo Augustin, sei bisher einmalig.
...
Donnerstag, 28. Juli 2005  |  Quelle: Westfälische Nachrichten (Saerbeck)

Offline RR-E-ft

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Gaspreis der Gelsenwasser AG - Kommunen proben den Aufstand
« Antwort #1 am: 28. Juli 2005, 18:54:45 »
@Moin

Ein guter Anfang und eine Ermutigung für viele Gemeinden, ebenso zu verfahren. Das stärkt auch den Bürgersinn und den Zusammenhalt in der örtlichen Gemeinschaft.



Indes:

Herrn Paus muss jetzt nur noch einer sagen, dass die Verantwortlichen bei GELSENWASSER wegen der mit großem Tam Tam angekündigten Vorbehaltszahlung vor Lachen wohl nicht in den Schlaf kommen werden, weil die Gemeinde so später selbst auf Rückzahlung klagen muss mit ungünstigerer Darlegungs- und Beweislast und allen Risiken, mit denen ein Prozess für den Kläger behaftet ist.

Deshalb müssen die Zahlungen ab sofort entsprechend gekürzt werden, damit sich überhaupt ein Ergebnis erzielen lässt, GELSENWASSER gezwungen wird, die Kalkulation offen zu legen.

Weshalb sollten die das sonst tun, wenn das Geld schon in der Kasse ist ?!!!

So kann die Gemeinde auch selbst den Zinsvorteil einstreichen.

Kein Versorger wird freiwillig Geld zurückzahlen, so lange es nicht durch ein durch den konkreten Kunden erstrittenes Urteil hierzu gezwungen ist.

Freiwillige Zahlungen sind schon unzulässig, weil sie eine Untreuehandlung gegenüber den Gesellschaftern besorgen ließen.

Von der Illussion, man erhielte freiwillig Geld vom Gasversorger zurück, wenn nur der Nachbar das Gasversorgungsunternehmen auf Rückzahlung verklagt und vor Gericht gewinnt, muss man sich nun schleunigst befreien.

Es ist eindeutig ein Irrglaube.

In der Wirtschaft zählt nun einmal nicht der Glaube an das Gute im Menschen.


http://www.altenberge.de/2005/default.asp




Der Bund der Energieverbraucher rät nicht zu Vorbehaltszahlungen, weil diese eindeutig nur dem Versorgungsunternehmen nutzen.







Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Frank Striewe

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Gaspreis der Gelsenwasser AG - Kommunen proben den Aufstand
« Antwort #2 am: 29. August 2005, 22:41:33 »
Hallo,
können Kommunen sich ebenfalls auf BGB315 berufen, oder haben diese nicht meist Sonderverträge?

Gruß
Frank

Offline Cremer

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Gaspreis der Gelsenwasser AG - Kommunen proben den Aufstand
« Antwort #3 am: 30. August 2005, 11:13:52 »
@Frank Striewe,

warum sollten Kommunen dies nicht tun können, siehe die 5 Bürgermeister im Münsterland, bzw. Oberbürgermeister der Stadt Dinkelsbühl
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline RR-E-ft

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Gaspreis der Gelsenwasser AG - Kommunen proben den Aufstand
« Antwort #4 am: 30. August 2005, 11:46:59 »
@Frank Striewe

Jeder Kunde kann sich auf § 315 BGB berufen.

Nach dem Gaspreisurteil des LG Mannheim vom 16.08.2005 handelt es sich bei § 315 BGB nicht - wie von den Versorgern gegenüber gewerblichen Kunden gern behauptet - um eine Verbraucherschutzvorschrift.

Auch auf Preiserhöhungen in Sonderverträgen findet § 315 BGB direkt Anwendung, vgl. LG Potsdam, RdE 2004, 304.


Preisgleitklauseln unterliegen selbst einer Inhalts- und Billigkeitskontrolle gem. §§ 307, 315 BGB, vgl. OLG Rostock, RdE 2005, 176.

Somit kann sich jeder zur Wehr setzen, soweit er Preise nicht vollkommen individuell ausgehandelt hat, ihm die Preise und/ oder  Bedingungen vom Versorger diktiert wurden.


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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